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Versicherungswesen im SAC

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VON HANS DECK, BIBERIST/SO

Die Tätigkeit im Sinne der Zielsetzungen des SAC ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Fast wäre man versucht, zu sagen, wir hätten uns dem Grundsatze « Vivere pericolosamente » verschrieben; denn über 20 Versicherungsverträge müssen den Club und seine Mitglieder gegen die « von allen Seiten lauernden Gefahren » schützen! Alle drei grossen Risikogruppen sind vertreten: das Personen-, das Vermögens- und das Sachnsiko. Wir finden einen bunten Strauss von Unfall-, Haftpflicht-, Feuer-, Elementarschaden-, Diebstahl- und Pensionsversicherungen. In jahrzehntelanger Aufbauarbeit ist ein solides Versicherungswesen geschaffen worden, das sich sehen lassen darf. Der SAC kann auch auf diesem Gebiete eine wertvolle kulturelle Leistung nachweisen. Die Aufbauarbeit wurde im Gesamtclub und in den Sektionen geleistet. Oft waren bedeutende Widerstände zu überwinden; denn nicht immer fand sich ohne weiteres und zur richtigen Zeit eine die Erfordernisse der Zeit verstehende Mehrheit.

Die Denkschriften zum 50- und 75jährigen Bestehen des SAC enthalten Abhandlungen über die geschichtliche Entwicklung und den damaligen Stand der Tourenunfallversicherung der Bergführer und Mitglieder. Zum Jubiläum des 100jährigen Bestehens wollen wir zur Hauptsache eine Übersicht über das gesamte Versicherungswesen des SAC in seiner heutigen Gestalt geben. Eine solche Darstellung fehlte bisher.

/. Unfallversicherungen 1. Touren. Der Gedanke wirtschaftlicher Hilfe an von Tourenunfällen Betroffene war schon in den Anfängen des Clubs vorhanden. Der Unterstützungsgedanke richtete sich anfänglich auf die Bergführer. Einzelne Sektionen entrichteten Beiträge an die persönlichen Unfallversicherungen der Bergführer. Andere wiederum gründeten Führerkassen und Führerfonds. Beim Gesamtclub handelte es sich vorerst nur um vereinzelt vorkommende finanzielle Hilfen nach Eintritt der Unglücksfälle. Bald wurden auch Anregungen zur Schaffung einer schweizerischen Führerversicherung gemacht. Schon im Jahre 1881 wurde dann zwischen dem SAC und der « Zürich » eine allgemeine Bergführerversicherung abgeschlossen, an die der SAC namhafte Beiträge leistete \ Der Gedanke einer finanziellen Unfallhilfe für die Mitglieder des SAC und deren Hinterbliebene trat erst nachher auf und wurde viel später verwirklicht. 1895 gründete die Sektion Bern eine Hilfskasse für Unglücksfälle auf Sektionstouren. 1899 regte die Sektion St. Gallen eine Versicherung für sämtliche Mitglieder an. Ab 1903 wurden vom SAC verschiedene Versicherungsverträge mit freiwilliger Beitrittsmöglichkeit abgeschlossen 2. Die Systeme bewährten sich aber nicht, weil die Mitglieder die Versicherungsgelegenheiten zu wenig benützten. Daher trat der Gedanke des Obligatoriums auf. Nach hartem Ringen wurde im Jahre 1917 ein gesamtschweizerisch 1 Vgl. G. Strasser: Die Führerversicherung des SAC von 1881-1895. Jahrbuch des Schweizer Alpenclub 1895. H. Dübi: Die ersten fünfzig Jahre des Schweizer Alpenclub 1863-1913, Seite 287 ff.: Die Führerversicherung. H. Koenig: Der SAC und die Versicherung der Mitglieder und Führer gegen die Folgen von Bergunfällen. « Die Alpen », Oktober 1938. Zum 75jährigen Bestehen des SAC.

R. Wyss: Der SAC und die Führerschaft. « Die Alpen », Oktober 1938. Zum 75jährigen Bestehen des SAC.

2 Seit dem Jahre 1912 besteht zwischen dem SAC und den Gesellschaften « Zürich » und « Winterthur » ein Rabattvertrag. Er gewährt Clubmitgliedern einen Prämienrabatt von 10% für das Hochgebirgs-, Gletscher- und Kletterrisiko bei Abschluss von persönlichen Unfallversicherungen.

1962 besass der SAC 130 Rettungsstationen mit rund 1870 Mann, ca. 400 Bergführer, 870 SAC-Mitglieder und 600 Samariter und weitere Helfer.

Lawinenhundewesen Nach schweren Katastrophen und Lawinenunglücken im winterlichen Hochgebirge kommt wohl dieser Sparte im Rettungswesen des SAC besondere Bedeutung zu. Aus dieser Erkenntnis hat der Alpenclub nach dem zweiten Weltkriege die Nachfolge des Kriegshundewesens der Armee angetreten. Auf über hunderttausend Franken stellen sich seither die Ausbildungskosten für den SAC und als Bilanz: 7 Lebensrettungen und nahezu 100 Totenbergungen. Ein weit verzweigtes Netz von Führern und Lawinenhunden der militärischen Instanzen, des SAC, der Grenzwacht und Polizei sowie der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft ist heute das Ergebnis dieses Rettungszweiges.

In den letzten Jahren ist man unter dem Druck der Notwendigkeit von der ursprünglich noch recht ausgeprägten Grundschulung der Hundeführer und Hunde auf kynologischer Basis zur Ernstfall-Einsatzschulung übergegangen. Der technische Leiter der Lawinenhundeausbildung strebt dabei an, Mann und Hund so auszubilden, dass diese sich als Einheit im Wirklichkeitsfall bewähren. Der SAC setzt heute in der Ausbildung von Mann und Hund alles ein, um diese Einsatzeinheit zu erreichen. Dabei leisten sowohl Polizei als auch der Schweizerische Kynologische Verein durch die Übernahme der Grundschulung wertvolle Vorarbeit. Die Lawinenhunde der Grenzwacht werden in eigenen Kursen ausgebildet.

Um die alljährlich immer wieder in Lawinen Verunglückten dem weissen Tod zu entreissen, ist an der Entwicklung neuer Hilfsmöglichkeiten weitergearbeitet worden. Ein neues Verfahren, Verschüttete durch einen von ihnen mitgeführten kleinen Magneten, der in seiner Umgebung eine magnetische Strömung verursacht, aufzufinden, hat zur Erfindung eines elektronischen Gerätes geführt, mit welchem eine Lokalisierung des Magnetfeldes und damit das Auffinden eines Verschütteten möglich sein soll. Becüngung für die Anwendung dieses Verfahrens ist, dass der Skifahrer einen Magneten bei sich trägt, z.B. in den Skischuhen eingebaut. Anderseits ist natürlich auch das Vorhandensein eines entsprechenden Suchgerätes in der Hand der Rettungsstellen nötig. Die Anmarschwege mit einem solchen Gerät oder mit einem Lawinenhund bleiben dieselben, wobei aber hinsichtlich der Suchgeschwindigkeit dem ausgebildeten Lawinenhund der Vorzug eingeräumt werden muss. Mit Einsatz der Flughilfe kann natürlich in beiden Fällen weitgehende Zeiteinsparung erfolgen, was bei der Suche nach Verschütteten an erster Stelle stehen muss.

Auch auf dem Gebiete der Radar- und Echolotung sind Versuche im Gange. Massgebende Leute warnen aber, beim heutigen Stand der neuen Versuche an eine Überholung der Lawinenhunde und der Lawinenschnur nur zu denken.

1962 waren im Dienst unserer diesbezüglichen Rettungsorganisation 83 Mann mit Hunden als voll einsatzbereit und 35 Mann mit Hunden im Anfänger-Dienst.

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Das Versicherungswesen des Schweizer Alpen-Clubs

VON HANS DECK, BIBERIST/SO Die Tätigkeit im Sinne der Zielsetzungen des SAC ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Fast wäre man versucht, zu sagen, wir hätten uns dem Grundsatze « Vivere pericolosamente » verschrieben; denn über 20 Versicherungsverträge müssen den Club und seine Mitglieder gegen die « von allen Seiten lauernden Gefahren » schützen! Alle drei grossen Risikogruppen sind vertreten: das Personen-, das Vermögens- und das Sachnsiko. Wir finden einen bunten Strauss von Unfall-, Haftpflicht-, Feuer-, Elementarschaden-, Diebstahl- und Pensionsversicherungen. In jahrzehntelanger Aufbauarbeit ist ein solides Versicherungswesen geschaffen worden, das sich sehen lassen darf. Der SAC kann auch auf diesem Gebiete eine wertvolle kulturelle Leistung nachweisen. Die Aufbauarbeit wurde im Gesamtclub und in den Sektionen geleistet. Oft waren bedeutende Widerstände zu überwinden; denn nicht immer fand sich ohne weiteres und zur richtigen Zeit eine die Erfordernisse der Zeit verstehende Mehrheit.

