Protokoll der 56. Abgeordnetenversammlung | Club Alpin Suisse CAS
Soutiens le CAS Faire un don

Protokoll der 56. Abgeordnetenversammlung

Remarque : Cet article est disponible dans une langue uniquement. Auparavant, les bulletins annuels n'étaient pas traduits.

der

der 56. Abgeordnetenversammlung des Schweizer Alpenclub Samstag, den 30. September 1916, nachmittags 2 Uhr, im Clublokal der Sektion Genf.

Anwesend sind 127 Delegierte, die 53 Sektionen vertreten. Nicht vertreten sind die Sektionen Alteis, Einsiedeln, Engelberg, Lauterbrunnen, Rhätia, Unterengadin.

In seinem Begrüßungswort gibt der Vorsitzende, Zentralpräsident Dr. A.J.anggen, St. Gallen, seiner Freude darüber Ausdruck, daß der S.A.C. zum erstenmal die Delegierten in einem eigenen Lokal empfangen kann. Leider hat seit der letzten Zusammenkunft der Tod wiederum große Lücken in unsere Reihen gerissen; wir haben für 1915 den Verlust von 13 und für 1916 von 8 Mitgliedern zu beklagen, die dem weißen Tod zum Opfer fielen. Groß ist auch die Zahl der ausländischen Mitglieder, die auf dem Felde der Ehre fielen. Die Versammlung erhebt sich zu Ehren der Verstorbenen.

Rings um unser Schweizerhaus wütet immer noch der Kriegsbrand und wir können nicht wissen, ob seine Flammen auch auf unser Dach überspringen und wann die Not an unsere Türen pocht. Es ist daher doppelt notwendig, daß wir im Innern Frieden halten. Möge auch unsere Versammlung vom Geist der Eintracht getragen sein.

Großen Beifall findet die vom Zentralpräsidenten verlesene Dankesurkunde an die Adresse des Hrn. Prof. Dr. Albert Heim ( Uto ), welche ihm das Z. K. zur Erinnerung an seine in diesem Jahre erreichte 50jährige Mitgliedschaft im Namen des S.A.C. überreichen läßt.

Zu Stimmenzählern werden gewählt: Klötzli ( Burgdorf ), Anderegg ( Oberhasli ), Couchepin ( Monte Rosa ), Sandoz ( Neuchâtel ).

Jahresbericht, Jahresrechnung 1915 und Budget 1916 werden ohne Diskussion genehmigt. Über den Stand der Finanzen berichtet der Zentralkassier, Herr Hugo Kreßler. Die finanzielle Lage gestaltet sich für 1916, soweit sie sich jetzt schon überblicken läßt, günstiger, als bei Aufstellung des Budgets vorauszusehen war.

Das wirkliche Defizit dürfte sich unter Berücksichtigung der erst 1917 zur Auszahlung kommenden Posten auf ca. Fr. 6-7000 ermäßigen. Das Budget sah ca. Fr. 17,000 vor. Immerhin ist zu konstatieren, daß das sofort greifbare Vermögen hauptsächlich durch die Veröffentlichung des Walliser- und des Bündner-Führers einen weitern Rückgang auf etwa Fr. 50,000 erfahren hat.

Die Mitgliederzahl betrug am 31. März 1916 12,857: am 31. August 1916 13,100; Zuwachs 243.

Zu Rechnungsrevisoren werden die bisherigen Suppleanten Droz ( Chaux-de-Fonds ) und Derksen ( Basel ), als deren Stellvertreter Beyli ( Aarau ) und Daguet ( Moléson ) gewählt.

Zur Behandlung des Traktandums 7, Versicherungsfrage, übergehend, bemerkt der Vorsitzende, daß sich das Z. K. in seinen Erwägungen ausschließlich von sachlichen Gründen leiten ließ und daß die verschiedenenorts aufgetauchten Behauptungen, Chronik.

es habe sich unter gewissen Eindrücken vor den romanischen Klubgenossen verneigen und die Versicherung zu Fall bringen wollen, zurückgewiesen werden müssen. Es dürfte auch selbstverständlich sein, daß man sich nach Lage der Dinge nicht auf die Beschlüsse vom 9. November 1913 in Zürich versteift; die Versammlung erklärt sich stillschweigend einverstanden, auf die Frage der Festhaltung am Obligatorium zurückzukommen. Es soll vor allem erzielt werden, daß die Versicherung weder einen Riß in unsern Verband bringt, noch eine Majorisierung der Minderheit zur Folge hat.

