Fünfundzwanzigster Geschäftsbericht des Centralcomite, 1888 und 1889 | Club Alpin Suisse CAS
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Fünfundzwanzigster Geschäftsbericht des Centralcomite, 1888 und 1889

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des

Centralcomite, des S.A.C. 1888 und 1889.

Fünfundzwanzigster Geschäftsbericht des Centralcomite, des S.A.C. 1888 und 1889.

Verehrte Herren/ Werthe Clubgenossen!

Die in der Abgeordnetenversammlung in Biel im Jahre 1887 revidirten Statuten bestimmen, daß die Generalversammlung, statt früher alljährlich, alle zwei Jahre stattzufinden hat. Wir haben Ihnen deßhalb über unsere Geschäftsleitung sowohl im Jahre 1888, als im Jahre 1889 einen kurzen Bericht zu erstatten.

Wir anerkennen gerne, daß die Bemerkungen, welche im Vorworte zum .Jahrbuche pro 1889 von der verehrlichen Redaction desselben über die Unzukömmlichkeiten, welche diese Aenderung mit sich bringt, gemacht worden sind, eine gewisse Berechtigung haben. Dagegen möchten wir denn doch daran erinnern, daß das C. C. in seinen periodisch erscheinenden Circularen jeweilen die wichtigsten Mittheilungen über seine Thätigkeit schon im Laufe des Jahres den Sectionen und den Mitgliedern zur Kenntniß gebracht und dieselben auch durch kurze Notizen in der Schweizer Alpenzeitung soviel wie möglich auf dem Laufenden erhalten hat. Immerhin glaubten wir den im Jahrbuche enthaltenen Anregungen Rechnung tragen zu sollen und haben der Abgeordnetenversamni -lung vom 17. August 1889 den Antrag unterbreitet, uns zu beauftragen, die Frage der Errichtung einer Centralbibliothek und damit verbunden eventuell die Creirung einer ständigen Secretärstelle zu studiren und auf die nächste Delegirtenversammlung zu begutachten. Es ist dieser Antrag angenommen worden und wir werden darauf Bedacht nehmen, daß dem 660N .Chronik.

ständigen Secretare, falls ein solcher wirklich in 's Leben gerufen wird, auch der Erlaß regelmäßiger Mittheilungen über die Funktionen und die Beschlüsse des C. C. von allgemeinem Interesse überbunden wird.

Die Uebergabe der Geschäfte, Kasse etc. durch das C. C. in Zürich an uns wurde am 22. Januar 1888 in Wädensweil vorgenommen.

Ueber den Bestand des S.A.C. gibt nebenstehende Tabelle Aufschluß.

Es hat sich laut derselben in der Berichtsperiode die Zahl der Sectionen um eine, die Section Emmenthal in Langnau, diejenige der Mitglieder um 221 vermehrt. Schon im Januar 1888 wurde die Anregung zur Gründung einer besondern Section des S.A.C. in Willisau gemacht. Mit Rücksicht darauf, daß von vorneherein angenommen werden mußte, es würde eine solche Section nicht zahlreich werden, empfahlen wir den Initianten vorerst den Anschluß als Untersection an eine bestellende Section. Seither haben wir hierüber keine weitern Mittheilungen erhalten.

Ein vollständiges Mitgliederverzeichniß des S.A.C. mit Notizen über diesen selbst und die Sectionen wurde von uns auf besondern Wunsch verschiedener Sectionen im Juni 1888 herausgegeben.

Von unsern Ehrenmitgliedern ist in der Berichtsperiode Herr Ingenieur François Bétemps, der Veteran der schweizerischen Topographen, am 13. April 1888 in Mesinges ( Savoyen ) verstorben. Derselbe hat sich durch seine Thätigkeit und seine Tüchtigkeit, sowie eine Reihe von trefflichen Arbeiten auf dem Gebiete der Geographie und Topographie im Allgemeinen ausgezeichnet und insbesondere beim Zustandekommen der Dufourkarte und des Siegfriedatlasses in geradezu vortrefflicher Weise mitgewirkt und sich auch um den Alpinismus große Verdienste erworben. Er hat seine Anhänglichkeit an unsern Verein noch im Tode durch Aussetzung eines schönen Legates für denselben Chronik.