Die Denkschriften zum 50- und 75jährigen Bestehen des SAC enthalten Abhandlungen über die geschichtliche Entwicklung und den damaligen Stand der Tourenunfallversicherung der Bergführer und Mitglieder. Zum Jubiläum des 100jährigen Bestehens wollen wir zur Hauptsache eine Übersicht über das gesamte Versicherungswesen des SAC in seiner heutigen Gestalt geben. Eine solche Darstellung fehlte bisher.

/. Unfallversicherungen 1. Touren. Der Gedanke wirtschaftlicher Hilfe an von Tourenunfällen Betroffene war schon in den Anfängen des Clubs vorhanden. Der Unterstützungsgedanke richtete sich anfänglich auf die Bergführer. Einzelne Sektionen entrichteten Beiträge an die persönlichen Unfallversicherungen der Bergführer. Andere wiederum gründeten Führerkassen und Führerfonds. Beim Gesamtclub handelte es sich vorerst nur um vereinzelt vorkommende finanzielle Hilfen nach Eintritt der Unglücksfälle. Bald wurden auch Anregungen zur Schaffung einer schweizerischen Führerversicherung gemacht. Schon im Jahre 1881 wurde dann zwischen dem SAC und der « Zürich » eine allgemeine Bergführerversicherung abgeschlossen, an die der SAC namhafte Beiträge leistete \ Der Gedanke einer finanziellen Unfallhilfe für die Mitglieder des SAC und deren Hinterbliebene trat erst nachher auf und wurde viel später verwirklicht. 1895 gründete die Sektion Bern eine Hilfskasse für Unglücksfälle auf Sektionstouren. 1899 regte die Sektion St. Gallen eine Versicherung für sämtliche Mitglieder an. Ab 1903 wurden vom SAC verschiedene Versicherungsverträge mit freiwilliger Beitrittsmöglichkeit abgeschlossen 2. Die Systeme bewährten sich aber nicht, weil die Mitglieder die Versicherungsgelegenheiten zu wenig benützten. Daher trat der Gedanke des Obligatoriums auf. Nach hartem Ringen wurde im Jahre 1917 ein gesamtschweizerisch 1 Vgl. G. Strasser: Die Führerversicherung des SAC von 1881-1895. Jahrbuch des Schweizer Alpenclub 1895. H. Dübi: Die ersten fünfzig Jahre des Schweizer Alpenclub 1863-1913, Seite 287 ff.: Die Führerversicherung. H. Koenig: Der SAC und die Versicherung der Mitglieder und Führer gegen die Folgen von Bergunfällen. « Die Alpen », Oktober 1938. Zum 75jährigen Bestehen des SAC.

R. Wyss: Der SAC und die Führerschaft. « Die Alpen », Oktober 1938. Zum 75jährigen Bestehen des SAC.

2 Seit dem Jahre 1912 besteht zwischen dem SAC und den Gesellschaften « Zürich » und « Winterthur » ein Rabattvertrag. Er gewährt Clubmitgliedern einen Prämienrabatt von 10% für das Hochgebirgs-, Gletscher- und Kletterrisiko bei Abschluss von persönlichen Unfallversicherungen.

52 wiederum fakultativer Vertrag abgeschlossen, der sich aber sektionsweise obligatorisch erklären liess. Mit der Zeit machten immer mehr Sektionen vom Obligatorium Gebrauch, wodurch die Voraussetzungen für ein gesamtschweizerisches Obligatorium nach und nach geschaffen wurden. Seine Einführung erfolgte aber erst 1926.

Die allgemeine Versicherungspflicht drängte sich durch die Verhältnisse gebieterisch auf. Wenn man bedenkt, dass seit 1890 in den Alpen rund 5000 Bergsteiger dem Bergtod zum Opfer gefallen sind, wovon mindestens 1000 Clubmitlieder, ist es verständlich, dass sich der SAC vermehrt mit den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen der Unfälle befasste und schliesslich die allgemeine Versicherungspflicht in Art. 2 der Central-Statuten festlegte.

Die Tourenunfallversicherung ist vom SAC als Versicherungsnehmer mit den vier schweizerischen Gesellschaften « Zürich », « Winterthur », « Helvetia-Unfall » und « La Suisse-Unfall » als Versicherungsträger abgeschlossen. Die « Zürich » ist geschäftsführende Gesellschaft. Der Vertrag sieht neben der obligatorischen Versicherung fünf fakultative Erweiterungsmöglichkeiten vor.

Der obligatorischen Tourenunfallversicherung kommt entscheidende Bedeutung zu 1. Sie beginnt mit der Erlangung der Mitgliedschaft und hat Gültigkeit im mitteleuropäischen Alpengebiet, im Jura, in den Pyrenäen, Apenninen, Karpaten, Vogesen, im Schwarzwald, in England ( einschliesslich Wales ), Irland ( geographischer Begriff ), Schottland und Korsika. Die Versicherung umfasst Tourenunfälle, die den Tod oder eine Invalidität ( dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ) zur Folge haben. Krankheiten lösen grundsätzlich keine Entschädigungen aus. Selbst wenn eine Krankheit zu einem Unfall führt, erfolgt keine Zahlung. Hat dagegen ein Unfall eine Krankheit zur Folge, die ihrerseits den Tod oder eine Invalidität verursacht, wird eine Versicherungsleistung gewährt. Unter Tourenunfällen sind Unfälle verstanden, die sich im Verlaufe und im Zusammenhang mit Wanderungen und Bergbesteigungen jeglicher Art sowie beim Skifahren ereignen. Eingeschlossen sind ferner Unfälle in alpinen Einführungs- und Übungskursen, bei Kletter- und Seilübungen, während des Aufenthaltes in Club-, Ski- und Sennhütten und der Benützung anderer alpiner Unterkunftsgelegenheiten mit Ausnahme von Wohnhäusern und Berghotels. Auch die Teilnahme an Rettungsaktionen ist versichert, sofern der Betroffene nicht als Teilnehmer einer Rettungsmannschaft bereits bei dieser Versicherungsschutz geniesst.

Die Versicherung gilt grundsätzlich für Unfälle auf Privattouren. Erfordert die Ausübung des Berufes eine Bergtour, Berufstour genannt, wird keine Deckung gewährt. Eine Ausnahme macht der SAC bewusst den Bergführern gegenüber: die Versicherung schützt den Bergführer, der Mitglied des SAC ist, vor Unfällen, die ihm in Ausübung seines Bergführerberufes ( nicht aber Ski-lehrerberufes ) zustossen. Auf die Erhebung einer Mehrprämie wird verzichtet. Dieser Einschluss des Bergführerrisikos ermöglichte die Aufhebung der Bergführerversicherung des SAC im Jahre 1946.

Weitere Erfordernisse für die Wirksamkeit der Versicherung sind eine zweckmässige Ausrüstung und bei Hochgebirgs- und Gletschertouren die Begleitung durch eine mindestens 17jährige gesunde Person.

Die Versicherungsleistungen können bei einem grobfahrlässig herbeigeführten Unfall gekürzt werden. Grobfahrlässigkeit liegt vor bei Missachtung der elementaren Grundsätze des Bergsteigens.

Die Versicherungsleistung erfolgt als einmalige Kapitalzahlung. Jede Sektion muss entscheiden, ob die Versicherungssumme Fr. 8000 oder Fr. 10 000 betragen soll. Von den 92 Sektionen haben 1 Vgl. Koenig, a.a.O. und K. Dannegger: Die Rechtsfragen der Bergsteiger und der Skifahrer. Dem Schweizer Alpen-Club gewidmet zur Vollendung seines 75. Jahres. Zürich 1938.

Da alle diese Kurse im Interesse des Gesamtclubs liegen, übernimmt der SAC die Prämienzahlung. Die Prämien sind nach Teilnehmerzahl gestaffelt. Sie betragen je Teilnehmer und Kurs Fr. 9 bei weniger als 200 Teilnehmern und sinken bis auf Fr. 6 bei über 500 Teilnehmern. Zur Vereinfachung der administrativen Arbeiten zahlt das Central-Comité eine Vorauszahlungsprämie von Fr. 2000, über die am Schlüsse des Jahres auf Grund der wirklichen Teilnehmerzahlen abzurechnen ist.

