Protokoll der 50. Abgeordnetenversammlung des S. A. C. | Club Alpin Suisse CAS
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Protokoll der 50. Abgeordnetenversammlung des S. A. C.

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der

der 50. Abgeordnetenversammlung des Schweizer Alpenclub Montag den 11. November 1912, morgens 8½ Uhr, im Kasinosaal in Baden.

1. Der Appell ergibt die Anwesenheit sämtlicher Mitglieder des Zentralkomitees und folgender Abgeordneter der Sektionen:

Aarau: H. Henz, O. Großmann, J. C. Rothpletz; Am Albis: Alfred E. Vollenweider; Alteis: Dr. Biehly; Bachtel: H. Brennwald, F. Wunderli, F. Eimer, Jakob Brunner; Basel: C. Egger, Dr. Mæhly, Dr. Oswald, Fr. Otto, Charles Selzer, F. Wort-mann-Stehle; Bern: Dr. Dübi, Prof. Graf, O. Grimmer, F. Brechbühler, J. Rupp, Paul Utinger, Fr. Rohr, Ch. Montandon, H. Sigrist, J. C. Schaad; Bernina: Peter Gensler, Chr. Klucker, Cl. Saratz, Gian Töndury; Biel: Ingen. Leuenberger, Ant. Müller, Fr. Schätzle, A. Breguet; Blümlisalp: Direktor Ziegler, M. Schwendimann, Krebs; Bodan: R. Scherb, H. Kesselring, Severin Ott; Burgdorf: Uhlmann, Bucher, Dr. Benz; Chaux-de-Fonds: Th. Payot, R. Chapallaz, Jules Girard, Georges Huguenin; Davos: Dr. Nienhaus, Weyß, Guex; Diablerets: Dr. Fäs, Dr. Wellauer, Dr. Barbey, J. Martin, J. Centurier, B. Grivel, Wanner Roussy, Dr. Francillon, Borgeaud; Einsiedeln: Albert Steinauer, Emil Lienert; Emmental: Pfarrer Kistler, E. Leuenberger; Engelberg: Jos. Heß, Willy Amrhein; Genevoise: Archinard, Betrix, Bernoud, Boveyron, Correvon, Cevey, Desgouttes, Thury, Viollier, Miney, Charles Müller, Perrottet; Gotthard: E. Schlumpf, E. Hammer, E. Roth; Grindelwald: E. Gsteiger, J. Jacober-Peter, Dr. J. Huber; Hoher Rohn: H. Rütter; Jaman: August Seiler, Charles Brossi, François Loud; Kamor: Dr. A. Labhard, H. Kuster; Lauterbrunnen: Hans Boß, Trechsel; Leventina: Lisibach, Alb. Röllin; Lindenberg: Dr. Müller, Bertold Scherrer; Lägern: Dr. Müller, Direktor Pfister, Kreisförster Häusler; Moléson: Dr. Schorderet, Victor Challamel, Léon Daguet, Bert, de Reyff; Monte Rosa: Georges Couchepin, Simonetta, Jules Pillet; Montreux: M. Nicohier, E. Liebhauser, J. Vittoz, P. Kues, H. Wellauer; Mythen: C. Castell-Pfyl; Neuchâteloise: M. Grisel, Ed. Sandoz, Robert Wyß, Ch. Mauler; Oberaargau: Pfarrer Amsler; Oberhasli: Ingen. Caspari, Ed. Brenner; Oberland: E. Fiechter, Hans Sulser; Olten: W. Bischoff, R.M.arkl; Pfannenstiel: Dr. H. Leemann, Ingen. F. Gohl; Pilatus: Oberstl. J. Weber, J. Spieler-Schacher, A. Gränicher, R. Geißhüsler; Piz Sol: O. Neher, Ingen. Bernold, Direktor Knecht; Piz Terri: Forstinsp. Enderlin, Apotheker Tschopp; Prättigau: entschuldigt; Randen: J. Fehr, C. Gehring, A. Meier, Gust. Müller; Rhätia: Dr. Bener, Lindenmann, Wunderli, Cotinelli; Rhein: Direktor Muggli; Rorschach: H. Cantieni, Carl Hedinger; Roßberg: Dr. Bossard, A. Landtwing, Albert Nauer; St. Gallen: Mettler-Wolf, Tobler-Willi, Bühler-Rist, Buholzer, Jean Seeger, Fr. Rau; Säntis: P. Alder, Victor Diem, Otto Keller; Thurgau: Rihen, Gutersohn; Ticino: R. Patocchi, H. Schröder; Titlis: E. Amstad, E. Steinbrunner; Tödi: Dr. Mercier, Jacques Jenny, H. Wild, Fritz Schuler; Toggenburg: M. Tschudi-Grob, Ph. Kronauer, M. Gastpar; Uto: Prof. Dr. Täuber, A. Tschopp, H. Hausheer, E. Ruegg, W. Heller, Prof. Dr. Amberg, F. Glockengießer, Jean Fritsch, Emil Wehrli, E. Zollinger, W. Trümpier; Weißenstein: Dr. Schöpfer, E. Bodenehr, Pfarrer P. Dick, Dr. E. Burkard, A. Probst; Winterthur: Dr. Næf-Blumer, Notar Denzler, Dr. Kollbrunner, Prof. Dr. Weber, Werner Sträuli; Zofingen: Dr. Ernst Jenny, Otto Dorta.

2. Nach Eröffnung durch den Zentralpräsidenten A. Henne wird die Wahl der Stimmenzähler vorgenommen. Als solche werden gewählt: Bühler ( St. Gallen ), Probst ( Weißenstein ), A. Seiler ( Jaman ) und H. Wellauer ( Montreux ).

3. Der Jahresbericht ist in Nr. 20 bezw. 21 der „ Alpina " veröffentlicht worden. Dessen Verlesung wird nicht verlangt. Der Zentralpräsident ergänzt den Bericht durch die Mitteilung, daß das zweite Bändchen der „ Geologischen Wanderungen " druckfertig vorliege, verdankt zugleich Herrn Dr. Weber die äußerst speditive Art der Erledigung seiner Aufgabe und stellt bezugnehmend auf zwei in Nr. 20 und 21 der „ Alpina " enthaltene Korrespondenzen, die mehr oder weniger das Verhalten des Zentralkomitees kritisieren, die Tatsachen richtig.

