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Zur Geschichte unserer Siegfriedkarte

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Von K. Schneider.

Am 18. Dezember 1928 konnte die schweizerische Kartographie das 60jährige Jubiläum des Topographischen Atlas der Schweiz, allgemein bekannt als « Siegfriedkarte », begehen. Das gegenwärtig in militärischen, technischen, wissenschaftlichen und vereinzelt auch in öffentlichen Kreisen besprochene Problem der Neugestaltung unserer amtlichen Kartenwerke rechtfertigt es wohl, einen Rückblick zu tun auf die Entstehung und Entwicklung der Siegfriedkarte und gleichzeitig der Verdienste Hermann Siegfrieds, des Begründers und Förderers dieses Werkes, zu gedenken.

Nach Fertigstellung der « Dufourkarte », unserer topographischen Karte im Masstab 1:100,000, zog sich General Dufour, der damalige Leiter des eidgenössischen topographischen Bureaus, im Jahre 1864 von Amt und Würden in den Ruhestand zurück. Auf seine Empfehlung wurde die Leitung des topographischen Bureaus Oberst Hermann Siegfried übertragen, der von 1851—1862 als Topograph im eidgenössischen Dienste unter der Leitung Dufours eine grosse Zahl topographischer Vermessungen, vorwiegend im Gebirge, durchgeführt hatte und als solcher mit der Entstehung und Verfassung aller der Dufourkarte zugrunde liegenden topographischen Urauf-nahmen bekannt und vertraut war.

Als sich nach Fertigstellung und Veröffentlichung der Blätter der Dufourkarte da und dort das Bedürfnis äusserte, ausführlichere, in grösserem Masstab angefertigte Karten zu besitzen, war es der 1863 aus der Taufe gehobene Schweizer Alpenclub, der durch initiatives Vorgehen diesen Gedanken praktisch in die Tat umsetzte. Mit warmer Befürwortung und aktiver Unterstützung Siegfrieds liess der S.A.C. auf der Grundlage und im Masstab der für die Dufourkarte erstellten topographischen Aufnahmen Clubkarten erstellen und mit den Jahrbüchern 1863 und 1865 veröffentlichen.

Es waren dies die ersten Karten im Masstab 1:50,000 der Tödi-Trift-gebiete, mit Darstellung des Geländes nach der Schraffenmanier der Dufourkarte. Im Jahre 1866 folgten im gleichen Masstabe die Karten der Silvretta-und Medelsergebiete, die nun keine Schraffenkarten mehr waren, sondern zur Hauptsache die getreue Wiedergabe der Originalaufnahmen mit Darstellung des Geländes durch Höhenkurven darstellten. Diese Darstellung wurde allgemein gegenüber der Schraffenmethode wegen ihrer Klarheit und Genauigkeit bevorzugt, weshalb weitere 8 Kartenblätter des Oberwallis, die vom S.A.C. in Auftrag gegeben wurden, in dieser Darstellungsweise erschienen.

Die teilweise begeisterte Aufnahme, welche diese Karten in der Öffentlichkeit der damaligen Zeit, insbesondere bei den Mitgliedern des S.A.C. erfuhren, führte in der Generalversammlung des S.A.C. im Jahre 1866 zum Beschluss, an die Bundesbehörden das Begehren um Publikation eines gesamten Atlas im Masstab der Originalaufnahmen zu stellen. Diese Petition bildete Gegenstand eingehender Beratung im Schosse einer unter Leitung von Siegfried bestellten Kommission, bestehend aus Oberst Delarageaz, Prof. Wild und Forstinspektor J. Coaz. Die Ergebnisse der Beratungen dieser Kommission waren entscheidend für die weitere Entwicklung der schweizerischen Kartographie, indem sie zur Aufstellung zweier Bundesgesetze über die Fortsetzung und Publikation der topographischen Aufnahmen führten. Diese Bundesgesetze wurden im Jahre 1868 den eidgenössischen Behörden vorgelegt und von denselben am 18. Dezember 1868 auch angenommen.

Das eine dieser Gesetze, das « Bundesgesetz betreffend die Publikation der topographischen Aufnahmen », legt fest, dass die Eidgenossenschaft diese Publikation nach einem einheitlichen Plane durchzuführen habe, indem vor der Herausgabe jedes Blattes dieses einer Durchsicht, Ergänzung oder Umarbeitung zu unterziehen sei. Die Publikation erfolgt, sofern sich Behörden, Gesellschaften oder Private durch Vertrag verpflichten, die Hälfte der Kosten der ersten Erstellung ( Stich und Druck ) zu übernehmen, wobei für die Reihenfolge der Veröffentlichungen die abgeschlossenen Verträge massgebend sind.

Das andere der beiden Gesetze, das « Bundesgesetz betreffend die Fortsetzung der topographischen Aufnahmen », sicherte die Fortsetzung der eidgenössischen Kartenaufnahmen, d.h. die topographische Vermessung und Aufnahme derjenigen Gebiete der Eidgenossenschaft, für welche bis 1868 regelmässige, topographische Aufnahmen noch nicht stattgefunden hatten, was der Fall war in den Kantonen Neuenburg, Baselstadt und Baselland, Solothurn, Aargau, Thurgau, Appenzell A.Rh. und I.Rh. und in einem Teile des Kantons Bern. Dieses Gesetz bestimmt, dass die Aufnahmen im Massstab 1:25,000 durch die Eidgenossenschaft auszuführen sind, wobei der Bundesrat die Reihenfolge und den Umfang der jährlich auszuführenden Arbeiten festsetzt. Die Kosten waren zu gleichen Teilen von Bund und Kantonen zu tragen.