3. Lawinenhundeführer.Das Lawinenhundewesen wurde während des Krieges 1939-1945 durch die Armee betreut. Nach der Demobilmachung übernahm der SAC den Lawinenhundedienst und scheute keine Mittel, ihn aufrechtzuerhalten und zu entwickeln. Er fühlte sich verpflichtet, den Hundeführern Versicherungsschutz zu bieten. Im Jahre 1948 schloss der SAC mit der « Zürich » zwei Verträge für Aktionen und für Kurse ab. Sämtliche im SAC-Verzeichnis der Lawinenhundeführer figurierende Personen sind automatisch versichert mit Ausnahme der Polizisten. Die Versicherung umfasst sämtliche gemeinsam oder einzeln ausgeführte Aktionen und Übungen. Wenn also z.B. ein Hundeführer durch Telephon 11 zu einer Aktion einzeln aufgerufen wird, ist auch er ohne besondere Vorkehrungen versichert.

Die Versicherungsleistungen betragen im Todesfall Fr. 20 000, bei Ganzinvalidität Fr. 40 000 und Fr. 20 Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Die jährliche Pauschalprämie von Fr. 276 für Aktionen und Fr. 600 für Kurse werden vom SAC getragen. Die Versicherung verlief bisher defizitär.

4. Hüttenwarte. Das Clubhütten-Reglement des SAC verpflichtet die Sektionen, die Hüttenwarte gegen Unfall zu versichern. Es sieht ferner vor, dass das Central-Comité diese Versicherungen durch Abschluss eines Vertrages mit einer Versicherungsgesellschaft fördern werde. Die Sektionen haben die Angelegenheit bisher aber selbst anhand genommen.

5. Personal. Für die Sekretärinnen und das Reinigungspersonal der Bureaux des Central-Comités laufen zu Lasten des SAC angemessene Unfallversicherungen.

//. Haftpflichtversicherungen Sie schützen das Vermögen des SAC bzw. dessen Sektionen, Kommissionen und Mitglieder vor Verpflichtungen, die ihnen zufolge Haftpflicht aus der Clubtätigkeit oder dem Clubeigentum entstehen können1. Ferner dienen sie der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Als Tätigkeit fallen in Betracht die Organisation und Durchführung von Touren und Kursen, die Aufsicht über die Hüttenwartung und die Hüttenwartung selbst. Das Clubeigentum besteht in den Clubhütten und den Anlagen zur Erleichterung des Zuganges zu Hütten und Gipfeln.

1. Touren- und Kursleiter. Sie übernehmen ihre Aufgabe im Auftragsverhältnis gemäss Gesetzen, Verordnungen und Reglementen, haften dem Auftraggeber, also dem Teilnehmer gegenüber, für getreue, sorgfältige Ausführung des Auftrages und sind für Schäden verantwortlich, die sie ihm absichtlich oder fahrlässig zufügen. Fahrlässig handelt ein Leiter, wenn er die elementaren Grundsätze des Bergsteigens missachtet.

Ferner besteht eine Haftung der Sektionen, der Tourenkommissionen und des Central-Comités für die richtige Organisation und Durchführung der Veranstaltungen, z.B. für die Auswahl eines 1 Vgl. Dannegger, a. a. O. 56 Für die Junioren besteht eine in den Grundsätzen ähnliche Tourenunfallversicherung im Rahmen eines Vertrages mit der « Zürich » über die « Versicherung der Jugend-Organisationen ». Sie tritt automatisch mit der Zugehörigkeit zur Jugend-Organisation in Kraft und hat in der Schweiz und im angrenzenden Auslande Gültigkeit. Deckung liegt nicht nur bei JO- und Sektionstouren vor, sondern auch bei Privattouren, sofern die bis 19jährigen Junioren durch ein Sektionsmitglied bzw. einen 20-22jährigen Junioren, und die 20-22jährigen Junioren auf Gletscher- und Hochtouren durch eine mindestens 17jährige gesunde Person begleitet werden. Zur Förderung der Jugend-Organisation sind sogar Nicht-JO-Mitglieder versichert, sofern sie probeweise an einer JO- oder Sektionstour teilnehmen. Als Versicherungsleistungen sind vorgesehen: für Tod Fr. 1000, Ganzinvalidität Fr. 10 000, Heilungskosten Fr. 1000 je Unfall, höchstens jedoch Fr. 10 pro Tag.

Der SAC entrichtet eine jährliche Pauschalprämie von Fr. 6000. Er geniesst eine Gewinnbeteili-gung von 25 %. Der am 1. Januar 1957 eingeführte Vertrag verlief aber bisher defizitär, im Gegensatz zu früheren Verträgen der Jahre 1917-1956. Der ungünstige Verlauf ist namentlich der Ausdehnung auf private Touren zuzuschreiben, wobei die Todesfälle beim Klettern und die durch Skiunfälle verursachten Heilungskosten wesentlich belasten. In den Jahren 1917-1960 wurden für rund Fr. 70 000 Entschädigungen ausbezahlt.

Für die JO-Leiter gewährt der Vertrag über die « Versicherung der Jugend-Organisationen » bei Unfällen folgende Leistungen: Todesfallsumme Fr.5000, Invaliditätskapital Fr. 10 000, Taggeld Fr. 5, höchstens während 200 Tagen, und Heilungskosten Fr. 300 je Unfall, höchstens jedoch Fr. 5 pro Tag.

2. Rettungshandlungen. Die bei Rettungsaktionen und Rettungsübungen vorkommenden Unfälle sind durch die Unfallversicherung der alpinen Rettungsmannschaften gedeckt, die seit dem Jahre 1903 mit der « Zürich » besteht.

Die alpinen Rettungsmannschaften haben ihre Rettungsaktionen sehr oft unter äusserst schwierigen und gefährlichen Verhältnissen durchzuführen. Im Rettungsreglement verpflichtet sich der SAC, diese opferwilligen Männer besonders zu versichern. Die Versicherungsleistungen betragen pro Teilnehmer Fr. 20 000 im Todesfalle, Fr. 40 000 bei Ganzinvalidität, Fr. 20 Taggeld und bis Fr. 2000 Heilungskosten. Die Gesamtentschädigung pro Unfallereignis ist auf Fr. 200000 begrenzt.

Der SAC entrichtet eine jährliche Pauschalprämie von Fr. 12 000. Da die Rettungskosten grundsätzlich vom Verunfallten zu tragen sind, stellt der SAC auch Rechnung für einen Beitrag an die Versicherungskosten. Dieser beträgt Fr. 28 pro Rettungsaktion und Rettungsmann. Gehen weniger Beiträge ein, als die Pauschalprämie ausmacht, muss der SAC das Defizit tragen.

Der finanzielle Verlauf der Versicherung kann seit dem Jahre 1903 verfolgt werden. Bis zum Jahre 1960 beliefen sich die Versicherungsleistungen auf rund Fr. 145 000. Davon entfielen Fr. 120 000 auf 10 Todesfälle, nämlich 6 Lawinentodesfälle im Jahre 1951, 2 Abstürze im Jahre 1954 und 2 Lawinentodesfälle im Jahre 1957. Die Versicherung schliesst in der Periode 1903-1960 für die Gesellschaft mit einem kleinen Überschuss von Fr. 7000 ab. Er ergibt sich aus dem Gewinn der Periode 1903-1950 und dem Verlust der Jahre 1951-1960.

Die Versicherung erstreckt sich ohne vorherige Anmeldung auch auf Teilnehmer an Rettungskursen, die vom Central-Comité oder von Sektionen organisiert sind. Ferner fallen darunter die Tourenleiterkurse, Jugendorganisations-Leiterkurse und Kletterkurse mit technischen Hilfsmitteln, die vom Central-Comité durchgeführt werden. Bei den Rettungskursen sind auch Nicht-SAC-Mit-glieder eingeschlossen, bei den Leiter- und Kletterkursen nur SAC-Mitglieder. Die Versicherungsleistungen sind gleich wie bei den Rettungsaktionen.

Da alle diese Kurse im Interesse des Gesamtclubs liegen, übernimmt der SAC die Prämienzahlung. Die Prämien sind nach Teilnehmerzahl gestaffelt. Sie betragen je Teilnehmer und Kurs Fr. 9 bei weniger als 200 Teilnehmern und sinken bis auf Fr. 6 bei über 500 Teilnehmern. Zur Vereinfachung der administrativen Arbeiten zahlt das Central-Comité eine Vorauszahlungsprämie von Fr. 2000, über die am Schlüsse des Jahres auf Grund der wirklichen Teilnehmerzahlen abzurechnen ist.