Der Vorsitzende gibt Kenntnis der Briefe der Sektionen Genevoise und Diablerets, gemäß welchen ihr Projekt, die Selbstversicherung betreffend, zurückgezogen wird. Die Sektion Genevoise behält sich vor, das Projekt eventuell später bei geeigneter Gelegenheit wieder aufzugreifen. Da sich für das Projekt der Selbstversicherung nach Antrag der Sektionen Genevoise und Diablerets aus der Mitte der Versammlung keine andern Befürworter finden, scheidet es aus der Diskussion aus.

Es verbleiben der Antrag des Z. K. ( siehe Alpina Nr. 9 ), derjenige der Sektion Aarau: Es sei am Obligatorium der Tourenversicherung gegen Unfälle festzuhalten und es sei der Vertrag mit den Versicherungsgesellschaften, wie er 1913 beschlossen wurde, sobald als möglich in Kraft zu setzen; und die kurz vor der Versammlung eingereichten Eventualanträge der Sektionen Bern und Uto:

Antrag der Sektion Bern.

1. Es soll ab 1. Januar 1917 ein Fonds zur Einführung einer obligatorischen Mitgliederversicherung bei Unglücksfällen im Gebirge gegründet werden, welcher durch einen jährlichen Beitrag von Fr. 2 per Mitglied gespeist wird, wovon die Zentralkasse Fr. 1, die Sektionskasse Fr. 1 beitragen und welcher Fonds durch Kapitali- sierung der Zinsen, jährliche Zuwendungen, Legate und Geschenke vermehrt werden kann und vom Z. K. gesondert verwaltet werden soll.

2. Das Z. K. wird der Delegiertenversammlung zu geeigneter Zeit Anträge einbringen, in welcher Weise die Erträgnisse des Fonds für den oben angegebenen Versiche-rungszweck verwendet werden sollen.

3. Sollte die Versicherungsfrage für den Gesamtklub nicht innert 5 Jahren definitiv gelöst werden, so wird der damals angesammelte Fonds proportional der geleisteten Beiträge unter die Zentralkasse und die Sektionen verteilt.

4. Wird, solange eine obligatorische Versicherung des Gesamtklubs nicht besteht, von einer oder mehreren Sektionen eine obligatorische Versicherung ihrer Mitglieder eingeführt, so fällt der oberwähnte Beitrag der Zentralkasse von Fr. 1 per Mitglied nicht dem genannten Fonds, sondern der betreffenden Sektionskasse zu.

Anträge der Sektion Uto S.A.G..

für den Fall, daß der Antrag der Sektion Aarau S.A.C. ( allgemeines Obligatorium ) verworfen werden sollte.

1. Am Beschluß der Einführung der Unfallversicherung der Mitglieder des S.A.C. wird festgehalten; jedoch soll, mit Rücksicht auf die derzeitigen außerordentlichen Verhältnisse und um eine eventuelle Minderheit nicht zu majorisieren, das Obligatorium sektionsweise beschlossen oder abgelehnt werden. Die Beschlüsse der Sektionen sind dem Z. K. bis zum 31. Dezember 1916 unter Angabe der Mitgliederzahl der annehmenden Sektionen schriftlich mitzuteilen.

2. Die Versicherung wird auf Grund der zwischen dem S.A.C. und den Gesellschaften vereinbarten Bedingungen auf drei Jahre abgeschlossen. Die annehmenden Sektionen sind an die Versicherung drei Jahre lang gebunden. Auf Beginn eines Vertrags-jahres, jeweilen auf 1. Mai, können neue Sektionen dem Vertrage beitreten. Für die Leistungen aus dem Vertrage ist die jeweilen auf 1. Mai festgestellte Mitgliederzahl maßgebend.

3. Auf Grund der verbindlichen Offerte der Gesellschaften vom 25. September 1916 für eine nach Sektionen obligatorische Versicherung im Umfange des Vertragsentwurfes des S.A.C. beträgt bei einer festen Prämie von Fr. 2 pro Mitglied die Versicherungssumme im Todes- und Invaliditätsfall im Sinne des Vertragsentwurfes des S.A.C.

für 14,000 bis mehr versicherte Mitglieder Fr. 5000. 12,000 „ 14,000 71 10,000 „ 12,000 n 8,000 „ 10,000 6,000 „ 8,000 5,000 „ 6,000 77 4,000.