Sectionen.

31. Dec. 1887.

31. Dec. 1888.

31. Dec. 1889.

Ehrenmitglieder Aargau... Alvier Bachtel... Basel Bern

Biel

Blümlisalp.. Burgdorf,.. Chaux-de-Fonds Davos..,. Diablerets.. Emmenthal.. Genevoise... Gotthard. Moléson... Monte Rosa.. Mythen.... Neuchàteloise.. Oberaargau...

Oberland

Pilatus

Randen....

Rhätia

Rossberg.... Sentis. St. Galleu...

Tessili

Titlis

Toggenbuvg...

Tödi

üio......

Weissenstein... Wildhorn....

Winterthur... Zofingen....

Kl 9 37 78 128 201 64 21 41 ö-t 45 260 9 22 41 89 126 208 70 21 40 84 50 270 357 35 79 116 35 62 66 93 87 19 107 26 71 143 09 2 H 27 113 384 40 11 75 34 9 87 43 105 IM 7 215 66 24 47 101 56 263 41 367 39 77 114 36 64 72 SI !)5 52 113 23 ( 17 153 71 29 54 116 388 53 11 86 42 77 102 33 49 61 96 81 38 UM 28 72 L26 ( iS 25 18 1174 :22 76 34 2923 3123 in 34 Sectionen 3344 n35Sect.

bewiesen, über dessen Verwendung später berichtet wird. Wir haben uns bei dessen Beerdigung dqrch ein Mitglied vertreten lassen. Behalten wir den verstorbenen Freund und Gönner stets in treuem Angedenken!

Am 19. April 1863 ist der S.A.C. von einer Anzahl Freunden der Gebirgswelt gegründet worden. Im allseitigen Einverständnisse wurde von einer besondern Feier des 25jährigen Bestandes unseres Vereins abgesehen, dagegen wird eine Jubiläumsschrift, deren Herausgabe leider durch verschiedene Verumständungen verzögert worden ist, nächstens den Mitgliedern zugesandt werden können, und sind wir überzeugt, daß auch hier die Verzögerung gerne mit dem Spruche entschuldigt wird: „ Gut Ding will Weile haben !"

Ueber die finanzielle Situation unseres Vereins ist Folgendes mitzutheilen: Das Vereiusvermögen betrug am 31. December 1887... Fr. 19,387. 04 31.. „ 1888.... „ 31,342. 27 somit Vorschlag im Jahr 1888.. Fr. 11,955. 23 Die Schlußbilanz per 31. December 1889 weist aus:

Activa:

Wertpapiere... Fr. 26,000. Bankguthaben „ 13,571. 20 Cassa„ 183. 83 Fr. 39,755. 03 Passiva: Keine.Vereinsvermögen per 1. Januar 188'.31,342. 27 somit im Jahre 1889 Vorschlag. Fr. 8,412. 7Ï5 Gemäß dem uns von der Abgeordnetenversammlunt; in Biel gewordenen Auftrage haben wir im Mai 1888 eine den Wünschen dieser Versammlung entsprechende Proclamation betreffend die nöthigen Vorsichtsmaßregeln bei Bergbesteigungen etc. erlassen und den sämmtlichen Sectionen in der erforderlichen Anzahl mit der Einladung zu deren Anbringung an hiefür geeigneten Orten übermittelt. Wenn auch seither wieder verschiedene Unglücksfälle sich zugetragen, die bei Beobachtung dieser Warnung wohl vermieden worden wären, so ist doch deren Zahl keine besonders große und können jedenfalls unseren Verein keine Vorwürfe treffen, daß er nicht auch in dieser Beziehung seine Pflicht gethan habe.