3. Lawinenhundeführer.Das Lawinenhundewesen wurde während des Krieges 1939-1945 durch die Armee betreut. Nach der Demobilmachung übernahm der SAC den Lawinenhundedienst und scheute keine Mittel, ihn aufrechtzuerhalten und zu entwickeln. Er fühlte sich verpflichtet, den Hundeführern Versicherungsschutz zu bieten. Im Jahre 1948 schloss der SAC mit der « Zürich » zwei Verträge für Aktionen und für Kurse ab. Sämtliche im SAC-Verzeichnis der Lawinenhundeführer figurierende Personen sind automatisch versichert mit Ausnahme der Polizisten. Die Versicherung umfasst sämtliche gemeinsam oder einzeln ausgeführte Aktionen und Übungen. Wenn also z.B. ein Hundeführer durch Telephon 11 zu einer Aktion einzeln aufgerufen wird, ist auch er ohne besondere Vorkehrungen versichert.

Die Versicherungsleistungen betragen im Todesfall Fr. 20 000, bei Ganzinvalidität Fr. 40 000 und Fr. 20 Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Die jährliche Pauschalprämie von Fr. 276 für Aktionen und Fr. 600 für Kurse werden vom SAC getragen. Die Versicherung verlief bisher defizitär.

4. Hüttenwarte. Das Clubhütten-Reglement des SAC verpflichtet die Sektionen, die Hüttenwarte gegen Unfall zu versichern. Es sieht ferner vor, dass das Central-Comité diese Versicherungen durch Abschluss eines Vertrages mit einer Versicherungsgesellschaft fördern werde. Die Sektionen haben die Angelegenheit bisher aber selbst anhand genommen.

5. Personal. Für die Sekretärinnen und das Reinigungspersonal der Bureaux des Central-Comités laufen zu Lasten des SAC angemessene Unfallversicherungen.

//. Haftpflichtversicherungen Sie schützen das Vermögen des SAC bzw. dessen Sektionen, Kommissionen und Mitglieder vor Verpflichtungen, die ihnen zufolge Haftpflicht aus der Clubtätigkeit oder dem Clubeigentum entstehen können1. Ferner dienen sie der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Als Tätigkeit fallen in Betracht die Organisation und Durchführung von Touren und Kursen, die Aufsicht über die Hüttenwartung und die Hüttenwartung selbst. Das Clubeigentum besteht in den Clubhütten und den Anlagen zur Erleichterung des Zuganges zu Hütten und Gipfeln.

1. Touren- und Kursleiter. Sie übernehmen ihre Aufgabe im Auftragsverhältnis gemäss Gesetzen, Verordnungen und Reglementen, haften dem Auftraggeber, also dem Teilnehmer gegenüber, für getreue, sorgfältige Ausführung des Auftrages und sind für Schäden verantwortlich, die sie ihm absichtlich oder fahrlässig zufügen. Fahrlässig handelt ein Leiter, wenn er die elementaren Grundsätze des Bergsteigens missachtet.

Ferner besteht eine Haftung der Sektionen, der Tourenkommissionen und des Central-Comités für die richtige Organisation und Durchführung der Veranstaltungen, z.B. für die Auswahl eines 1 Vgl. Dannegger, a. a. O. 56 geeigneten Tourenleiters und für die Aufstellung eines verantwortbaren Touren- und Kursprogrammes.

Der mit der « Zürich » abgeschlossene Vertrag deckt die Haftpflicht der Mitglieder des Central-Comités, der Sektionen, der Tourenkommissionen, der Touren- und Kursleiter, die aus der Organisation und Durchführung von Touren und Kursen gegenüber SAC-Mitgliedern, Junioren und Gästen besteht. Die Versicherungssumme beträgt für Körperschaden Fr. 1 000 000 je Ereignis und Fr. 150 000 pro Person. Die Jahresprämie von Fr. 2100 wird vom SAC getragen.

2. JO-Leiter. Ihre Haftpflichtversicherung ist Bestandteil der « Versicherung der Jugend-Organisationen ». Ersatzleistung erfolgt bis zum Höchstbetrag von Fr. 100 000 pro Schaden-ereignis und bis höchstens Fr. 50 000 je verletzte Person. Die Prämie von Fr. 200 trägt der SAC 3. Leiter von Rettungskursen. Es liegt ein besonderer Vertrag mit der « Zürich » vor. Die Versicherungssummen umfassen Fr. 200 000 je Ereignis, Fr. 80 000 pro Person und Fr. 10 000 für Sachschäden. Die Jahresprämie von Fr. 65 übernimmt der SAC.

4. Hüttenwesen. Aus dem Betriebe der Hütten ergeben sich folgende Probleme: a ) als Eigentümer von Hütten haften die Sektionen für den Schaden, den sie zufolge fehlerhafter Anlage und Herstellung oder mangelhafter Unterhaltung verursachen. Das Clubhütten-Reglement des SAC verlangt, dass dieses Risiko versichert wird. Die Versicherung deckt gleichzeitig die Haftpflicht aus der Aufsicht über die Hüttenwartung und die Haftpflicht aus der Tätigkeit der Hüttenwarte und ihrer Stellvertreter.

b ) Die gesetzliche Haftpflicht des SAC bzw. dessen Sektionen aus dem Bestand und Unterhalt der Anlagen, die sie im Interesse der Erleichterung und Förderung des Alpinismus an Hüttenzugängen, an Auf- und Abstiegsrouten sowie an schwierigen Übergängen erstellen oder haben erstellen lassen ( fixe Seile, Ketten, Kabel, Leitern, Treppen und Brücken ), wird durch den gleichen, mit der « Zürich » abgeschlossenen Vertrag gedeckt.

Die Versicherungssummen betragen Fr. 150000 je Ereignis, Fr. 50000 pro Person und Fr. 10000 für Sachschaden. Die von den Sektionen zu tragende Jahresprämie beträgt je Hütte Fr. 4.50. Die Anlagen erfordern eine Jahresprämie von Fr. 350, die der SAC übernimmt.

///. Feuer- und Elementarschadenversicherungen 1. Die Clubhütten. Sie stellen den weitaus grössten Vermögenswert des Clubs dar. Mit Ausnahme der Solvayhütte am Matterhorn und der beiden JO-Hütten Crap Alv am Albula und Husegg auf der Grimsel, die dem SAC gehören, sind alle Hütten Eigentum der Sektionen. Das Clubhütten-Reglement des SAC verlangt, dass die Gebäude gegen Feuer- und Elementarschaden zu versichern sind. Für die Hütten in den Kantonen Appenzell IR, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis wird die Versicherung durch die « Helvetia-Feuer », « Basler-Feuer » und « Berner-Allgemeine » gemeinsam getragen; in den Kantonen Appenzell AR, Glarus, Bern, Graubünden, St. Gallen und Waadt durch kantonale Gebäudeversicherungsanstalten. Die Privatversicherung deckt Schäden, die entstehen durch a ) Brand, Blitzschlag und Explosionen; b ) die Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Sturmwind und Hagel; c ) abstürzende Luftfahrzeuge und Explosionen von Sprengstoffen. Ähnliche Bedingungen gewähren die kantonalen Gebäudeversicherungen.

Ab 1. Januar 1962 sind bei den privaten Gesellschaften 82 Hütten mit einem Versicherungswert von Fr. 6 080 000 und bei staatlichen Anstalten 66 Hütten mit einem Versicherungswert von Mit erstaunlicher Zielstrebung wurde in der Folge die Exkursionstätigkeit während acht Tagen, vom 9. bis 17. August 1863, zur weiteren Erforschung der Tödigruppe und der Clariden-Scheerhorn-Kette in Stachelberg bei Linthal eröffnet. Unter der Organisation des ersten Centralpräsidenten, Dr. Th. Simler, wurden die 19 Teilnehmer in vier « Detachemente » eingeteilt, von denen die erste Gruppe den Tödi von der Ruseinalp, die zweite über das Grünhorn ersteigen sollte. Dem dritten Détachement wurde die Erforschung des Gebietes Selbsanft-Bifertenstock zugewiesen, während die vierte Gruppe das Claridengebiet zu rekognoszieren hatte. Zufolge der schlechten Witterung schon während der ersten Tage konnte die Ausbeute der ersten Exkursionswoche nicht voll befriedigen. Man verzichtete von nun an auf « Massenexkursionen » und überliess die Begehung weiterer Exkursionsgebiete mehr der Privatinitiative der Sektionen und deren Mitgliedern, wobei das jeweilige Central-Comité über die Exkursionstätigkeit eine ständige Kontrolle ausübte. Bis zum Jahre 1903 wurden auf diese Weise, mit Ausnahme des Alpsteingebietes, des Sottoceneri, der westlichen Juraberge und des Massivs der Dent du Midi während der ersten 50 Jahre des Bestehens des SAC die gesamten Schweizer Alpen systematisch erforscht. Über diese Forschungstätigkeit in den sog. « Clubgebieten » wurde in den Jahrbüchern bis 1875 ausführlich Bericht erstattet. Eine Zusammenfassung der durchforschten Exkursionsgebiete ist in der Denkschrift von Dr. Heinrich Dübi über die ersten 50 Jahre des SAC zu finden. Die während langer Jahre gesammelten alpinen Kenntnisse gestatteten der Generalversammlung 1903 in Pontresina den Beschluss, in Zukunft die offiziellen Exkursionsgebiete fallen zu lassen. Anstelle der « Itinerarien », die eigens für diese Exkursionen erstellt wurden, traten ab 1900 die « Clubführer des SAC », die dem Tourismus einen besonderen Auftrieb verleihen sollten.