5,000 „ 4400.„ 4000.„ 3600.3300.3000. » 2800. An diese Versicherung leistet die Zentralkasse Fr. 1 jährlichen Beitrag; der Restbetrag von Fr. 1 ist durch die Sektionen aufzubringen.

4. An die Versicherung der Mitglieder derjenigen Sektionen, die das Obligatorium ablehnen, leistet die Zentralkasse ebenfalls Fr. 1 jährlichen Beitrag, sofern das Mitglied eine Einzelversicherung gemäß dem Antrag des Z. K. abschließt. Der gleiche Beitrag wird den Mitgliedern derjenigen Sektionen gewährt, welche die Einführung der Versicherang auf Gegenseitigkeit beschließen.

5. Das Z. K. wird beauftragt, nach Kenntnis der Abstimmungen der Sektionen den Vertrag mit den Gesellschaften auf Grundlage der seinerzeit vereinbarten Versicherungsbedingungen und einer Grundprämie von Fr. 2 pro Mitglied abzuschließen. Das Z. K. hat die zur Durchführung der Versicherung notwendigen Maßnahmen mit den Gesellschaften zu treffen und dafür zu sorgen, daß die Versicherung auf 1. Mai 1917 in Kraft tritt. Die getroffenen Vereinbarungen sind in der „ Alpina " und im „ Echo des Alpe3 " bekannt zu geben.

Beyli ( Aarau ) weist in der Begründung des Antrages seiner Sektion auf die wichtige Rolle hin, die die Solidarität in alpinen Fragen im allgemeinen spielt. Einer für alle, alle für einen! soll auch in der Versicherung gelten. Das Z. K. gibt selbst zu, daß zu befürchten ist, daß die Zahl von 3000 Mitgliedern für die fakultative Versicherung nicht aufzubringen ist, so daß die Gefahr besteht, daß die ganze Ver-sicherungsaktion im Sande verläuft. Wohl ist der S.A.C. keine Versicherungsgesellschaft, allein das soziale Moment sollte nicht vernachlässigt werden. Die Versicherung ist nur Mittel zum Zweck. Sie bringt uns neue Werbekraft. Sie entbindet die Sektionen von einer gewissen Verantwortung, die sie für ihre Mitglieder auf Klubtouren tragen. Die Jugendorganisationen könnten an die obligatorische Versicherung angeschlossen werden. Die frühem Gegner des Obligatorinms haben ihren Standpunkt verlassen und schließen sich jetzt seinen Anhängern an. Die Versicherung könnte auch vorerst mit einem Beitrag von nur 50 Cts. aus der Zentralkasse in Kraft gesetzt werden, das andere sollen die Mitglieder aufbringen. Wir wollen dafür sorgen, daß die Verunfallten einen rechtlichen Anspruch auf die Versicherungssumme haben. Für die nächsten 3 Jahre wollen wir den Versuch machen, unterdessen können andere Projekte studiert werden. Sollten die Versicherungsgesellschaften ein Geschäft damit machen, so wollen wir uns freuen, daß so wenig Unfälle vorkamen.

Wunderli ( Bachtel ). Seine Sektion hat beschlossen, dem Antrag des Z. K. zuzustimmen. Er bringt den richtigen Ausgleich zwischen den abweichenden Meinungen zwischen Ost und West. Der Versicherungsgedanke soll keineswegs begraben werden, falls die Mitgliederzahl von 3000 nicht aufgebracht wird. Die Zentralkasse könnte eventuell einen höhern Beitrag, z.B. Fr. 6000, leisten. Die Gründung eines Fonds, aus welchem Beiträge an die Einzelversicherung bewilligt würden, wäre auch durchführbar, so daß mit der Zeit die Einzelversicherung nicht teurer zu stehen käme, als die obligatorische.