In Nr. 20 der „ Alpina " macht ein Korrespondent dem Zentralkomitee den Vorwurf, es habe dem an der Abgeordnetenversammlung in Neuenburg und Zug gemachten Vorschlag, das Zentralkomitee möchte die Begründung seiner Anträge drucken lassen, ziemlich stillschweigend und wegwerfend ein Ende bereitet. Der Zentralpräsident weist nach, daß das Zentralkomitee den Sektionen und Mitgliedern im letztjährigen Geschäftsbericht zur Kenntnis gebracht habe, daß es durch Prüfung der Frage zu einem ablehnenden Resultat gelangt sei, und daß es auch auf den in Zug neuerdings geäußerten Wunsch mit aller Bestimmtheit erklärt habe, daß es freiwillig seine Begründung vor der Abgeordnetenversammlung nicht veröffentlichen werde, um seine Stellung nicht unnötig zu erschweren. Durch die Statuten sei das Zentralkomitee zu einer solchen Veröffentlichung nicht verpflichtet. Wenn nun Sektionen oder Mitglieder mit dessen Standpunkt nicht einverstanden seien, so können sie ja rechtzeitig mit einem bezüglichen Antrag an die Abgeordnetenversammlung gelangen, um einen bindenden Beschluß zu provozieren.

In Nr. 21 der „ Alpina " erschien sodann eine Korrespondenz über Clubhüttenbebauungsplan und Ringelhütte, worin der Einsender sagt, es sei ihm nicht bekannt, welche Gründe das Zentralkomitee zur Unterscheidung der drei Dringlichkeitsgrade der bestehenden Projekte veranlaßt haben, und den Wunsch ausspricht, daß das Zentralkomitee den Mitgliedern des S.A.C. seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit zur Kenntnis bringe. Der Zentralpräsident verweist diesfalls auf die in Nrn. 3, 7 und 14, Jahrg. 1911, der „ Alpina " erschienenen offiziellen Mitteilungen des Zentralkomitees und auf den Jahresbericht 1911, wo überall der Standpunkt des Zentralkomitees mit aller wünschbaren Deutlichkeit gekennzeichnet worden ist, und bemerkt, daß das Zentralkomitee, da gegen seinen Standpunkt von keiner Seite Opposition gemacht worden sei, habe annehmen dürfen, daß er vom S.A.C. in seiner Gesamtheit geteilt werde.

Jenny ( Tödi ) hält dafür, das Zentralkomitee dürfe ohne Angst zu haben wohl etwas weiter gehen in der Mitteilung der Begründung seiner Anträge, macht aber keinen bezüglichen Vorschlag, worauf der Zentralpräsident erwidert, das Zentralkomitee könne sich nur dazu verstehen, die Begründung seiner Anträge einzelnen Sektionen mitzuteilen, wenn diese ihm schon vorher ihre Gegengründe kundgeben.

F. Otto ( Basel ) verlangt, daß folgende Erklärungen zu Protokoll genommen werden:

I. Anschließend an das Protokoll der 49. Abgeordnetenversammlung teilt der Unterschriebene mit, daß eine Protokollabänderung, die von der Sektion Basel verlangt wurde, vom Zentralkomitee mit der Begründung abgewiesen wurde, es erachte sich nicht für befugt, an einem von den Stimmenzählern genehmigten Protokoll eine Änderung vorzunehmen. Die erwünschte Änderung betraf die Diskussion über den Antrag 13 der Sektion Basel ( vide „ Alpina ", 20. Jahrg., pag. 32—34 ).

II. Die Worte des Geschäftsberichtes im Absatz: „ Definition der Ausdrücke: Verunstaltung und Profanation des HochgebirgesAlpina ", 20. Jahrg., pag. 212 ) „ obwohl es schon vorher den Standpunkt vertrat, eine genaue Umschreibung sei unmöglich " entsprechen nicht dem Tatbestand.

Zentralpräsident Henne bemerkt, das Zentralkomitee glaube durchaus richtig gehandelt zu haben, indem es von sich aus auf eine Änderung des Protokolls nicht eintreten wollte. Es sei dies übrigens eine Formfrage.

In bezug auf die zweite Erklärung bemerkt er, das Zentralkomitee müsse diese ablehnen, weil sie nicht dem Tatbestand entspreche. Als Herr Otto in der Delegiertenversammlung in Zug den Referenten über dieses Thema aufforderte, an Hand eines bestehenden Bergbahnprojektes eine Definition der AusdriickeVerunstaltung und Profanation zu geben, erklärte der Zentralpräsident, das sei sehr schwierig und jedenfalls momentan unmöglich, das Zentralkomitee werde aber versuchen, eine Definition zu finden.

Otto will jedoch dem Zentralkomitee das Recht nicht einräumen, eine Erklärung abzuweisen, ohne daß darüber abgestimmt worden wäre, und beharrt darauf, daß es die beiden Ausdrücke niemals als undefinierbar erklärt habe.

Regierungsrat Dr. Schöpfer ( Weißenstein ) verteidigt das Recht eines Mitgliedes, eine Erklärung zu Protokoll zu geben, bemerkt aber, daß auch dem Zentralkomitee das Recht einer Gegenerklärung eingeräumt werden müsse.

Da Otto sich damit einverstanden erklärt, ist diese Angelegenheit erledigt.

Dr. Wellauer ( Diablerets ) vermißt im Jahresbericht die Erwähnung der gegen die Konzessionierung der Diableretsbahn gerichteten Schritte.

Zentralpräsident Henne bedauert, daß vergessen worden sei, diese Bestrebungen zu erwähnen, verheißt aber, daß dies nachgeholt werden solle, wenn die Angelegenheit erledigt sein werde.

Couchepin ( Monte Rosa ) berichtet betreffend die Hörnlihütte, daß der Kostenvoranschlag für deren Umbau unterwegs sei und heute noch oder jedenfalls in den allernächsten Tagen beim Zentralkomitee eingehen werde.

Zentralpräsident Henne kann demgegenüber nur konstatieren, daß der Kostenvoranschlag bis heute dem Zentralkomitee noch nicht zugegangen sei.

Dr. Schorderet gedenkt noch mit ein paar Worten des verstorbenen Herrn F. Eggimann und der Verdienste, welche dieser als ständiger Sekretär des Zentralkomitees sich um den S.A.C. erwarb.

4. Die Jahresrechnung pro 1911 und der Bericht der Rechnungsrevisoren liegen gedruckt vor. Der Zentralkassier teilt mit, daß das Budget früher als gewöhnlich aufgestellt worden sei und in Zukunft noch früher aufgestellt werden solle; es sei jedoch zu bedauern, daß dieses erst Ende des Jahres genehmigt werden könne.

Hausheer ( Uto ) rügt an dieser Stelle den späten Versand des Jahrbuches, der zur Folge habe, daß die Nachnahmesendung zahlreiche Adressaten, die sich in Ferien befinden, nicht rechtzeitig erreiche, und daß sie refüsiert werde.

Alder ( Säntis ) teilt mit, das Zentralkomitee habe der Sektion Säntis, als sie den Wunsch äußerte, daß dem Jahrbuch mehr Karten als Beilagen beigegeben werden, geantwortet, nachdem der topographische Atlas der Schweiz fertig sei, könne es in der Veröffentlichung von Karten keine Hauptaufgabe des S.A.C. mehr erblicken, und es könne deshalb auch kein bindendes Versprechen geben, daß dem Jahrbuch Karten beigelegt werden. Er bitte jedoch, das Zentralkomitee möchte von dem geäußerten Wunsch Notiz nehmen.