Die Tourentätigkeit Wenn wir heute das Sektionstourenwesen würdigen dürfen, so haben wir dabei besonders der Gründer des SAC mit Ehrfurcht zu gedenken. Vor hundert Jahren haben sie die Saat ausgestreut, von der wir heute ernten. Durch die Auswertung der Forschungsergebnisse in den Clubgebieten von 1863 bis 1903, mit dem systematischen Bau von alpinen Stützpunkten, mit der Förderung der Herausgabe von neuem Kartenmaterial und mit dem Druck von Itinerarien und Clubführern sind schon in den Anfangsjahren des SAC die entscheidenden Voraussetzungen für das künftige Tourenwesen geschaffen worden. In weiser Erkenntnis wurde gleich bei der Gründung des SAC die Initiative im Tourenwesen bewusst den einzelnen Sektionen übertragen. Auch heute noch wollen die Sektionen vom jeweiligen CC nicht regiert, sondern beraten und in den alpinen Bestrebungen lediglich unterstützt werden. Es ist kennzeichnend, dass im Tourenwesen zwischen den Sektionen und dem CC ein unabhängiges und eher lockeres Verhältnis besteht. Kam es zu Diskussionen, wie z.B. über die Anwendung von technischen Hilfsmitteln, in den Sektionen oder im Gesamtclub, so haben Mahner und Extreme nach gewalteter Rede und Gegenrede sich immer kameradschaftlich die Hand gereicht.

Um den Stand der gegenwärtigen Tourentätigkeit in den Sektionen wertmässig beurteilen zu können, wollen wir zum Vergleich in unserem Bergkalender in die Anfangsjahre des SAC zurückblicken und in der Chronik von 1863 bis 1913 einer Gründersektion eines Bergkantons Nachschau halten. Ein kurzer Abriss über die wichtigsten alpinen Ereignisse vor 100 Jahren mag zeigen, welcher Aktivität sich die « Touristik » schon damals erfreute. So weiss die Sektion Tödi dazu u.a. folgendes in ihrer Geschichte ( 1863-1913 ) zu berichten:

« Der Umstand, dass das Tödigebiet 1863 als erstes offizielles Exkursionsgebiet des SAC bezeichnet wurde, war sehr geeignet, die hiesigen Klubisten zu Unternehmungen anzuspornen. Deshalb wurden vom ersten Jahre an jähr- sich der SAC vor übermässiger finanzieller Belastung bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit und bzw. oder langer Lebensdauer der Sekretärinnen. Sie leisten an die Prämien einen angemessenen Beitrag.Mit Genugtuung darf festgehalten werden, dass sich die gewählten Prinzipien bewähren und das Versicherungswesen des SAC eine segensreiche Wirkung hatte. Es ist ein wesentlicher Bestandteil eines geordneten Clublebens geworden. Hoffen wir, der SAC werde auch in Zukunft stets Männer in seinen eigenen Reihen finden, die das Versicherungswerk uneigennützig und kompetent betreuen und fördern.

Das Tourenwesen

VON HUGO WANNER, CHUR Hundert Jahre Tourenwesen im SAC entsprechen einer Tätigkeit, über die sich Bücher schreiben liessen. Als eigentlicher Träger unserer Vereinigung ist dem Tourenwesen sowohl im Gesamtclub als auch in den Sektionen der ihm gebührende Lebensraum zugewiesen. In Art. 2 der Zentralstatuten sind an erster Stelle die Veranstaltungen von Bergfahrten erwähnt. Das Leben einer Sektion steht und fällt mit der touristischen Tätigkeit. In den Bergfahrten, einzeln oder gemeinsam, erfüllt sich eine der Hauptaufgaben des SAC. Wo die Sektion sie in die Hand nimmt, muss sie das Tourenwesen so gestalten, dass jeder, der s;ch am Sektionsleben beteiligen will, im Jahresprogramm Touren vorfindet, die seinem Können und Wollen entsprechen. Das Tourenwesen einer Sektion kann sich dann eines guten Geistes rühmen, wenn der zur schweren Fels- und Eisfahrt begabte Tourist gleich geachtet ist wie der Kamerad, der seine Bergsehnsucht auf der geführten und weniger anspruchsvollen Sektionstour zu stillen versucht. Die Mitglieder nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem Können in eine Rangliste einzustufen, hiesse die Grundsätze des SAC verleugnen und diesen einer Wettkampfvereinigung gleichstellen.

Als im Jahre 1863 mit dem provisorischen « Exkursionsregulativ » - ausgearbeitet vom ersten Central-Comité in Bern - einer der Grundsteine für das Tourenwesen im SAC gelegt wurde, hatten mutige Alpenpioniere die namhaftesten Drei- und Viertausender, die sich heute noch in den Sektionstourenprogrammen sehr gut ausnehmen, bereits bestiegen. Noch fehlte aber die systematische Erforschung der Schweizer Alpen in touristischer und vor allem auch in wissenschaftlicher Hinsicht, die dem immer grosser werdenden Kreise der Bergfreunde dienen sollte. Das Exkursionsregulativ sah deshalb vor, die alpinen Erkenntnisse nach folgenden Gesichtspunkten zu erweitern:

I. Erreichung möglichster Orts- und Terrainkenntnis. II. Bildliche resp. künstlerische Darstellung von Ansichten, Aussichten, Bergprofilen, Fels- und Gletschergebilden usw. III. Ausbeutung in naturwissenschaftlicher Beziehung, nämlich:

1. Physikalische, chemische und physiologische Untersuchungen.

2. Geologische und mineralogische Untersuchungen.

3. Botanische Forschungen.

4. Zoologische Forschungen.

59 Mit erstaunlicher Zielstrebung wurde in der Folge die Exkursionstätigkeit während acht Tagen, vom 9. bis 17. August 1863, zur weiteren Erforschung der Tödigruppe und der Clariden-Scheerhorn-Kette in Stachelberg bei Linthal eröffnet. Unter der Organisation des ersten Centralpräsidenten, Dr. Th. Simler, wurden die 19 Teilnehmer in vier « Detachemente » eingeteilt, von denen die erste Gruppe den Tödi von der Ruseinalp, die zweite über das Grünhorn ersteigen sollte. Dem dritten Détachement wurde die Erforschung des Gebietes Selbsanft-Bifertenstock zugewiesen, während die vierte Gruppe das Claridengebiet zu rekognoszieren hatte. Zufolge der schlechten Witterung schon während der ersten Tage konnte die Ausbeute der ersten Exkursionswoche nicht voll befriedigen. Man verzichtete von nun an auf « Massenexkursionen » und überliess die Begehung weiterer Exkursionsgebiete mehr der Privatinitiative der Sektionen und deren Mitgliedern, wobei das jeweilige Central-Comité über die Exkursionstätigkeit eine ständige Kontrolle ausübte. Bis zum Jahre 1903 wurden auf diese Weise, mit Ausnahme des Alpsteingebietes, des Sottoceneri, der westlichen Juraberge und des Massivs der Dent du Midi während der ersten 50 Jahre des Bestehens des SAC die gesamten Schweizer Alpen systematisch erforscht. Über diese Forschungstätigkeit in den sog. « Clubgebieten » wurde in den Jahrbüchern bis 1875 ausführlich Bericht erstattet. Eine Zusammenfassung der durchforschten Exkursionsgebiete ist in der Denkschrift von Dr. Heinrich Dübi über die ersten 50 Jahre des SAC zu finden. Die während langer Jahre gesammelten alpinen Kenntnisse gestatteten der Generalversammlung 1903 in Pontresina den Beschluss, in Zukunft die offiziellen Exkursionsgebiete fallenzulassen. Anstelle der « Itinerarien », die eigens für diese Exkursionen erstellt wurden, traten ab 1900 die « Clubführer des SAC », die dem Tourismus einen besonderen Auftrieb verleihen sollten.