Prof. Dr. Graf ( Bern ). Die Versicherung harrt seit 5—6 Jahren ihrer Lösung, Diejenige des Z. K. bringt uns nicht vorwärts. Für die aktiven Mitglieder ist die Einzelversicherung mit minimem Beitrag der Zentralkasse nicht verlockend. Nachdem jahrelang über die Versicherung diskutiert wurde, will man zum status quo ante zurückkehren. Die Sektion Bern hat mit ihrem Antrag viel Wasser in den Wein gegossen. Die Frage, ob Selbstversicherung oder Vertrag mit den Gesellschaften, soll offen bleiben; dagegen wäre ein Fonds zu schaffen, aus dessen Erträgnissen der Ver-sicherungszweck erfüllt werden könnte. Wenn es möglich ist, in mehreren Sektionen eine obligatorische Sektionsversicherung einzuführen, soll der Beitrag diesen Sektionen zukommen. Es können unsere Gegner diesem Antrag entnehmen, daß wir nicht nach Genf gekommen sind, um das alte Kampfbeil auszugraben, sondern daß es uns um Friede und Eintracht zu tun ist. Mit dem Antrag Wunderli ist nichts erreicht.

Dr. Kuhn ( Rorschach ) unterstützt den Antrag der Sektion Aarau. Ebenso Dr. Täuber ( Uto ), dessen Sektion von jeher Vertreterin des Obligatoriums war. Jedes S.A.C.-Mitglied, ob reich oder arm, soll versichert sein. Der Sektion Uto würde es schwer fallen, jedesmal betteln zu gehen, wenn ein Unglücksfall eintritt. Wenn der Antrag Aarau nicht durchdringt oder keine entschiedene Mehrheit erzielt, stellt die Sektion Bern ihren anfangs erwähnten Eventualantrag, der jeder Sektion freie Hand gibt, zu tun, was ihr beliebt. Die Bedenken, die das Z. K. gegen die sektionsweise Einführung des Obligatoriums hat, sind nicht begründet. Die Majorisierung in den Sektionen ist nicht ernst zu nehmen, schließlich entscheidet doch überall die Mehrheit. Das Sektionsobligatorium ist so gut durchführbar, wie das allgemeine Obligatorium. Die Sektion Uto hat für eine Sektionsversicherung sehr gute Bedingungen von Seiten der Gesellschaften erhalten. Das Risiko ist nicht größer; es ist gleich groß, ob sich 100 oder nur 50 Sektionen versichern. Das Z. K. erklärt, daß es nicht zu verantworten wäre, wenn die Zentralkasse für die sektionsweise Versicherung in Anspruch genommen würde; wir haben deshalb dem Artikel 4 eine Fassung gegeben, welche die Mutualité und das Obligatorium berücksichtigt. Das neue Z. K. wird sich der Durchführung unseres Antrages gerne unterziehen. Uto und Bern sind nicht weit auseinander, beide Anträge lassen sich unter Umständen zu einem vereinigen.

Fehr ( Randen ) wird weder dem Antrag des Z. K. noch demjenigen von Bern beipflichten, sondern mit Aarau stimmen. Wenn wir den Antrag des Z. K. annehmen, versichern wir die jungen Leute nicht. Und doch sollten diese in erster Linie berücksichtigt werden. Der Vorschlag des Z. K. ist für sie zu teuer. Der Antrag Bern kommt nicht zustande. Die Sektion Randen hat bisher keinen Unfall gehabt, trotzdem war sie immer für das Obligatorium. Die Alten sollen den Jungen helfen.

Dr. Jacot-Guillarmod ( Diablerets ). Jedermann hat sich nunmehr seine Meinung in der Versicherungsfrage selbst bilden können. Die Sektion Diablerets zieht ihren Antrag für Schaffang einer Selbstversicherung zurück und schließt sich den Ausführungen des Z. K. an, mit bestem Danke an Dr. A.J.anggen für seine gewissenhafte, entschlossene Arbeit.

Meyer ( Winterthur ). Was erreichen wir mit den verschiedenen Anträgen? Bei Vorschlag dos Zentralkomitees versichern wir für Fr. 21,000 3000 Mitglieder bei Vorschlag Obligatorium22,000 4000.26,000 13,000 Also für Fr. 5000 mehr versichern wir beim Obligatorium 10,000 mehr Mitglieder. Es sollte uns angesichts dieser Zahlen die Entscheidung nicht schwer fallen. Man könnte füglich pro Mitglied Fr. 1. 50 Beitrag an die Prämie verlangen, dann hätte die Zentralkasse nur noch Fr. 6500 zu leisten, die sie gut tragen kann. Ist einer unter Ihnen, der sein Portemonnaie verschließen wird, wenn er mit Fr. 1. 50 soviel Not und Sorge lindern helfen kann? Wenn wir mit Kollegen Touren ausführen, setzen wir das Kostbarste, das Leben, ein. Der Redner appelliert an das Solidaritätsgeftihl, als dessen schönsten Ausdruck er die allgemeine obligatorische Versicherung empfiehlt.