Ebenfalls die Abgeordnetenversammlung in Biel erklärte folgende Motion der Section Winterthur erheblich: „ Das Centralcomite wird eingeladen, zu untersuchen, ob es für den S.A.C. thunlich sei, den Anstoß zur Herstellung eines Reliefs des Hochgebirges der Schweiz zu geben, und wie er sich dabei betheiligen könnte. "

In der Abgeordnetenversammlung des Jahres 1888 in Olten stellten und begründeten wir hierüber den Antrag, es möchte der S.A.C. die Erstellung eines solchen Reliefs bei den competenten Bundesbehörden anregen, ohne sich jedoch für pecuniäre Leistungen verbindlich zu machen. Dieser Antrag wurde nach einläßlicher Berathung gegenüber Anträgen, welche weiter gehen und insbesondere auch die financielle Betheiligung des S.A.C. nicht von vorneherein ausschließen wollten, gutgeheißen. Infolge davon reichten wir am 19. November 1888 dem h. Bundesrath^ ein inotivirtes, allgemein gehaltenes Gesuch ein, dahingehend, es möchte derselbe die geeigneten Maßregeln zur Herstellung eines Reliefs der Schweiz ergreifen. Dieses Gesuch hat bisher eine Erledigung nicht gefunden, sondern ist, wie wir erfahren, aus verschiedenen Gründen noch im Stadium der Vorbegutachtung.

Als Clubgebiet pro Ì888Ì89 wurde von der Generalversammlung in Biel die Gruppe der Grauen Ilörner bezeichnet. Wir waren dafür besorgt, daß Karten und Itinerarium rechtzeitig in den Besitz der Mitglieder gelangten.

Als Excursionsgebiet pro 1890191 bezeichnete die Generalversammlung in Zürich den Ehätikon und Hochwang ( Prättigau mit Ausschluß des Silvrettagebietes ), Blätter 273, 274, 415, 416, 418 und 419 des Siegfriedatlasses; für die Erstellung der Karten und des Itinerariums ist noch im Jahre 1889 alles Nöthige geschehen.

Durch Beschluß der Abgeordnetenversammlung in Biel ward der Section Tessin an ihre Publication ein bescheidener Beitrag aus der Centralkasse zuge- sichert. Wir haben solchen pro 1889 auf Fr. 200 festgesetzt.

Das oben schon erwähnte Vermächtniß des Hrn. Ingenieur Bétemps- sel. betrug Fr. 3000 und erhielt die Bestimmung, daß dieser Betrag zur Herstellung einer Hütte im Massiv des Monte Kosa verwendet werden solle. Schon an der Abgeordnetenversammlung in Olten wünschte die Section Genf Ueberlassung dieses Betrages zur Errichtung einer Hütte im Val de Bagnes. Es wurden damals aber Bedenken darüber geäußert, ob dadurch die bezeichnete Testamentsklausel nicht verletzt wtirde. Diese Bedenken fielen infolge einer Erklärung des Testamentsvollstreckers, wonach eine solche Verwendung dieses Betrages vollständig im Sinn und Willen des Hrn Bétemps gelegen habe und derselben nichts im Wege stehe, dahin. Wir nahmen deßhalb keinen Anstand, das erneuert eingebrachte Gesuch der Section Genf der Abgeordnetenversammlung in Zürich zur Gutheißung'zu empfehlen und dies um so mehr, als von anderer Seite uns gegenüber die Geneigtheit, gegen Ueberlassung dieses Betrages eine Hütte im eigentlichen Massiv des Monte Uosa errichten wollen, nicht kundgegeben und die Nothwendigkeit der Erstellung einer Hütte im Val de Bagnes allgemein anerkannt worden war. In der Abgeordnetenversammlung selbst erklärten dann aber die Vertreter der Section Monte Rosa am Schlüsse der Discussion, daß diese Section sich verpflichte, am Fuß des Monte Rosa eine Hütte zu bauen, soferne ihr das Legat Bétemps aushin-gegeben werde. Es hat infolge davon die Abgeordnetenversammlung das Gesuch der Section Genf abgelehnt und beschlossen, es sei der Betrag des Legates Bétemps von Fr. 3000 der Section Monte Rosa für die Erstellung einer Clubhütte am Fuße des Berges unter der doppelten Bedingung zu überlassen, daß diese Hütte den Namen „ Betempshütte " tragen muß und daß die Section Monte Rosa sich bei Ausführung des Projectes genau an die Vorschriften der Statuten betreffend die Clubhütten des S.A.C. zu halten hat. Die Section Monte Rosa hat uns seither die Pläne für die von ihr projectirte Hütte eingereicht und es sind dieselben von uns genehmigt worden. Anderseits hat aber auch die Section Genf ihr Project der Errichtung einer Hütte im Val de Bagnes nicht aufgegeben, sondern uns ebenfalls Pläne und Kostenvoranschlag dafür unterbreitet. Danach kommt eine solche Hütte auf Fr. 5000-6000 zu stehen, und wir haben der Section Genf einen Beitrag von Fr. 3000 * aus der Centralkasse zugesichert.