Die Tourentätigkeit Wenn wir heute das Sektionstourenwesen würdigen dürfen, so haben wir dabei besonders der Gründer des SAC mit Ehrfurcht zu gedenken. Vor hundert Jahren haben sie die Saat ausgestreut, von der wir heute ernten. Durch die Auswertung der Forschungsergebnisse in den Clubgebieten von 1863 bis 1903, mit dem systematischen Bau von alpinen Stützpunkten, mit der Förderung der Herausgabe von neuem Kartenmaterial und mit dem Druck von Itinerarien und Clubführern sind schon in den Anfangsjahren des SAC die entscheidenden Voraussetzungen für das künftige Tourenwesen geschaffen worden. In weiser Erkenntnis wurde gleich bei der Gründung des SAC die Initiative im Tourenwesen bewusst den einzelnen Sektionen übertragen. Auch heute noch wollen die Sektionen vom jeweiligen CC nicht regiert, sondern beraten und in den alpinen Bestrebungen lediglich unterstützt werden. Es ist kennzeichnend, dass im Tourenwesen zwischen den Sektionen und dem CC ein unabhängiges und eher lockeres Verhältnis besteht. Kam es zu Diskussionen, wie z.B. über die Anwendung von technischen Hilfsmitteln, in den Sektionen oder im Gesamtclub, so haben Mahner und Extreme nach gewalteter Rede und Gegenrede sich immer kameradschaftlich die Hand gereicht.

Um den Stand der gegenwärtigen Tourentätigkeit in den Sektionen wertmässig beurteilen zu können, wollen wir zum Vergleich in unserem Bergkalender in die Anfangsjahre des SAC zurückblicken und in der Chronik von 1863 bis 1913 einer Gründersektion eines Bergkantons Nachschau halten. Ein kurzer Abriss über die wichtigsten alpinen Ereignisse vor 100 Jahren mag zeigen, welcher Aktivität sich die « Touristik » schon damals erfreute. So weiss die Sektion Tödi dazu u.a. folgendes in ihrer Geschichte ( 1863-1913 ) zu berichten:

« Der Umstand, dass das Tödigebiet 1863 als erstes offizielles Exkursionsgebiet des SAC bezeichnet wurde, war sehr geeignet, die hiesigen Klubisten zu Unternehmungen anzuspornen. Deshalb wurden vom ersten Jahre an jähr- 60 lieh 3-5 leichtere und schwierigere, gemeinsame Touren auf das „ Exkursionsprogramm " genommen und zur Leitung derselben Tourenchefs ( meist Vorstandsmitglieder ) bezeichnet. Mit einer für alle Mitglieder obligatorischen Tour über den herrlichen Alpengürtel Guppen-Oberblegi-Braunwald ward die touristische Tätigkeit der Sektion eröffnet. Von 1867 an wurden, um die Mitglieder für die gemeinsamen Wanderungen zu interessieren, ausführliche Tourenprogramme gedruckt, worin auch Berichte über bisherige Leistungen enthalten waren. Um Ordnung in die Sache zu bringen, ward 1871 bestimmt, dass sich die Tourenchefs jedes Frühjahr zur Festlegung der genauen Reihenfolge der Fahrten zu besammeln und zu besprechen haben.... Um die Mitglieder mit zweckmässigen und preiswerten Reise-ausrüstungsgegenständen, wie Pickel, Seile, Brillen, Rucksäcke usw., zu versehen, vermittelte der Vorstand jahrelang den gemeinsamen Ankauf von Utensilien. » Nachdem sich die « Exkursionen » in den ersten Jahrzehnten nicht über das Glarnerland und seine nächste Umgebung ausdehnten, wurde 1880 erstmals eine Tour in das Gotthardgebiet gewagt.

Richtigerweise erkannte die Armee schon frühzeitig den Wert der Tourentätigkeit im SAC. So wünschte im Jahre 1886 das schweizerische Generalstabsbureau « Erhebungen über die Pässe mit Bezug auf ihre militärische Bedeutung » zu machen. Zu diesem Zwecke wollte es die Kenntnisse der Clubisten verwerten und gelangte mit einem « Frageschema » an den SAC, in dem Auskunft gewünscht wurde über die Fahrbarkeit, Säumbarkeit und das Defilieren der Pässe, über Hindernisse, Winterdörfer, Maiensässe, Lawinengefahr, Länge der Pässe, Unterkunft, Verpflegung, Nebenpfade zur Umgehung usw. Die Sektion Tödi ging auf das Ansuchen ein und organisierte 1887 entsprechende Rekognoszierungen. Doch lesen wir in der Chronik, dass: «... die gewonnenen Resultate nicht den Erwartungen entsprachen, indem die Teilnehmer nur zu leicht vom Rekognoszieren in den Naturgenuss hineingerieten; so wurde die Sache im folgenden Jahr nicht fortgesetzt ».

Die Gestaltung der Tourenprogramme entwickelte sich immer reichhaltiger. Die mehrtägigen Exkursionen in die Hochgebirgswelt anderer Kantone wurden zur Regel. Bereits wagte man sich ins Ausland und setzte eine Tourenwoche nach dem Tirol aufs Programm. Abschliessend stellte der Chronist schon damals fest: « Die grossen Klubfahrten sind fast durchwegs wohlgelungen und gehören zu den schönsten Erinnerungen im Leben der Klubisten. » Bemerkenswert ist, dass während der ersten 51 Jahre von 286 projektierten Sektionstouren 209, also ca. 73 %, zur Durchführung gelangten. Die Leistungsfähigkeit der Sektion Tödi wird noch durch respektable Erstbesteigungen im Glarnerland auf offiziellen Sektionstouren unterstrichen.

Wie bei der Gebirgssektion Tödi, die lediglich als Beispiel aus den ersten SAC-Jahren erwähnt wird, stand auch andernorts mit der Gründung das touristische Geschehen im Vordergrund. Zeichneten sich die ausgesprochenen Stadtsektionen nebst eher vereinzelten Clubexkursionen durch respektable Einzeltouren ins Hochgebirge aus, so wiederholten sich in regelmässigen Abständen bei den übrigen Sektionen die Gemeinschaftsunternehmungen vor allem in die Voralpen und den Jura. Als beliebte Ziele standen im Vordergrund der Säntis, Alpstein, Belchen, Weissenstein, Beatenberg, Napf, Speer, Falknis, Kaiserstock, Niesen, Augstmatthorn, Mythen, Pilatus, Rigi, Emmental, Albis u.a. mehr. Von den Gipfeln über 3000 m dürfte damals wohl der Titlis der auserlesenste « Sektionsberg » gewesen sein. Aber auch das Sustenhorn erhielt bereits im Jahre 1892 von 24 « Pilatusmannen » mit 4 Führern und Trägern Sektionsbesuch. Wir lesen auch von Hochtouren nach dem Rheinwaldhorn, Pizzo Centrale, Clariden, Tödi, Gross Rüchen, Lucendro, Urirotstock, Vorab usw. Die Auswahl dieser Tourenziele vermag ungefähr die Leistungsfähigkeit der Sektionen um das Jahr 1900 zu charakterisieren.

Stand das Sektionstourenwesen im ersten Halbjahrhundert des SAC noch im Entwicklungsstadium, so begann dieses mit der Jahrhundertwende immer bestimmtere Formen anzunehmen. Die ständige Zunahme der Mitgliederzahl zwang die Sektionen das Tourenwesen straffer zu orga- Die Sektionstourentätigkeit kann sich nicht allein im Besteigen von mehr oder weniger schweren Bergen erschöpfen. Der Sinn und Zweck des gemeinsamen Bergsteigens besteht auch darin, die kameradschaftlichen Beziehungen der Mitglieder verschiedenster Herkunft und Berufsgattungen zu fördern. Dass dies im SAC ausgesprochen gelungen ist, kann wohl kaum bestritten werden, denn viele dauernde Freundschaften sind auf Sektionstouren zwischen Kameraden zustande gekommen, die vorher achtlos aneinander vorbeigingen.