Der Zentralpräsident bedauert die leidige, durch den Tod des ständigen Sekretärs und die sich als notwendig herausstellende Neuordnung des ganzen Adressenmaterials verursachte Verspätung beim Versand des Jahrbuchs und verspricht, daß vom Zentralkomitee aus alles getan werden solle, um diesen möglichst zu befördern.

Betreffend den Wunsch der Sektion Säntis bemerkt er, das Zentralkomitee hege heute noch die nämliche Ansicht wie früher, es werde zwar gerne vom geäußerten Wunsch Notiz nehmen, könne jedoch kein verbindliches Versprechen abgeben.

Weitere Bemerkungen werden nicht gemacht, die Abstimmung ergibt die Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets.

5. Der vom Zentralkassier A. Zuan mündlich erstattete Bericht über den Stand der Finanzen gibt zu keiner Diskussion Anlaß und wird genehmigt.

6. Als Rechnungsrevisoren werden die bisherigen Suppleanten, Schuler-Honegger ( Bachtel ) und Miney ( Genevoise ), gewählt, als Suppleanten Streuli ( Winterthur ) und Patocchi ( Ticino ).

7. Subventionen für Clubhütten.

a ) Sektion Bodan. Subvention von 50 % an den Bau einer Clubhütte im Lentagebiet ( Nr. 16 des Clubhüttenbebauungsplanes ( I. Dringlichkeit ). Kostenvoranschlag Fr. 12,500. Maximum Fr. 6250.

Namens des Zentralkomitees referiert in Vertretung des Delegierten für das Hüttenwesen Dr. F. Grob.

Der von kompetenten und ortskundigen Personen ausgewählte Hüttenplatz im Hintergrund des Bündn. Valsertals, einer der großartigsten Hochgebirgslandschaften der Schweizer Alpen, ist von Vals-Platz in 5 Stunden erreichbar. Der Übergang zur Zapporthütte erfordert 4 und der Weg von dort nach Hinterrhein 3 weitere Stunden Zeit. Für nicht weniger als 16 Hochgipfel bis zu 3400 m Höhe und eine ganze Reihe Gletscher- und Paßwanderungen in der noch wenig bekannten Adulagruppe bildet diese Hütte, die von 4 Sektionen für den Clubhüttenbebauungsplan vorgeschlagen wurde, den Ausgangspunkt. Die Hütte soll südlich Punkt 2168 m am Fuße des Lentagletschers auf 2200 m zu stehen kommen. Ein mächtiger Felsblock bietet Schutz vor Lawinen. Die Hütte wird solid aus Stein erstellt, mit Platten eingedeckt und bietet 25 Personen Raum. Der Kostenvoranschlag darf für die bauende Sektion als günstig bezeichnet werden. Die Bodenabtretung ist urkundlich festgestellt. Zwei Quellen in der Nähe garantieren konstantes, reichliches und gutes Trinkwasser.

Der Antrag des Zentralkomitees wird von der Versammlung einstimmig angenommen.

b ) Sektion Bern. Nachsubvention von 50 °/o an den Umbau der Windegghütte, namentlich für die Isolierung vom anstoßenden Terrain.

Überschreitung des Voranschlags um Fr. 780. 10. Nachsubvention Fr. 390..

Namens des Zentralkomitees teilt Dr. Grob unter Verweisung auf die Verhandlungen an der letzten Abgeordnetenversammlung mit, daß die Ausführung der Arbeiten auf unvorhergesehene Schwierigkeiten stieß und daß namentlich die Isolierung und Trockenlegung der Umfassungsmauern weit größere Kosten verursachte, als angenommen werden konnte, so daß die Kosten statt nur Fr. 1300. Fr. 2080. betragen.

Da die Abgeordnetenversammlung die erste Subvention bewilligt hat, glaubt das Zentralkomitee ihrem Entscheide auch die Nachsubvention vorbehalten zu sollen. Der Zentralpräsident hat auf seiner Inspektionstour sich von dem sachgemäßen Umbau der Windegghütte überzeugt. Das Zentralkomitee empfiehlt das Gesuch der Sektion Bern darum angelegentlichst..

Daguet ( Moléson ) beanstandet das nachträglich gestellte Gesuch der Sektion Bern; auf Grund eines richtigen Kostenvoranschlages hätte die Sektion Bern schon letztes Jahr das Gesuch um eine höhere Subvention stellen können. Durch zwei getrennte Gesuche zu versuchen, eine höhere Subvention zu erlangen, sei unstatthaft.

Professor Graf ( Bern ) macht darauf aufmerksam, daß der schon vom Zentralkomitee in Freiburg empfohlene Ankauf und Umbau der Windegghütte dem S.A.C. finanziell besser konveniere als die Miete, und empfiehlt darum den Antrag des Zentralkomitees.

In der folgenden Abstimmung wird dieser mit großer Mehrheit angenommen.

c ) Sektion Rhätia. Subvention von 50 % an die Einrichtung einer Unterkunftsgelegenheit in der Taminser-Großalp. ( Statt Nr. 105 des Clubhüttenbebauungsplanes, Projekt Ringel II. Dringlichkeit. ) Kostenvoranschlag Fr. 2200.. Das Zentralkomitee beantragt 40 %, im Maximum Fr. 900..

Dr. Grob referiert namens des Zentralkomitees: Die Ringelspitze, deren Besuch die neue Unterkunftsgelegenheit in erster Linie erleichtern soll, ist ein touristisch und geologisch interessanter, in den letzten Jahren vielbesuchter Hochgebirgsgipfel. Der Weg von der Kunkelspaßhöhe über Taminser-Großalp darf als die kürzeste und angenehmste Aufstiegsroute bezeichnet werden. Die Unterkunftsverhältnisse in der genannten Alp sind aber sehr mißliche und haben schon oft zu Klagen und zu dem Wunsch an die Sektion Rhätia, für irgendwelche Abhülfe besorgt zu sein, Veranlassung gegeben.

Die Sektion Rhätia hat sich, nachdem sie mit der Gemeinde Tamins vorläufig für 10 Jahre ein Abkommen getroffen hat, das den Vorschriften entspricht, entschlossen, über einer Abteilung des bestehenden Alpschermens ein vollständig ausgetäfeltes Zimmer mit ca. 30 m2 Bodenfläche einzubauen. Das Zimmer erhielte außer Koch- und Heizeinrichtung eine Pritsche mit Matratzenlager für 12 Personen und würde mit dem nötigen Inventar ausgerüstet. Eine allenfalls notwendig werdende Verdoppelung der Zahl der Schlafplätze ist leicht möglich. Eine Reduktion des vom Zentralkomitee etwas hochbefundenen Kostenvoranschlags gelang der Sektion Rhätia nicht zu erzielen; sie weist ferner darauf hin, daß der S.A.C. mit der Bewilligung der bescheidenen Subvention den Bau einer teuren Clubhütte erspare. Die Berechtigung zu der geplanten Unterkunft ist vorhanden. Das Zentralkomitee empfiehlt die Annahme seines Vorschlags, der Sektion Rhätia die auf 40 % normierte Subvention zu bewilligen.