Schon die Abgeordnetenversammlung in Olten hatte sich mit dem Führerwesen, insbesondere auch der Frage der Führertarife, einläßlich zu beschäftigen, indem derselben nebst dem Antrage auf Veranstaltung einer Enquête über das Führerwesen im Allgemeinen der weitere Antrag vorlag: „ Das C. C. wird beauftragt, die Errichtung von Führerbüreaux in den Hauptmittelpunkten des Hochgebirges zu studiren und einer spätem Versammlung hierüber Bericht und Antrag vorzulegen; ferner, es sei eine Revision des Führertarifs im Allgemeinen im Sinne der Preisermäßigung vorzunehmen, eventuell die Erlangung reducirter Preise für die Mitglieder des S.A.C. zu erstreben. " Nach längerer Discussion wurden damals alle diese Anträge zurückgewiesen, weil deren Annahme und Ausführung keine praktischen Resultate für den S A. C. ergeben und sich deren Ausführung bedeutende Schwierigkeiten entgegenstellen würden. Für die Abgeordneten -Versammlung in Zürich beantragte die Section Pilatus: „ Jede Section soll eingeladen werden, einen Führertarif für ihr Gebiet aufzustellen und denselben gedruckt öffentlich erscheinen zu lassen. Das C. C. sei eingeladen, im Jahrbuch oder durch Circular den Sectionen und Mitgliedern des S A. C. von den vorhandenen Tarifen und deren Bezugsquellen Kenntniß zu geben. " Dem gegenüber stellten wir den Antrag: „ Das C. C. ist eingeladen, die bestehenden Ftlhrer-tarife zu sammeln und durch das Jahrbuch oder per Circular zur Kenntniß der Mitglieder des S.A.C. zu bringen. " Die Abgeordnetenversammlung in Zürich hat, nachdem sich auch die Vertreter der Section Pilatus damit einverstanden erklärten, diesen Antrag genehmigt.

Behufs Ausführung dieses Beschlusses ersuchten wir schon im Circular vom October 1889 alle Sections -vorstände, uns alles darauf bezügliche Material jeder Art aus ihrem Gebiet bis spätestens Mitte November 1889 zukommen zu lassen. Am Ende des Jahres 1889 haben wir aber noch nichts erhalten Vielleicht, daß diese Bemerkung den Vorstand der einen oder andern Section noch veranlaßt, Versäumtes nachzuholen. Geschieht es nicht, so dürften uns keine Vorwürfe treffen, wenn dieser Beschluß nicht zur Ausführung gelangt!

Die Regierung des Kantons Wallis hat trotz unserer Recharge auf die Eingabe des C. C in Zürich bezüglich des von derselben im Juli 1887 publicirten „ Polizeireglementes betreffend die Bergführer " weder geantwortet, noch sonstige Verfügungen getroffen. Ueberhaupt scheint dieselbe den Bestrebungen des S.A.C. nicht besonders gewogen zu sein und hauptsächlich auch mit unserer Section Monte Rosa nicht auf dem besten Fuße zu stehen. Es sind uns diesfalls von verschiedenen Seiten Mittheilungen zugegangen, welche uns veranlaßten, über die im Kanton Wallis herrschenden Zustände im Führerwesen bei dessen Regierung neuerdings vorstellig zu werden und sie zu ersuchen, mit unserer Section Monte Rosa sich hierüber in Verbindung zu setzen und die Uebelstände zu beseitigen. Wir werden seiner Zeit über das Ergebnis unserer Bemühungen wieder berichten.