Das Kurswesen Im Zusammenhang mit der Tourentätigkeit verdient auch das gut ausgebaute Kurswesen in den Sektionen erwähnt zu werden. Durch systematische Ausbildung ist es möglich geworden, die Sektionsmitglieder mit den notwendigsten alpinen Kenntnissen vertraut zu machen. Dank den gebirgs-technischen Kursen, die besonders von den Stadtsektionen gepflegt werden, hat sich das Niveau der Clubtouren stets gehoben. Auch der Heranbildung von Tourenleitern wird vom CC aus grosse Bedeutung beigemessen. Die Tourenleiterkurse, die anfänglich ganz unberechtigt aus Bergführerkreisen wegen Befürchtungen der Konkurrenz kritisiert wurden, sind im Ausbildungswesen des SAC nicht mehr wegzudenken. Es sind bestens ausgewiesene Kurschefs, die die künftigen Tourenleiter mit den zu wartenden Aufgaben in technischer und menschlicher Hinsicht vertraut machen. Richtigerweise lernen die Tourenleiter gerade an diesen Kursen die Notwendigkeit erkennen, wann es gilt, für die Sektionstouren einen diplomierten Bergführer herbeizuziehen. Erfreulicherweise sind die Sektionstouren für manchen Führer zu einer zusätzlichen Verdienstquelle geworden. Wenn sich an den SAC-Kursen und -Touren Kameraden zum tüchtigen und selbständigen Touristen entwickeln, kann das uns nur freuen. Ob sie dies dann später im Verein oder mit gleichgesinnten Freunden in den Bergen nutzen, ist für den SAC nicht von Bedeutung, wohl aber, dass sein guter Name nicht zu Taten missbraucht wird, die mit einem gesunden Alpinismus nicht vereinbar sind.

Die Clubwochen, organisiert durch die Central-Comités Dass neben den überaus zahlreichen Sektionsveranstaltungen noch das Bedürfnis besteht, sich an gesamtschweizerischen Clubwochen zu beteiligen, mag nach dem föderalistischen Aufbau des SAC nicht selbstverständlich erscheinen. Und doch hat sich gerade in den letzten Jahren dieses Begehren stark durchgesetzt, ohne deshalb das Sektionsleben zu beeinträchtigen. Es sind vor allem die Auslandstourenwochen des CC, die auf immer grösseres Interesse stossen. Einmal mögen es die relativ günstigen Bedingungen der Kollektivunternehmungen sein, die eine Teilnahme der breiten Mitgliedschaft ermöglichen, dann aber ist es auch das Zutrauen in die Organisation, die dem Einzeltouristen manche Sorge im noch unbekannten Ausland abnimmt. Dass dem so ist, geht schon daraus hervor, dass CC-Inlandtourenwochen zufolge mangelndem Interesse oft die grösste Mühe haben, überhaupt zustande zu kommen.

Ob die erste zentralisierte Exkursionswoche vom 9. bis 17. August 1863 mit ihrem ausgesprochen pionierhaften Charakter im Glarnerland als eigentliche CC-Tourenwoche im üblichen Sinne bezeichnet werden soll, ist eine Auffassungssache. Sicher steht fest, dass der Präsident der Sektion Alteis am 29. Juli 1917 die 150 Teilnehmer aus allen Gauen der Schweiz zur ersten Clubwoche, die auch dem weiblichen Geschlecht offenstand, in Kandersteg begrüsste. Das Programm hatte « Massentouren » in der näheren Umgebung von Kandersteg vorgesehen, während als Einzel- zugeben. Durchgeht man die Jahrestourenprogramme der Sektionen für die Jahre 1958-1961, so ergibt sich z.B., dass in den Monaten Januar und Februar notgedrungen nur Skitouren in die Voralpen ausgeführt werden, dann folgen bereits anfangs März die grossen Skihochtouren. Jedes Gebiet, das sich für Skitouren eignet, angefangen im einsamen Unterengadin bis zum Mont Blanc oder sogar ins Dauphiné, findet man in den Tourenprogrammen, nicht weniger die Tiroler Alpen, wie z.B. zum Gross Venediger, ins Zillertal, Stubai, Ötztal, Adamello-Presonella-Gebiet oder zum Ortler. Begnügen sich viele Sektionen mit den ausgesprochenen Skihochtouren im Gebiet der West- und Ostalpen, so wächst bei andern der Drang nach kombinierten Ski-Kletter-Hochtouren mit den Steilabfahrten, die dank der ausgefeilten Skitechnik gemacht werden können, von Jahr zu Jahr mehr: Doldenhorn, Mont Dolent, Aiguille du Midi, Nadelhorn, Aiguille d' Argentière, Aiguille Verte, um nur einige dieser Fahrten mit ausserordentlichen Anforderungen zu nennen. Extreme Kletterfahrten und extreme Skitouren beginnen sich die Waage zu halten. Dem Umstand der frühzeitigen Öffnung der Alpenpässe und der zunehmenden Motorisierung ist es zuzuschreiben, dass dem Skitourismus bis zum Frühsommer gehuldigt wird. Die Skitouren überschneiden sich mit den Sommertouren immer mehr. Parallel mit den letzten Skifahrten werden auch die ersten Klettertouren in die Gastlosen, Engelhörner und zum Alpstein organisiert.

Wie bei der Tourenauswahl im Winter dem vermehrten skitechnischen Können Rechnung getragen werden muss, erfreuen sich auch im Sommer die Touren mit höheren Anforderungen im allgemeinen einer besseren Frequenz als die einfach zu besteigenden Berge. Klettertouren, die noch vor wenig Jahren nur den tüchtigsten Seilschaften zugebilligt wurden, wie z.B.: der Südgrat des Salbitschijn, Krönten-Südturm, Südwestwandpfeiler des Piz Aela, Les Ecandies, Requin, Grand Charmoz, alles ausgesprochene und schwere Klettertouren, erscheinen heute regelmässig auf den Sektionstourenprogrammen.

Nach wie vor werden aber bei der Grosszahl der Mitglieder die kombinierten Fels- und Eistouren bevorzugt. Auch hier seien einige Hinweise aus dem Sommertourenprogramm einer Sektion erwähnt: Balmhorn über den Wildelsigengrat, Aiguille Rouge d' Aroila und Grand Combin, Eiger, Mönch und Jungfrau, auf ihren klassischen Routen Nollen, Mittellegigrat, Guggi oder Rottal, Gross Schreckhorn, Lauteraarhorn, Finsteraarhorn und Aletschhorn; Dom, Täschhorn und Nadelgrat, die Gipfel von Weisshorn zur Dent Blanche, wobei dann meistens als Krönung und zum Abschluss der Tourenwoche das stolze Matterhorn auserkoren wird. Mit Recht erwartet der Voralpentourist und der ältere, nicht mehr so leistungsfähige Kamerad, dass im Jahresprogramm seine Wünsche nach leichteren und weniger strengen Touren ebenfalls gebührend berücksichtigt werden, was in den meisten Sektionen beachtet wird.

Wenn sich auch viele Touren am obersten, für eine Sektionsveranstaltung zulässigen Schwierigkeitsgrad bewegen, wäre es doch falsch, beispielsweise von einem CC aus, den Tourismus in den Sektionen lenken zu wollen. Versteht es die Leitung einer Sektion, ihre besten und geeignetsten Mitglieder als Tourenleiter einzusetzen und ist demzufolge auch in der Lage, Ausserordentliches zu leisten und zu verantworten, so kann sie hiezu nur beglückwünscht werden. Anderseits wäre es sicher fehl am Platze, eine Sektion, die unter weniger günstigen Umständen leidet und deshalb von grössten und schweren Clubtouren notgedrungen absehen muss, weniger zu bewerten. Erfreulicherweise kann sich das Clubtourenwesen gesamtschweizerisch einer ausserordentlichen Regsamkeit rühmen. Dass die Sektionstouren mit Umsicht und dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein geleitet werden, geht daraus hervor, dass bei SAC-Veranstaltungen, selbst mit grosser Teilnehmerzahl, schwere Unfälle geradezu eine Ausnahme bilden. Ein besseres Zeugnis kann man unseren Tourenleitern wohl kaum ausstellen.

63 touren die Blümlisalpgruppe, Doldenhorn, Balm- und Rinderhorn gedacht waren. Wohl wurde die Clubwoche bei schönstem Wetter eröffnet, das sich dann aber dermassen verschlechterte, dass von grossen Besteigungen keine Rede mehr sein konnte. So wurde die Woche durch abendliche Veranstaltungen mit Lichtbilder- und sonstigen Vorträgen bereichert, und die stimmungsvolle Augustfeier am Oeschinensee vermochte die volle Begeisterung zu bringen.

Die im Jahre 1918 durch die Sektion Piz Sol bereits vorbereitete « Ragazer Clubwoche » mit Touren im Piz Sol-Falknis-Gebiet und den Kreuzbergen fiel der durchs ganze Land wütenden Grippeepidemie zum Opfer.