Dr. R. Bener ( Rhätia ) teilt mit, daß die Sektion Rhätia bisher der Ansicht war, daß irgend eine andere Sektion den Bau einer Ringelhütte unternehmen werde, daß diese Hoffnung sich aber nicht erfüllte.Von verschiedenen Seiten gedrängt, entschloß sie sich zur Erstellung einer Unterkunftsgelegenheit, die einstweilen wenigstens den Bedürfnissen genügen dürfte. An den Bau einer teuren Hütte dürfte die Sektion Rhätia, die ein großes Gebiet umfaßt und in diesem viele Aufgaben zu lösen hat, sich nicht heranwagen. Im Gegensatz zum Zentralkomitee, das eine Subvention von bloß 40 % vorschlägt, ersucht sie um Verabfolgung einer solchen von 50 °/o in der Meinung, die Wichtigkeit dieser Unterkunftsgelegenheit rechtfertige dies.

In der darauffolgenden Abstimmung beschließt die Versammlung zuerst eventuell die Subvention auf 50 °/o zu normieren, worauf definitiv diese Subvention bewilligt wird.

8. Antrag des Zentralkomitees betreffend Revision des Reglements über das alpine Rettungswesen.

Dr. Ch. Schmidt begründet den Antrag des Zentralkomitees mit der mangelhaften Übersichtlichkeit des in Kraft bestehenden Reglements, der hohen Wünschbarkeit einer einheitlichen, den alpinen Bedürfnissen angepaßten praktischen Ausrüstung der Rettungsstationen und der Notwendigkeit der besseren Instruktion der Obmänner und präziser Normen für die Verrechnung der Kosten. Die Besorgung des Inkasso darf nicht, wie es bisher vielfach geschehen ist, dem Zentralkomitee zugeschoben werden, wenn nicht kostbare Zeit verloren gehen und infolgedessen die Zentralkasse in empfindlichen Schaden geraten soll. Das Institut des alpinen Rettungswesens soll seinen humanen Charakter behalten, aber es muß verhindert werden, daß die Zentralkasse von Unwürdigen ausgebeutet wird.

In der hierauf folgenden Diskussion wird die Notwendigkeit der Revision des bestehenden Reglements in keiner Weise bestritten. In bezug auf das Reglement im ganzen wird nur von Payot ( Chaux-de-Fonds ) die Erwartung ausgesprochen, daß die französische Übersetzung des Reglements gründlich bereinigt werde, was ihm vom Zentralpräsidenten sofort zugestanden wird.

Im übrigen dreht sich die Diskussion ausschließlich um einzelne Bestimmungen.

Dr. Nienhaus ( Davos ) bekämpft die Bestimmung sub A 6, gemäß welcher der Obmann einer Rettungsstelle auf Vorschlag der betreffenden Sektion vom Zentralkomitee gewählt wird. Er wendet dagegen ein, daß die betreffende Sektion, welche 340.

ihre Leute kenne, viel eher befähigt sei, eine richtige Wahl zu treffen, als das Zentralkomitee, welches mit den lokalen Verhältnissen nicht so vertraut sei. Auf die Bemerkung des Zentralpräsidenten, daß das Zentralkomitee die Wahl eines Obmanns auch in Zukunft wie bisher immer nur auf Vorschlag der betreffenden Sektion treffen werde, daß es aber im Interesse der Geschäftsbehandlung unumgänglich nötig sei, daß das Zentralkomitee diese Wahlen selbst vornehme, erklärt Dr. Nienhaus sein Einverständnis damit, wenn im Protokoll bemerkt werde, daß die Wahl auf Grund eines Vorschlags der Sektion erfolge.

Mehrfachem Widerspruch begegnet die Bestimmung B f, gemäß welcher der Obmann die Teilnehmer einer Rettungsexpedition telegraphisch zur Versicherung anzumelden hat und für die Folgen einer unterlassenen Anmeldung die Sektion, welcher die Rettungsstelle angehört, verantwortlich ist.

Jenny ( Tödi ) beantragt, den 2. Absatz dieser Bestimmung zu streichen, da es ungerecht wäre, eine Sektion für diese Folgen verantwortlich zu machen. Die Anmeldung zur Versicherung werde sehr leicht vergessen, besonders wenn, was auch vorkomme, der Obmann nicht einmal Mitglied des S.A.C. sei. Dr. Nienhaus ( Davos ), Rothpletz ( Aarau ) und Rau ( St. Gallen ) unterstützen diesen Antrag. Rau ( St. Gallen ) schlägt zudem vor, auch solche, die erst später der Rettungskolonne sich anschließen, zu versichern. Hausheer ( Uto ) macht diesem Vorschlag gegenüber darauf aufmerksam, daß, weil die Rettungsmannschaft namentlich zur Versicherung angemeldet werden müsse, diese Forderung kaum erfüllt werden könne, wogegen Bodenehr ( Weißenstein ) die Anregung macht, das Zentralkomitee solle bezüglich der Versicherung der Nachzügler sich mit der Versicherungsgesellchaft ins Einvernehmen setzen, um einen Modus zu finden.

Dr. Faes ( Diablerets ) stellt folgenden Antrag: Der Chef der Rettungsstation hat die Zahl der Teilnehmer an einer Rettungsexpedition auf das Notwendigste zu reduzieren. Sollten die Kosten zu hoch berechnet werden, so ist das Zentralkomitee befugt, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln eine Reduktion zu erwirken.

Ebenso regt Spieler ( Pilatus ) die Aufnahme einer Bestimmung gegen Überforderung an, wogegen J. Jenny ( Tödi ) einwendet, man solle die Sache nicht durch Aufnahme weiterer Bestimmungen komplizieren.