Notar Denzler ( Winterthur ). Die Sektion Winterthur hat sich mehrheitlich dem Antrage des Z. K. angeschlossen. Gewiß sollen wir für unsere verunglückten Mitglieder einstehen; jedoch ist das Z. K. einzig in der Lage, zu beurteilen, ob es die Mittel gestatten oder nicht.

Dr. Hiltbrunner ( Oberaargau ). Die Leitmotive des Referates des Z. K. sind Schonung der Zentralkasse und der französischsprechenden Klubfreunde. Die deutschschweizerischen Sektionen wollen das Obligatorium. Im Sinne einer Verständigung schlägt er vor, den Antrag des Z. K. zu akzeptieren, mit der Abänderung, daß die Zentralkasse wenigstens zwei Fünftel der Prämien übernimmt.

Dr. König ( Bern und Uto ) dankt dem Z. K. für die gründliche, tiefgreifende Arbeit, befürwortet aber den Antrag Uto, der beide Strömungen, das Obligatorium und das Fakultativum, berücksichtigt. Wenn wir die Versicherung der Privatinitiative überlassen, bringen wir nicht 3000 Mitglieder zusammen. Der Redner ist überzeugt, daß der Antrag des Z. K. den Versicherungsgedanken begräbt. Der Antrag der Sektion Uto verlangt keine positive Entscheidung, die Sektionssitzungen sollen den Entscheid treffen. Die Kosten von Fr. 2 sind so minim, daß sie von jedem aufgebracht werden können; ob eine Halbierung möglich ist, darüber soll die Zentralkasse entscheiden. Machen die Gesellschaften Gewinne, wollen wir dankbar sein, daß wir von Unglück verschont blieben; machen sie schlechte Erfahrungen, dann wird die Frage der Prämienfestsetzung nach Ablauf des Vertrages auf Grund des in ^len 3 Jahren gesammelten statistischen Materials erfolgen. Wir sind den Gesellschaften Dank schuldig für die große Bereitwilligkeit, mit der sie sich den oft langwierigen, schwierigen Verhandlungen unterzogen haben.

Correvon ( Jaman ). Die Sektion Jaman hat ihre Meinung nicht geändert; wir sind weder Anhänger des Obligatoriums noch der Selbstversicherung. Wir halten dafür, daß die Versicherungsfrage Nebenzweck ist und daß sie der Privatinitiative überlassen bleiben soll. Wir betrachten die Lösung des Z. K. als befriedigend; wenn sie nicht zustande kommt, ist es immer noch Zeit, auf andere Projekte zurückzukommen. Das Z. K. ist nach reiflicher Überlegung zu seinem Resultate gelangt und nicht um den französischspreehenden Eidgenossen entgegenzukommen. Wenn auch das schöne Prinzip, das dem Obligatorium zugrunde liegt, anerkannt werden muß, so bringt es doch auch viel Unzukömmlichkeiten. Ganz im Anfang waren die einen wie die andern lebhafter, und wenn wir nun dazu gekommen sind, ruhiger zu debattieren, so ist schon viel erreicht. Ein großes Verdienst kommt dafür der Ruhe und Sachlichkeit des Zentralpräsidenten zu. Es geht uns wie Bern, auch wir haben Wasser in den Wein gegossen ( es ist dies ein wenig unsere Gewohnheit ).

Duchosal ( Genevoise ). Die Sektion Genf hat ihre Projekte zurückgezogen, weil sie dasjenige vom Z. K. für besser hält. Es bringt die vollständige Freiheit. Dr. König sagt, daß es nicht möglich ist, 3000 Mitglieder aufzubringen; wenn dies der Fall ist, dann brauchen wir nicht weiter zu diskutieren, dann ist der Beweis erbracht, daß keine Notwendigkeit vorliegt.

Payot ( Chaux-de-Fonds ) ist gegen das Obligatorium. Nachdem der Vorschlag Genf zurückgezogen wurde, bleibt nur das Projekt Z. K., das vollkommen befriedigt und das von der Sektion Chaux-de-Fonds einstimmig akzeptiert wurde. Er beglückwünscht das Z. K. zu seiner Arbeit und wünscht, daß die Versicherungsfrage endgültig gelöst wird, da wir noch anderes zu besprechen haben. Es soll untersucht werden, in welcher Weise der Vorschlag des Z. K. noch weiter ausgebaut werden könnte.