Im Jahre 1923 organisierte dann die Sektion Piz Terri anstelle des Jubiläumsfestes zum 25jährigen Bestehen eine « Clubwoche in Flims » mit ca. 40 Teilnehmern samt Familienangehörigen, mit Besteigungen wie: Flimserstein, Tristelhorn, Ringelspitze, Sardona-Segnes, Mundaun, Bargis und Piz Fess.

Stellten diese ersten, vom CC aus nur sporadisch angeregten Clubwochen an die Teilnehmer eher geringe Anforderungen, so sollte sich das bald ändern. Zweifellos waren sie nebst den touristischen Unternehmungen auch stark darauf ausgerichtet, die Geselligkeit und die Kameradschaft auf breiterer Basis zu pflegen.

Im Jahre 1926 fiel die Anregung aus der Mitgliedschaft, das CC möge die Organisation von Auslandexpeditionen prüfen. Von solchen sollten in erster Linie die kleinen Sektionen, die selbst nicht in der Lage waren, solche durchzuführen, profitieren. Dieser Gedanke wollte aber seine Reifezeit bis zur Verwirklichung haben, denn noch im Jahre 1950 musste das CC Glarus die aufgetretenen Bedenken in wirtschaftlicher Hinsicht zerstreuen. So lasen wir u.a. im Geschäftsbericht dieses CC zur umstrittenen Frage: « Und wenn jedes andere Jahr der SAC mit 150-200 Mann irgendwohin in die Berge ennet unserer Grenzen zieht, so ist das, gesamthaft gesehen, für unsere Wirtschaft bedeutungslos, dem SAC aber steht es wohl an; sind doch gerade wir in der Schweiz froh um unsere Gäste aus der ganzen Welt. » Inzwischen rüstete sich die Sektion Oberhasli im Jahre 1930 zu einer recht anspruchsvollen Tourenwoche im Berner Oberland. Mit den Kletterern wollte man die schönsten Gipfel in der Engelhorngruppe besteigen. Selbst das Finsteraarhorn über den langen Südostgrat hat man den Teilnehmern zugetraut. Über das Gelingen der Clubwoche wird man aus der Berichterstattung nicht ganz klug. Für den Regen, Schnee und Nebel, die einen Grossteil der vorgesehenen Besteigungen verunmöglichten, kann wohl kaum die Organisation verantwortlich gemacht werden.

Dann wurde es wieder stiller um die SAC-Clubwochen, bis dann die Sektion Bernina im Jahre 1933 eine solche im Berninamassiv und Bergell durchführte. Dass sich das ausgewählte Gebiet für Tourenwochen besonders eignet, stand ausser Zweifel. Um so mehr musste dann das geringe Interesse, nachdem man allen Ansprüchen gerecht werden wollte, enttäuschen. Nach einem Pro-und Kontra-Artikel über die « Lehren der SAC-Woche in Pontresina » muss man vermuten, dass nicht alle Teilnehmer den Anforderungen gewachsen waren, kommt doch der eine Verfasser zur Schlussfolgerung: « Die Erfahrung lehrt, dass - wenn nur normalen und immer wiederkehrenden Risiken ausgewichen werden soll - grosse Bergfahrten in der Sektion oder im Club nur mit ganz ausgelesenen Leuten unternommen werden dürfen. » Die ungleichen Fähigkeiten der Teilnehmer für schwere Touren werden immer ein belastendes Moment für den Tourenleiter bleiben. Durch gegenseitige Kameradschaft und etwas Opferbereitschaft gegenüber dem Schwächern lässt sich dieses Problem aber doch weitgehend überbrücken. Anderseits muss sich dieser bewusst sein, welcher Gefahr er sich und seine Kameraden durch Überschätzung seiner Kräfte und Fähigkeiten aussetzt. Im SAC wird das Mitglied nicht nach seinem Können, sondern nach seiner vernünftigen Einstellung zum Berg bewertet. Darunter verstehen 5 Die Alpen - 1963 - Les Alpes65 touren die Blümlisalpgruppe, Doldenhorn, Balm- und Rinderhorn gedacht waren. Wohl wurde die Clubwoche bei schönstem Wetter eröffnet, das sich dann aber dermassen verschlechterte, dass von grossen Besteigungen keine Rede mehr sein konnte. So wurde die Woche durch abendliche Veranstaltungen mit Lichtbilder- und sonstigen Vorträgen bereichert, und die stimmungsvolle Augustfeier am Oeschinensee vermochte die volle Begeisterung zu bringen.

Die im Jahre 1918 durch die Sektion Piz Sol bereits vorbereitete « Ragazer Clubwoche » mit Touren im Piz Sol-Falknis-Gebiet und den Kreuzbergen fiel der durchs ganze Land wütenden Grippeepidemie zum Opfer.

Im Jahre 1923 organisierte dann die Sektion Piz Terri anstelle des Jubiläumsfestes zum 25jährigen Bestehen eine « Clubwoche in Flims » mit ca. 40 Teilnehmern samt Familienangehörigen, mit Besteigungen wie: Flimserstein, Tristelhorn, Ringelspitze, Sardona-Segnes, Mundaun, Bargis und Piz Fess.

Stellten diese ersten, vom CC aus nur sporadisch angeregten Clubwochen an die Teilnehmer eher geringe Anforderungen, so sollte sich das bald ändern. Zweifellos waren sie nebst den touristischen Unternehmungen auch stark darauf ausgerichtet, die Geselligkeit und die Kameradschaft auf breiterer Basis zu pflegen.

Im Jahre 1926 fiel die Anregung aus der Mitgliedschaft, das CC möge die Organisation von Auslandexpeditionen prüfen. Von solchen sollten in erster Linie die kleinen Sektionen, die selbst nicht in der Lage waren, solche durchzuführen, profitieren. Dieser Gedanke wollte aber seine Reifezeit bis zur Verwirklichung haben, denn noch im Jahre 1950 musste das CC Glarus die aufgetretenen Bedenken in wirtschaftlicher Hinsicht zerstreuen. So lasen wir u.a. im Geschäftsbericht dieses CC zur umstrittenen Frage: « Und wenn jedes andere Jahr der SAC mit 150-200 Mann irgendwohin in die Berge ennet unserer Grenzen zieht, so ist das, gesamthaft gesehen, für unsere Wirtschaft bedeutungslos, dem SAC aber steht es wohl an; sind doch gerade wir in der Schweiz froh um unsere Gäste aus der ganzen Welt. » Inzwischen rüstete sich die Sektion Oberhasli im Jahre 1930 zu einer recht anspruchsvollen Tourenwoche im Berner Oberland. Mit den Kletterern wollte man die schönsten Gipfel in der Engelhorngruppe besteigen. Selbst das Finsteraarhorn über den langen Südostgrat hat man den Teilnehmern zugetraut. Über das Gelingen der Clubwoche wird man aus der Berichterstattung nicht ganz klug. Für den Regen, Schnee und Nebel, die einen Grossteil der vorgesehenen Besteigungen verunmöglichten, kann wohl kaum die Organisation verantwortlich gemacht werden.

Dann wurde es wieder stiller um die SAC-Clubwochen, bis dann die Sektion Bernina im Jahre 1933 eine solche im Berninamassiv und Bergell durchführte. Dass sich das ausgewählte Gebiet für Tourenwochen besonders eignet, stand ausser Zweifel. Um so mehr musste dann das geringe Interesse, nachdem man allen Ansprüchen gerecht werden wollte, enttäuschen. Nach einem Pro-und Kontra-Artikel über die « Lehren der SAC-Woche in Pontresina » muss man vermuten, dass nicht alle Teilnehmer den Anforderungen gewachsen waren, kommt doch der eine Verfasser zur Schlussfolgerung: « Die Erfahrung lehrt, dass - wenn nur normalen und immer wiederkehrenden Risiken ausgewichen werden soll - grosse Bergfahrten in der Sektion oder im Club nur mit ganz ausgelesenen Leuten unternommen werden dürfen. » Die ungleichen Fähigkeiten der Teilnehmer für schwere Touren werden immer ein belastendes Moment für den Tourenleiter bleiben. Durch gegenseitige Kameradschaft und etwas Opferbereitschaft gegenüber dem Schwächern lässt sich dieses Problem aber doch weitgehend überbrücken. Anderseits muss sich dieser bewusst sein, welcher Gefahr er sich und seine Kameraden durch Überschätzung seiner Kräfte und Fähigkeiten aussetzt. Im SAC wird das Mitglied nicht nach seinem Können, sondern nach seiner vernünftigen Einstellung zum Berg bewertet. Darunter verstehen 5 Die Alpen - 1963 - Les Alpes65

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