Zentralpräsident Henne antwortet auf die verschiedenen Anträge und Anregungen: Durch die Bestimmung in B 5 f, Alinea 2, wollte das Zentralkomitee die Sektionen auf die Notwendigkeit der Anmeldung zur Versicherung aufmerksam machen. Es kann sich damit einverstanden, erklären, daß gesagt wird, die Sektion, welcher die Rettungsstelle angehört, habe darüber zu wachen, daß die Mannschaft einer Rettungsexpedition mit Einschluß allfälliger Nachzügler zur Versicherung angemeldet werde, daß aber das 2. Alinea, welches die Haftbarkeit der Sektion postuliert, gestrichen werde. Über den Modus, wie die Versicherung von Nachzüglern zu bewerkstelligen ist, werde das Zentralkomitee sich mit der Versicherungsgesellschaft ins Einvernehmen setzen. Eine bestimmte Vorschrift über die Zahl der Teilnehmer kann bei der großen Verschiedenheit der Fälle nicht aufgestellt werden, immerhin kann bestimmt werden, „ der Obmann werde dafür sorgen, daß nicht unnötig viele Hülfskräfte sich an einer Rettungsaktion beteiligen ". Daß das Zentralkomitee Überforderungen gegenübertrete, sei selbstverständlich, so daß eine Bestimmung hierüber nicht nötig sei. Sowohl in bezug auf die Zahl der Teilnehmer an einer Rettungsaktion als auf die Höhe der Rechnung muß man übrigens auf den gesunden Takt des betreffenden Obmannes abstellen.

Die Bestimmung sub C 1, gemäß welcher die Kosten der von den Rettungsstellen angeordneten Hülfsunternehmungen, soweit sie nicht von beteiligter Seite getragen werden können, von der Zentralkasse des S.A.C. vergütet werden, schlägt Dr. Täuber ( Uto ) vor, dahin zu ergänzen, daß auch die Kosten der Meldestellen, welche sich in Zürich z.B. sehr gut bewährt haben, gleich behandelt werden, wie die der Rettungsstellen.

Dr. Jenny ( Zofingen ) stellt zu C 1, 2. Alinea, den Antrag, es möchten auch die Kosten der Leichenbergung von der Zentralkasse getragen werden, sofern es sich ergibt, daß die Angehörigen nicht in der Lage sind, diese ganz oder teilweise zu bestreiten.

Dr. Schöpfer ( Weißenstein ) wendet diesem Antrag gegenüber ein, die Forderung, daß die Kosten der Leichenbergung durch die Territorialgemeinde zu tragen seien, stütze sich auf das Bundesgesetz vom 22. Juni 1875, spricht aber zugleich die Erwartung aus, daß das Zentralkomitee, wenn dieses Gesetz durch Art. 654 des Schweiz. Zivilgesetzbuches irgendwie alteriert worden sein sollte, alsdann diese Bestimmung mit der neuern Gesetzgebung in Übereinstimmung bringen werde.

Dr. Leemann ( Pfannenstiel ) wendet sich gegen die Bestimmung C 4: Die Lokalsektion ist gehalten, alle „ rechtlichen " Mittel zur Anwendung zu bringen, damit die Entschädigung von den Beteiligten geleistet wird. Er findet, der Ausdruck „ rechtliche " Mittel sei zu rigoros. Dr. Schöpfer ( Weißenstein ) schlägt darum vor, statt rechtliche Mittel, geeignete Mittel, was vom Zentralpräsidenten akzeptiert wird.

Es wird hierauf zur Bereinigung der Vorlage geschritten. Mit dem vom Zentralkomitee gestellten Antrag, die Sektionen nicht expressis verbis als haftbar zu erklären für die Folgen der Unterlassung der Versicherungsanmeldung, dagegen zu sagen, daß sie darüber zu wachen hätten, daß die Anmeldung erfolge, erklärt sich die Versammlung einvertanden; ebenso ist sie einverstanden, daß das Zentralkomitee sich bezüglich der Versicherung von Nachzüglern mit der Versicherungsgesellschaft über einen Modus einige.

Gegenüber dem Antrag von Dr. Faes, betreffend Eeduktion der Zahl der Teilnehmer an einer Rettungsexpedition, wird der Antrag des Zentralkomitees angenommen, gemäß welchem der Obmann dafür zu sorgen hat, daß nicht unnötig viel Hülfskräfte sich an einer Rettungsexpedition beteiligen.

Der Antrag der Sektion Uto, die durch die Vorkehren der Meldestellen veranlaßten Kosten zu behandeln wie die der Rettungsstellen, wird angenommen.

Es ergibt sich hieraus die Notwendigkeit der Einschiebung eines neuen Artikels 2, der auf Vorschlag des Zentralkomitees in folgender Fassung angenommen wird: „ In großen Verkehrszentren können auch Meldestellen geschaffen werden, die die Organisation einer Rettungsaktion bei der am nächsten gelegenen Rettungsstelle vermitteln.

Mit dem Antrag Dr. Schöpfer, daß das Zentralkomitee eventuell die Bestimmung über die Kosten für Leichenbergung mit der neuern Gesetzgebung in Einklang setze, erklärt sich Dr. Jenny einverstanden1 ).

Das ganze Reglement wird hierauf angenommen und das Zentralkomitee beauftragt, dieses gemäß den gefaßten Beschlüssen zu bereinigen.

Dem von Dr. Leemann geäußerten Wunsch, die Bestimmungen des Reglements möchten durchgehend numeriert werden, verspricht das Zentralkomitee nachzukommen.

9. Obligatorische Versicherung gegen Tourenunfälle.

Das Zentralkomitee stellt den Antrag: Die Abgeordnetenversammlung beschließt, es seien sämtliche Mitglieder des S.A.C., obligatorisch auf Grund eines durch das Zentralkomitee mit einer Versicherungsgesellschaft abzuschließenden Vertrages auf Fr. 5000 für Tod und Invalidität, ohne Kurquote für Unfall auf Bergtouren zu versichern.

Vertragsentwurf und Versicherungsbedingungen sind den Sektionen zugestellt worden.

Namens des Zentralkomitees begründet B. Hatz den Antrag: Die Ausübung des Bergsports ist mit dem Risiko eines Unfalles in ziemlich hohem Maße verbunden, deshalb haben sich viele Mitglieder einzeln gegen Unfälle versichert. Sehr viele Mitglieder aber, die noch häufig Touren ausführen, sind unversichert. Da nun aber der S.A.C. zum Bergsteigen aufmuntert, und so seine Mitglieder.gewissermaßen veranlaßt, sich dem Risiko eines Unfalls auszusetzen, so hat er auch einigermaßen die moralische Pflicht, seine Mitglieder gegen dieses Risiko zu decken. Das kann und sollte geschehen, indem mit der Mitgliedschaft eine obligatorische Unfallversicherung verbunden wird. Diesen Zweck suchte das Zentralkomitee zu erreichen durch den im Entwurf vorliegenden Vertrag mit der Assicuratrice Italiana. Erstes Erfordernis einer allgemeinen Versicherung ist eine billige Prämie. Eine hohe Versicherungsprämie könnte man vielen unserer Mitglieder, die keine eigentlich gefährlichen Touren machen, nicht auferlegen, darum verzichtete man auf die sogenannte Kurquote und nahm bloß die Versicherung gegen Tod und bleibende Invalidität in Aussicht. Das Zentralkomitee erachtete einen Versicherungsbetrag von Fr. 5000. für Tod und Invalidität als den Verhältnissen angemessen.