Grimmer ( Bern ) befürchtet, daß die Stellungnahme der Sektion Bern mißverstanden wurde. Die Sektion ist gegen den Antrag des Z. K. Um jedoch eine Majorisierung zu vermeiden, hat sie auf dem Boden der Versöhnung den Vermittlungsantrag Chronik.

unterbreitet. Bern zieht seinen Antrag zugunsten desjenigen der Sektion Uto zurück. Wenn der Antrag des ZK. unterliegt und der Antrag Aarau nicht ein entschiedenes Mehr bringt, dann stimmt die Sektion Bern für den Antrag Uto.

Zentralpräsident Dr. A.J.anggen: Das Z. K. war nicht in der Lage, die Anträge Bern und Uto zu studieren. Daß ein Bedürfnis für Versicherung vorhanden ist, darüber ist nicht mehr zu diskutieren. Etwas anderes ist es, ob der Klub die Versicherung ganz oder teilweise in die Hand nehmen will; dann ist es aber nicht mehr eine Frage des Prinzipes, sondern eine Finanzfrage. Es sind keine Argumente vorgebracht worden, die mich von meiner Ansicht abgebracht hätten. Der Antrag Uto bringt eine sehr große Belastung. Die Zentralkasse kann nicht Fr. 13,000 tragen und dazu noch die Verwaltungskosten. Die Prämie ist nicht die gleiche, ob der Gesamtklub oder die Sektionen die Versicherung abschließen. Wir wissen auch nicht, welche Konsequenzen das Sektionsobligatorium haben könnte, ob z.B. die Minorität austritt etc.

Der Ansicht Beyli, daß die Versicherung große Werbekraft besitzt, ist entgegen- zuhalten, daß wir gerne auf solche Mitglieder verzichten, die nur wegen der billigen Versicherung in den Verein eintreten. Uns ist es nicht darum zu tun, ein Anwachsen der Mitgliederzahl mit allen Mitteln zu forcieren, sondern mehr liegt uns an der Qualität.

Der Antrag Bern ist aus dem Geiste der Versöhnung entstanden. Er befriedigt jedoch materiell nicht. Wenn wir die Mitglieder zwingen, Fr. 2 einzulegen, präju-dizieren wir die Versicherung. Wir haben jedoch kein Recht, die Sektionen zur Einführung der Versicherung zu zwingen. Sektionen, die das Obligatorium wollen, können besondere Beiträge von Sektions wegen einführen. Nach Antrag Bern sollte die Zentralkasse Fr. 14,000 leisten, was unmöglich ist. Schließlich sind Hüttenfragen und Rettungswesen präponderantere Vereinszwecke. Die Versicherung ist eine sehr wünschenswerte Einrichtung, bleibt aber Nebenzweck.

Der Vorwurf von Fehr ( Randen ) ist begründet. Die Prämie ist für jüngere Leute zu hoch. Dagegen ist der Antrag Hiltbrunner in dieser unbestimmten Fassung nicht zulässig. Es ließe sich überlegen, ob man eine größere Pauschalsumme aussetzen oder den Beitrag für das versicherte Mitglied erhöhen will, oder ob die Versicherung zu einem bestimmten, festen Satz abgeschlossen werden soll, z.B. zu Fr. 4, 5, 6 mit entsprechend veränderlicher Versicherungssumme, je nach der Zahl der Versicherten, da man nicht zum vornherein weiß, wie viele Versicherungen zustande kommen.

Es stehen sich 3 Anträge gegenüber: Sektion Aarau, allgemeines Obligatorium; Sektion Uto, fakultatives Sektionsobligatorium; Zentralkommitee, Einzelversicherung mit Unterstützung der Zentralkasse.

Die Versammlung beschließt mit 79 Stimmen, bei der Abstimmung nach Antrag Z. K. in der Weise vorzugehen, daß zuerst eventuell abgestimmt wird, ob für den Fall, daß das Obligatorium angenommen wird, das allgemeine Obligatorium ( Aarau ) oder das fakultative ( Uto ) gewünscht wird. Der sich hieraus ergebende Beschluß wird dem Antrag des Z. K. gegenübergestellt, wobei zuerst die prinzipielle Stellungnahme zum Antrag Z. K. und dann die Stellungnahme zu den einzelnen Amendements ermittelt werden soll. Der von Dr. Täuber ( Uto ) vorgeschlagene Abstimmungsmodus, zuerst das Obligatorium ( Aarau ) dem Antrag Z. K. gegenüberzustellen und, wenn letzterer siegt, ihn dem Vorschlag Uto gegenüberzustellen, bleibt mit 34 Stimmen in der Minderheit.