Auf der sichern Grundlage dieser gesetzlichen Erlasse fussend und ausgehend von einem schon vorzeitig persönlich bis in alle Einzelheiten vorbereiteten, einheitlichen Plan für die Aufnahmen und deren Publikation, setzte die initiative und wirksame Tätigkeit Siegfrieds sofort und in vollem Umfange ein. In grundlegenden Verordnungen, die auf persönlichen, mannigfachen und gründlichen Kenntnissen und Erfahrungen beruhten, erliess Siegfried die erforderlichen Vorschriften über Neuaufnahme, Revision und Verifikation der Kartenblätter sowie für die Triangulation und Versicherung der Ver-messungsfixpunkte.

Die eidgenössischen Gesetze und Verordnungen ermöglichten für die nach und nach entstehenden topographischen Aufnahmen eine einheitliche und planmässige Vervollständigung und Berichtigung sowie eine regelmässige, periodische Veröffentlichung von Serien reproduzierter Einzelblätter, sogenannter Kartenlieferungen.

Unter Leitung Siegfrieds wurden eidgenössische trigonometrische und topographische Vermessungen in chronologischer Reihenfolge ausgeführt in folgenden Kantonen: Bern ( Jura und Seeland ), Neuenburg, Baselland, Graubünden, Baselstadt, Zürich, Schaffhausen, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Solothurn, Aargau, Appenzell A.Rh. Die erste Publikation des « Topographischen Atlas » erschien 1870 als « erste Lieferung » von 14 Blättern. Weitere solcher « Lieferungen » folgten bis 1879, d.h. bis zum Tode Siegfrieds, am 5. Dezember 1879, insgesamt 15 Lieferungen mit 184 Einzelkarten-blättern. Im heutigen Umfange besteht der « Topographische Atlas der Schweiz », ausgeführt im Masstab der Originalaufnahmen, aus insgesamt 596 Einzelblättern, nämlich aus 464 Blättern 1:25,000 und 132 Blättern 1:50,000.

Die Siegfriedkarte hat, wie ihre Vorgängerin, die Dufourkarte, sowohl in Fachkreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit über die Grenzen unseres Landes hinaus Anerkennung gefunden. Während ihres 60jährigen Bestehens hat sie in mannigfaltiger Art und in bedeutendem Umfange Verwendung gefunden auf wissenschaftlichen, technischen, militärischen, sportlichen und allgemein volkswirtschaftlichen Gebieten. In dieser Hinsicht hat die Siegfriedkarte im allgemeinen ihrem Zweck entsprochen und ist auch vielen ihr ursprünglich nicht zugedachten Aufgaben gerecht geworden. Seit ihrer Begründung im Jahre 1868 sind die Bedürfnisse und Anforderungen hinsichtlich Landeskarten gesteigert worden. Die Siegfriedkarte hat sich lange Zeit gegenüber diesen veränderten Verhältnissen auf kartographischem Gebiet als anpassungsfähig erwiesen; sie hat den wachsenden Ansprüchen und gesteigerten Anforderungen teilweise entsprechen können.

Der « Topographische Atlas der Schweiz », unsere Siegfriedkarte, ist im Vergleich mit dem, was vor 60 Jahren auf kartographischem Gebiet möglich und durchführbar war sowie später geleistet und erreicht wurde, nicht nur ein staatliches Kulturwerk ersten Ranges, sondern nimmt auch in der Geschichte der Kartenwissenschaft aller Länder neben der Dufourkarte den ihr gebührenden Platz ein unter den klassischen Kartenwerken.

Die anerkennenswerten Erfolge und die nationalen Ehren, welche uns die Siegfriedkarte eingetragen, verdanken wir in erster Linie dem Begründer derselben, Hermann Siegfried, seinen Mitarbeitern und den spätem Förderern sowie allen Beteiligten an diesem, für ein Gebirgsland schwierigen und umfangreichen Kartenwerk. Dank und Anerkennung kommen aber auch den eidgenössischen und kantonalen Behörden und unserm ganzen Volke zu, welche je und je Verständnis für die auf eidgenössischem Boden durchgeführten Landesvermessungsarbeiten bekundet und die nicht geringen finanziellen Aufwendungen für dieses nationale Werk bewilligt haben.

Gegenwart und Zukunft verlangen auf dem Gebiete des amtlichen Kartenwesens Verbesserungen und Neuerungen, denen die bestehenden Kartenwerke nicht mehr angepasst werden können. Wie überall, so auch hier, muss das Alte, durch Entwicklung und Fortschritte im Laufe der Zeit überholt, dem Neuen mit seinen veränderten Bedürfnissen und gesteigerten Anforderungen Platz machen und weichen. Die Neugestaltung unserer offiziellen Kartenwerke ist ein allgemeines, dringendes Bedürfnis geworden und wird gegenwärtig von den verantwortlichen und zuständigen Behörden geprüft.

Die Zweckmässigkeit und Brauchbarkeit unserer staatlichen Kartenwerke, verglichen mit neuzeitlichen Bestrebungen und Erfolgen auf topographisch-kartographischem Gebiete, werden in Frage gestellt und teilweise bestritten. Durchgreifende Erneuerung aller Kartenwerke und dringender Ersatz einzelner Teile sind notwendig und werden von einzelnen Kreisen der Kartenbenützer verlangt. Die massgebenden Behörden und die Öffentlichkeit mögen alles prüfen unter Berücksichtigung der bewährten Überlieferungen und wertvollen Erfahrungen der aufschlussreichen Geschichte der Kartographie unseres Landes, um zu zweckmässigen, einfachen und gediegenen Lösungen der Kartenfrage zu gelangen.

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