Von den bei verschiedenen, auch den bekanntesten Schweiz. Versicherungsgesellschaften eingeholten Offerten konnte nur die der Assicuratrice Italiana in Betracht fallen, weil die übrigen zu hohe Prämien verlangten und die Haftpflicht auf Hochgebirgstouren beschränkten. Die obligatorische Versicherung soll aber der Allgemeinheit dienen. Die über die Assicuratrice Italiana eingezogenen Erkundigungen lauten sehr zu deren Gunsten.

Nachdem der Referent dann noch kurz die wesentlichen Punkte des Vertrags hervorgehoben hat, bespricht er noch die Frage hinsichtlich der Bestreitung der Fr. 1.65 betragenden Versicherungsprämie.

Das Zentralkomitee stellt folgenden Antrag:

1. Für die Ehrenmitglieder des S.A.C. wird die Versicherungsprämie aus der Zentralkasse bezahlt.

2. Für jedes übrige Mitglied leistet die Zentralkasse einen Prämienbeitrag von 50 Cts. im Jahr. Der Rest von Fr. 1. 15 ist von den Mitgliedern zu erheben und durch die Sektionsvorstände mit dem Zentralbeitrage einzuziehen und an die Zentralkasse abzuliefern. Den Sektionen stünde es frei, auch ihrerseits Beiträge an die Quoten der Mitglieder zu leisten.

Für den Fall der Genehmigung des Vertrags und der Regulierung der Prämienzahlung beantragt das Zentralkomitee noch folgende Bestimmung zu treffen: „ Änderungen des Vertrages, sofern solche Erhöhung der Prämie oder Einschränkung der Haftpflicht der Gesellschaft betreffen, bedürfen der Genehmigung durch die Abgeordnetenversammlung. Für Änderungen von geringerer Bedeutung ist das Zentralkomitee kompetent. "

Die Diskussion über den Vorschlag wird hierauf eröffnet. Rothpletz ( Aarau ) stellt den Antrag, daß Touren im Jura, Schwarzwald und in den Vogesen ausdrücklich in die Versicherung eingeschlossen sein sollen.

Wortmann ( Basel ) hält dafür, daß der günstig scheinende Vertrag dem S.A.C. keine genügende Sicherheit biete und daß man die Mitglieder nicht zur Eingehung eines Versicherungsvertrages verpflichten könne, ohne daß eine Statutenrevision vorgenommen würde. Ganz besonders mißfällt ihm 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, der einerseits den Begriff des haftpflichtigen Unfalls definiert und anderseits die Fälle aufzählt, für welche keine Haftpflicht der Versicherungsgesellschaft besteht. Er meint, 90 % aller von einem Unfall Betroffenen würden keine Entschädigung erhalten, und beantragt deshalb: „ Der Vertrag mit der Assicuratrice Italiana, dem Zweck des S.A.C. unvollkommen entsprechend, wird von der Abgeordnetenversammlung an das Zentralkomitee zurückgewiesen. "

Prof. Amberg ( Uto ) spricht sich für das Obligatorium der Versicherung aus. Gerade diese Idee bestimmte die Sektion Uto, sich, trotz veschiedener Mängel, die der Vertrag aufweist, für diesen zu erklären. Es ist ja die Möglichkeit gegeben, ihn in 5 Jahren zu revidieren. Vor einer allenfalls durch die Einführung der obligatorischen Versicherung bedingten Statutenänderung würde der Redner durchaus nicht zurückschrecken.

Prof. Graf ( Bern ) begrüßt ebenfalls die Idee des Zentralkomitees, findet aber, die Sache sei noch zu wenig erdauert. Die Sektionen sollten Zeit haben, sich über die Frage des Obligatoriums oder der Freiwilligkeit prinzipiell und über die Annahme des vorliegenden Vertragsentwurfs auszusprechen. Er macht den Vorschlag, der Antrag sei an das Zentralkomitee zurückzuweisen zur Einholung der schriftlichen Bemerkungen der Sektionen:

a ) über die Frage des Obligatoriums oder der Freiwilligkeit, b ) über den Vertrag selbst innert einer Frist bis 1. März.

Während Müller ( Genevoise ) für vorausgehende Abstimmung über das Prinzip der obligatorischen Versicherung plädiert, spricht Reg.Rat Dr. Schöpfer für Rückweisung an das Zentralkomitee. Der Vertragsentwurf enthalte manche anfechtbare Bestimmungen. In seinem und E. Bodenehrs Namen stellt er, auf die eingetretene Vermögensvermehrung des S.A.C. sich stützend, die Motion: Das Zentralkomitee wird eingeladen, Bericht und Antrag darüber einzubringen, ob statt der Einführung einer obligatorischen Versicherung der Mitglieder es nicht im Interesse des Gesamtclubs läge, den Jahresbeitrag um Fr. 2—3 zu erhöhen und dafür Jahrbuch und Echo des Alpes unentgeltlich abzugeben.

Prof. Dr. Täuber ( Uto ) hält gerade das angefochtene Obligatorium für die wichtigste Bestimmung. Er glaubt, nicht 10 °o aller Mitglieder des S.A.C., seien versichert, nicht des Betrages wegen, aber wegen der Förmlichkeiten, der Beantwortung der vielen gestellten Fragen wegen. Der vorliegende Vertragsentwurf enthebt die einzelnen Mitglieder dieser Formalitäten, welche alle durch das Zentralkomitee erfüllt werden.

Dr.Næf(Winterthur ) ist ebenfalls für Rückweisung des Antrags des Zentralkomitees. Er hält das Obligatorium für überflüssig und ist der Ansicht, ohne Statutenänderung dürfe der Mitgliederbeitrag nicht erhöht werden.

Dr. Faes ( Diablerets ) stellt den Antrag: In Rücksicht auf das nationale Empfinden einerseits, und die persönliche Freiheit, welche jedermann hinsichtlich der Versicherung seiner Person gegen Unfälle gewahrt werden soll, stellt die Sektion Diablerets den Antrag, auf die Frage der Versicherung nicht einzutreten.

Dr. Müller ( Lindenberg ) tritt mit Wärme ein für den Antrag des Zentralkomitees. Während sonst die Prämien sehr hoch und die Bedingungen sehr hart sind, werden hier billige Prämien verlangt und günstige Bedingungen geboten. Ob eine so günstige Offerte später wieder erhältlich ist, muß bezweifelt werden; darum sollte die heute gebotene Gelegenheit benützt werden. Durch die Versicherung aller Mitglieder kommt der Gedanke der Solidarität aller zum Ausdruck, des Einstehens aller für einen. Der Redner beantragt darum Eintreten auf den Vertrag, eventuell Rückweisung an das Zentralkomitee.