In der Eventualabstimmung erhält der Antrag Aarau 57 Stimmen und der Antrag Uto 52 Stimmen.

Bei der Gegenüberstellung der Anträge Aarau und Z. K. ( prinzipiell ) erhält Aarau 48 und Z. K. 76 Stimmen. Die Versammlung hat mit großer Mehrheit ihre prinzipielle Zustimmung zum Antrag Z. K. erklärt.

Ludwig ( Z. K. St. Gallen ) ist nach seiner persönlichen Überzeugung für das Obligatorium. Um den Preis einer Spannung zwischen West-Ost wollten jedoch viele Chronik.

Klubgenossen das Obligatorium nicht. Die Prämie von Fr. 6. für die falkultative Versicherung ist für viele Unbemittelte zu hoch. Es sollte etwas geschehen, damit die Angelegenheit nicht im Sande verläuft. Es könnte die Zentralkasse den Beitrag auf Fr. 5000. erhöhen und die Verwaltungskosten übernehmen. Eine weitere Finanzquelle bestünde in der Erhebung eines Beitrages von 50 Cts. von jedem Mitglied. Es stünden dann Fr. 12,000. zur Verfügung. Bei 3000 Versicherten erhielte jedes Mitglied einen Beitrag von Fr. 4., so daß sein Anteil noch Fr. 3. plus 50 Cts. ( oblig. Beitrag ) gleich Fr. 3.50 betrüge. Bei 4000 Mitgliedern hätte das einzelne Mitglied Fr. 3. aufzubringen. Je größer die Mitgliederzahl ist, desto niedriger wird die Prämie. Eine wesentliche Erleichterung für die Inkraftsetzung der Versicherung wäre durch die Beanspruchung eines Teiles des Jahrbucherträgnisses ( Fr. 5000. ) und der Subvention des „ Echo des Alpes " ( Fr. 1000 .) möglich. Dadurch würden Fr. 18,000. verfügbar, so daß bei 3000 Versicherten das einzelne Mitglied nur noch Fr. 1.50 zu bezahlen hätte. Man wird allerdings einwenden, daß eine Verquickung von Jahrbuch und Echo mit der Versicherung nicht empfehlenswert ist.

Es wäre möglich, den Jahrbuchpreis um mindestens Fr. 1. zu ermäßigen. Solange der Krieg dauert, ist allerdings nicht daran zu denken. Wird später der Jahrbuchpreis ermäßigt, könnten die Sektionen den Sektionsbeitrag zugunsten der Versicherung erhöhen. Wir sind nach dem Léman gezogen, um freundschaftlichen Verkehr zu pflegen. Bringen wir im Interesse der Sache Opfer, die den einzelnen nicht schädigen.

Prof. Dr. Graf ( Bern ). Der zähe Widerstand hat es dazu gebracht, daß wir mit 28 Stimmen unterlegen sind. Nachdem die Ansicht des Z. K. durchgedrungen ist, wollen wir loyal zum Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung stehen. Die Sektionen sollen ihr möglichstes tun, damit viele Einzelversicherungen zustande kommen. Die Zentralkasse muß tiefer in den Beutel greifen. Wenn auch die Versicherung nicht Hauptzweck ist, so ist sie doch ein soziales Werk, für das die Zentralkasse in erster Linie berufen ist, einen erklecklichen Beitrag zu leisten. Wir haben keine Zeit dazu, zu beschließen, was die Zentralkasse leisten soll; viel besser ist es, wir überlassen es dem künftigen Z. K. in Genf, zu dem wir volles Vertrauen haben, die Erleichterungen für die Einzelversicherung vorzunehmen.

Correvon ( Jaman ). Um die Einzelversicherung zu erleichtern, beantragt er, zu beschließen, daß sich die Zentralkasse nach Maßgabe von 50 Cts. pro Mitglied an der Bezahlung der Prämie beteiligen kann. Die auf diese Weise erhaltene Summe soll unter die Versicherten verteilt werden.