Denzler ( Winterthur ) ist gegen das Obligatorium; dasselbe sei nicht nötig, die Leute aufgeklärt genug, daß sie sich ohnehin versicherten. Zudem enthalte der Vertrag manche Kautschukparagraphen und berechtige die Gesellschaft zu seiner Aufhebung, sobald sie in einem Jahre Fr. 20,000. ausbezahlen müsse. Die Zentralstatuten sagen nichts von Versicherung und eine solche liege nicht im Zweck des S.A.C.

Weber ( Pilatus ) spricht seine Genugtuung darüber aus, daß das Zentralkomitee sich an eine so ideale Aufgabe herangemacht hat. Diese ist nur durch das Obligatorium zu lösen, nur dadurch, das alle zusammen und füreinander einstehen. Er empfiehlt, wenigstens prinzipiell sich mit dem Zentralkomitee einverstanden zu erklären.

Tobler ( St. Gallen ) bekennt, daß auch ihm der Vertrag mit einer italienischen Gesellschaft nicht gefalle, aber in dem Antrag des Zentralkomitees liege ein großzügiger Gedanke.

Müller ( Randen ) tadelt insbesondere 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, der die Termine regelt, welche bei vorgekommenen Unfällen zu beobachten sind; er ermöglicht es der Gesellschaft gar zu sehr, auszukneifen. Einem im Ausland wohnenden Mitgliede würde es fast unmöglich sein, diese Termine, die sich auch in Widerspruch befinden mit dem B. G. über den Versicherungsvertrag, einzuhalten.

Da Schluß verlangt und die Diskussion nicht weiter benützt wird, erteilt der Zentralpräsident dem Referenten B. Hatz das Schlußwort.

Dieser bemerkt, daß die Bestimmungen in den Versicherungsverträgen mit andern Gesellschaften ebensowohl Kautschukparagraphen enthalten und Hintertürchen offen lassen, wie die des vorliegenden Entwurfs. Besonders bestritten erscheine die Frage über das Obligatorium. Dieses habe den Zweck, der Unterlassung der Versicherung vorzubeugen und die billigen Prämien zu ermöglichen; ohne dieses werden so billige Prämien niemals gewährt. Fr. 20,000 per Jahr werden ungefähr dem Risiko, das die Gesellschaft übernimmt, entsprechen.

In der hierauf folgenden Abstimmung wird zuerst gegenüber dem Antrag der Sektion Diablerets, auf den Vorschlag des Zentralkomitees gar nicht einzutreten, auf den 56 Stimmen fallen, mit großer Mehrheit Rückweisung an das Zentralkomitee beschlossen.

Mit 106 gegen 73 Stimmen erteilt die Versammlung hierauf dem Zentralkomitee die Weisung, in einem neuen Vorschlag am Obligatorium festzuhalten.

Pfr. Dick ( Weißenstein ) beantragt, daran die Bedinguug zu knüpfen, daß ein Versicherungsvertrag nur mit einer Schweiz. Gesellschaft vereinbart werde, wogegen Dr. Müller ( Lindenberg ) diesfalls keine Bedingungen aufstellen, aber den Wunsch ausdrücken will, daß womöglich eine Verständigung mit einer Schweiz. Gesellschaft gesucht werde.

In der Abstimmung sprechen sich 51 Stimmen dafür aus, daß strikte einbedungen werde, daß der Vertrag nur mit einer Schweiz. Gesellschaft abgeschlossen werde, 123 Stimmen wollen bloß den diesbezüglichen Wunsch ausdrücken.

Dr. Schorderet ( Moléson ) stellt den Antrag: Das Zentralkomitee ist eingeladen, die Frage der gegenseitigen Versicherung der Mitglieder des S.A.C. zu studieren.

Perottet ( Genf ) unterstützt den von Dr. Müller ( Lindenberg ) ausgesprochenen Wunsch und äußert seine persönlichen Befürchtungen, daß der Abschluß eines Vertrages über obligatorische Versicherung mit einer ausländischen Gesellschaft viele Mitglieder zum Austritt aus dem S.A.C. veranlassen würde.

Der Zentralpräsident gibt hierauf die Erklärung ab, daß das Zentralkomitee dem Wunsch, wenn immer möglich einen Vertrag mit einer Schweiz. Gesellschaft zu vereinbaren, nachkommen werde, und auch die Einführung einer gegenseitigen Versicherung studieren werde, womit dieses Traktandum erledigt ist.

10. Antrag der Sektion Uto: Das Zentralkomitee zum Ankauf des Abgusses des Imfeldschen Pilatus-Reliefs um den Preis von Fr. 1200. und dessen Aufstellung im alpinen Museum zu ermächtigen.

Das Zentralkomitee stimmt diesem Antrag zu.

Für dieses referiert der Zentralpräsident A. Henne:

Nachdem die Sektion Uto an der Abgeordneten Versammlung 1911 von neuem den Wunsch ausgesprochen, daß noch ein zweites Relief von Imfeld angekauft werde, und die Befürchtung geäußert hatte, die Werke des unübertroffenen Meisters könnten ins Ausland wandern, ist das Zentralkomitee der Angelegenheit näher getreten. In Frage kam einzig das für die Aufstellung wenig Platz beanspruchende Pilatus-Relief, und zwar nicht das Original, wie vorausgesetzt worden war, sondern dessen erster Abguß, dem aus verschiedenen Gründen die Bedeutung des Originals zukommt, und das z.B. zu Ausstellungszwecken sich viel besser eignet, als das aus zwei Sektionen bestehende Original selbst.

Der Vorstand der Sektion Uto äußerte, über die irrige Voraussetzung aufgeklärt, seine volle Übereinstimmung mit dem Zentralkomitee betreffend den Ankauf des ersten Abgusses. Frau Imfeld offerierte diesen dem S.A.C. zum Vorzugspreise von Fr. 1200. statt Fr. 1600.. Das Zentralkomitee beantragt der Abgeordnetenversammlung, dem Wunsche der Sektion Uto zu entprechen, den nötigen Kredit zu gewähren und das Relief im Schweiz, alpinen Museum zu deponieren. Damit erhalten wir vom gleichen Meister zum Vertreter der Hochalpen noch einen solchen der Voralpen und ehren zugleich das Andenken Imfeids, des großen Alpinisten und Künstlers, dauernd in schönster Weise. Die Versammlung stimmt dem Vorschlag des Zentralkomitees, ohne von der Diskussion Gebrauch zu machen, einstimmig zu.

11. Antrag der Sektion Lägern: Die Abgeordnetenversammlungen sind in der Zukunft in den Jahren ohne Clubfest, statt auf den Montag, auf den Sonntag einzuberufen.

Namens des Zentralkomitees referiert S. Meisser: Die infolge einer Anregung der Sektionen Basel, Uto und Lägern über diese Frage in der „ Alpina " eröffnete Diskussion blieb fast völlig unbenützt; nur die Sektion Lägern äußerte sich und führte zur Begründung ihres Standpunktes aus, daß es namentlich kleinern Sektionen schwer falle, eine Vertretung zu bekommen, die auch an Werktagen von Hause abkommen könne.