Rüd ( Uto ). Die Würfel sind gefallen. Wir halten es für weitaus besser, daß das Obligatorium fallen gelassen wurde, anstatt eine Kluft im Verein entstehen zu lassen. Immerhin möchten wir, besonders für unsere jungen Mitglieder, etwas Positives mitheimbringen. Es sollte möglich sein, die Vorschläge Ludwig mit Uto zusammenzubringen. Die obligatorische Versicherung in der Sektion soll dadurch erleichtert werden, daß die Zentralkasse auch bei dieser Versicherungsart 50 Cts. per Mitglied gewährt.

Berger ( Neuchâtel ) schlägt vor, es dem Z. K. zu überlassen, wie die fakultative Versicherung weiter auszubauen ist. Wenn wir ins Unendliche Zusatzanträge stellen, werden wir nie fertig, Täuber ( Uto ) ist sowohl mit Vorredner als mit Prof. Dr. Graf ( Bern ) einig. Es wird am besten sein, wenn wir dem Z. K. carte blanche geben. Denjenigen, welche die Versicherung wünschen, soll entgegengekommen werden.

Hiltbrunner ( Oberaargau ). Wir sollten nicht vollständig resultatlos auseinandergehen. Wir können beschließen: Beitrag der Zentralkasse Fr. 5000. und obligatorischer Beitrag jedes Mitgliedes 50 Cts.

Beyli ( Aarau ). Meine Sektion wird trotz der gefallenen Entscheidung fest und treu zu den Idealen des 8. A. C. stehen. Unsere Tendenz war, soviel wie möglich von der Versicherung zu retten. Das Z. K. soll nun Anregungen zum weitern Ausbau der fakultativen Versicherung entgegennehmen und mit dem künftigen bereinigen. Der Vorstand der Sektion wird bestrebt sein, möglichst viele Einzelversicherungen zu erhalten.

Zentralpräsident Dr. A.J.anggen erklärt, daß das Z. K. St. Gallen die Versicherung, wenn immer möglich, so weit fordern wird, daß sie fix und fertig dem Z. K. in Genf Übergeben werden kann. Das Z. K. nimmt die carte blanche mit Dank entgegen und glaubt von einer weiteren Abstimmung Umgang nehmen zu können, nachdem die Versammlung darin einig ist, daß die endgültige Lösung nicht nochmals vor eine Abgeordnetenversammlung gebracht, sondern dem Z. K. überlassen werden soll. Der Wunsch der Versammlung geht dahin, daß ein höherer Beitrag als Fr. 1. für das versicherte Mitglied angesetzt wird. Die Versammlung wird angefragt, ob sie dem Z. K. Vollmacht gibt, gemäß 6 der Statuten 50 Cts. per Mitglied für die Versicherung zu erheben. Da sowohl Prof. Dr. Graf als auch Dr. König juristische Bedenken gegen diesen Vorschlag erheben, wird in der Abstimmung die Leistung eines obligatorischen Beitrages mit 65 Stimmen gegen 43 abgelehnt.

Zum Schlüsse warnt der Zentralpräsident die Sektionen davor, voreilig zur sektionsweisen Versicherung zu schreiten.

Die Anträge 8: Semaine clubistique und 10: Abänderungen zum Bau der Cadlimohütte werden mit großer Mehrheit ohne Diskussion genehmigt. In Art. 4 der Bestimmungen zur Semaine clubistique sollen die Worte „ Echo des Alpes " weggelassen werden. Offizielles Publikationsorgan ist die „ Alpina ".

Die Versammlung wählt einstimmig Genf als Vorortssektion für die nächste Amtsdauer und unter lang anhaltendem lebhaftem Beifall Ingr. Alex. Bernoud als Zentralpräsidenten. Bernoud dankt für die ihm und seiner Sektion erwiesene Ehre und weiß den Beweis der Loyalität, den die Delegierten dadurch erbrachten, daß sie die Zentralleitung während der schwierigen Zeit in die Hände einer romanischen Sektion legen, sehr zu schätzen.

Da das Wort nicht mehr verlangt wird, hebt der Vorsitzende die Sitzung um 6 Uhr 45 auf.

St. Gallen, den 1. November 1916.

Namens des Z. K. des S.A.C. Der Aktuar:Der Präsident:

£. Hartmann.Janggen.

. Die Stimmenzähler:

Elötzli ( Burgdorf).Anderegg ( Oberhasli ).

Couchepin fMt. Rosa).Sandoz ( Neuchâtel ).

Feedback