Der Referent weist dann an Hand der Zentralstatuten nach, daß es ausschließlich Sache des Zentralkomitees sei, den Tag für die Abgeordnetenversammlung festzusetzen. Das Zentralkomitee kann sich diese Kompetenz nicht nehmen lassen, ist aber bereit, die Wünsche einer entschiedenen Mehrheit unverbindlich zu berücksichtigen.

In der hierauf eröffneten Diskussion wiederholt Dr. Müller ( Lägern ) die in Nr. 3 der „ Alpina " publizierte Begründung des Antrages der Sektion Lägern. Er findet es auffallend, daß das Zentralkomitee erklärt, es wolle die Wünsche einer entschiedenen Mehrheit nur „ unverbindlich " berücksichtigen. Dr. Täuber ( Uto ) und Dr. Næf ( Winterthur ) unterstützen den Antrag der Sektion Lägern, ersterer namentlich betonend, daß gerade die Abhaltung der Versammlung am Montag die Entsendung von Abgeordneten erschwere.

Gegen den Antrag der Sektion Lägern sprechen Bodenehr ( Weißenstein ) und Tobler ( St. Gallen ). Bodenehr hebt hervor, daß der Sonntag ein Feiertag sei, und daß besonders Katholiken an diesem Tage nicht gern reisen. Tobler erklärt, daß für St. Gallen der Sonntag unmöglich sei.

Zentralpräsident Henne bemerkt, da die Diskussion in der „ Alpina " nicht benützt worden sei, habe das Zentralkomitee auf diese Weise die allgemeine Stimmung kennen lernen wollen; es werde suchen, sich nach den geäußerten Wünschen zu richten.

12. Antrag der Sektion Diablerets: Wenn eine Sektion des S.A.C. unter den andern Sektionen eine Sammlung zugunsten von verunglückten Bergführern und Trägern oder deren Familien veranstalten will, so hat sie vorher dem Zentralkomitee einen bezüglichen begründeten Antrag einzureichen. Das Zentralkomitee wird die Bedürfnisfrage untersuchen und ist allein kompetent, eine Kollekte unter der Gesamtheit der Sektionen zu bewilligen. Nicht betroffen von diesem Bewilligungsvorbehalt werden private Kollekten, welche nicht von den Sektionsvorständen ausgehen.

Das Zentralkomitee beantragt Genehmigung dieses Antrags.

In dessen Namen referiert A. Zuan: Eine ähnliche von der Sektion Lägern schon früher gemachte Anregung veranlaßte das Zentralkomitee zu näherer Prüfung der Frage. Die in den letzten Jahren ziemlich häufig veranstalteten Sammlungen für die Hinterbliebenen verunglückter Führer werden von vielen Mitgliedern als sehr lästig empfunden. Ein Werk der öffentlichen Wohltätigkeit zu untersagen, ist aber eine heikle Sache, es sei denn, daß an die Stelle von Kollekten andere Mittel treten, die diese ersetzen. Es ist darum an die Äufnung der Führerunterstützungsfonds gedacht worden, was durch eifrige Propaganda dafür wenigstens in bescheidenem Maße wohl erreicht werden könnte. Das Budget des S.A.C. selbst verträgt namhafte Zuweisungen an diese Fonds nicht. Ein weiteres Mittel wäre die obligatorische reichlichere Versicherung der Führer. Zurzeit sind zirka 800 Führer durchschnittlich für Fr. 3500. versichert, die meisten jedoch nur für das Sommerhalbjahr. Dies ist ungenügend. Um etwas zu erreichen, sollte der Führer das ganze Jahr für mindestens Fr. 6000. versichert sein. Freiwillig tun dies die Führer jedoch nicht. Dazu verpflichten können sie nur die Kantonsregierungen. Schritte, diese dazu zu veranlassen, wären von sehr zweifelhaftem Erfolg. Aber selbst wenn ein solcher in sicherer Aussicht stünde, müßten die für den S.A.C. sich daraus ergebenden finanziellen Folgen diesen davon abhalten, bezügliche Schritte zu tun. Die Prämie für die Führerversicherung beträgt für das Sommerhalbjahr 7 ‰ und für das ganze Jahr 9 ‰. Die Zentralkasse unterstützt die Versicherung mit Prämienbeiträgen von 3im Maximum mit Fr. 14.. Nach diesen Normen hat die Zentralkasse an die Fuhrerversicherung jährlich zirka Fr. 9500. zu leisten. Würden in Zukunft die Sammlungen für verunglückte Führer unterdrückt, anderseits die Führer zu einer höhern Versicherung gezwungen, so dürfte der S.A.C. seinen Prämienbeitrag prozentual nicht reduzieren, und es ergäbe sich für ihn eine jährliche Ausgabe für diesen Zweck von ca. Fr. 27,000 ., wodurch die Mittel für seine übrigen Aufgaben in hohem Grade geschmälert würden. Hiervon kann aber keine Rede sein. Mit einer etwa Fr. 5000. betragenden Versicherung für das Sommerhalbjahr und einer möglicherweise erreichbaren Eeduktion der Prämie um je 1 °/oo würde die Ausgabe wohl auf zirka Fr. 15,000. ermäßigt, aber nichts Befriedigendes erreicht. Nachdem die Abgeordnetenversammlung von 1907 mit großer Mehrheit den Prämienbeitrag von 5 ‰ auf 3reduziert hat, kann heute eine so weitgehende Erhöhung nicht befürwortet werden. Eine definitive Lösung der heiklen Frage ist schwer zu finden. Durch den Antrag der Sektion Diablerets wird aber wenigstens eine Kontrolle der Sammlungen geschaffen und dafür gesorgt, daß solche nur veranstaltet werden, wenn sie wirklich begründet sind. Das Zentralkomitee empfiehlt ihn daher zur Annahme.

Ohne Diskussion wird diesem Antrag mit großer Mehrheit beigestimmt.

Der Zentralpräsident teilt mit, daß der Kostenvoranschlag für den Umbau der Hörnlihütte während der Sitzung eingelangt sei.

Oberst Weber ( Pilatus ) ermuntert zu zahlreichem Besuch des nächstes Jahr in Luzern stattfindenden Zentralfestes, an dem neben der ernsten Arbeit auch der Humor zur Geltung gelangen werde.

Fiechter ( Oberland ) ersucht das Zentralkomitee, künftig den Sektionen mitzuteilen, wo die Abgeordneten sich am Vorabend der Versammlung treffen können.

Chur, im Dezember 1912.

Namens des Zentralkomitees des S.A.C., Der Aktuar:Der Präsident:

S. Meisser.Henne.

Die Stimmenzähler: A. Probst.Bühler-Rist.

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