Sachgemäße Führ er réglemente sind in der Berichtsperiode erlassen worden von der Regierung des Kantons Uri und von unserer Section Davos. Letztere hat auch im Winter 1888'89 einen Führerkurs nach einem von uns gutgeheißenen Programm mit gutem Erfolg veranstaltet. Bei der Prüfung der Theilnehmer an diesem Curse war das C. C. durch ein Mitglied vertreten. An die Kosten desselben haben wir Fr 150 aus der Centralkasse verabreicht Im Jahre 1888 waren bei der Unfallversicherungsgesellschaft „ Zürich " 125 Führer mit zusammen Fr. 373,000 gegen Unfall versichert. Im Jahre 1889 haben wir den Vertrag mit dieser Gesellschaft für die Jahre 1889, 1890 und 1891 erneuert. Dabei wurde mit Rücksicht auf einen Specialfall bezüglich des Gebietes der Versicherung folgende Bestimmung in den Vertrag aufgenommen: „ Die in Rede stehende Versicherung erstreckt sich auf die Schweiz und die angrenzenden Länder Deutschland, Oesterreich, Italien und Frankreich.

Der erwähnte Specialfall beschlägt den im Kaukasus verunglückten Führer Kaspar Streich von Meiringen. Die Gesellschaft „ Zürich " bestreitet nämlich die Pflicht zur Bezahlung der Versicherungssumme deßhalb, weil G68Chronik.

auch nach dem frühem Vertrage ihres Erachtens die Versicherung der Führer sieh nur auf Touren in der Schweiz und den angrenzenden Ländern beziehe, nicht aber auf Touren in fernen Erdtheilen. Die Hinterlassenen des Streich machen dagegen geltend, daß die Pflicht zur Bezahlung der versicherten Summe bei jedem Unglücksfall bestehe, welcher den Versicherten in der Ausübung seines Berufes als Führer treffe, indem eine räumliche Beschränkung hiefür im Vertrage nirgends enthalten sei. Die Angelegenheit hat bis dahin noch keine Erledigung gefunden.

Im Jahre 1889 waren nur 75 Führer, 50 Berner, 14 Walliser und 11 Glarner, versichert mit einer Versicherungssumme von zusammen Fr. 247,000 Die Centralkasse zahlte dafür an die Prämien 3 °,'oo mit Fr. 741.

Als Gewinnantheil pro 1887 hat uns die Gesellschaft. „ Zürich " Fr. 200 zu Händen der Führer zur Verfügung gestellt. Wir haben dieselben ursprünglich als Grundstock für einen Führerfond verwendet, später aber als Unterstützung dem verunglückten Walliserführer Séraphin Bénard verabreicht.

Gegenüber einem Antrage der Section Davos, ein metallenes Clubzeichen einzuführen, hat die Abgeordnetenversammlung in Olten mit großer Mehrheit Beibehaltung des bisherigen Clubzeichens beschlossen. Dennoch reichte die Section Genf der Abgeordneten-Versammlung in Zürich neuerdings den Antrag ein: „ Das C. C. ist eingeladen, die Frage zu studiren, ob nicht das bestehende Clubzeichen durch ein aus Metall verfertigtes zu ersetzen sei. " Wir beliebten Ablehnung dieses Antrages und es hat die Section Genf solchen zurückgezogen, so daß die Versammlung darüber nicht Beschluß zu fassen hatte.

Auf Anregung verschiedener Sectionen der Mittelschweiz erhielten wir von der Abgeordnetenversammlung in Olten den Auftrag, uns mit der « Association pour la protection des plantes » in Genf in Verbindung zu setzen. Dieselbe eröffnete uns, daß sie einen wesentlichen Werth darauf lege, wenn die sämmtliehen Sectionen des S.A.C., von denen gegenwärtig nur Genf, Biel, Rhätia, Moléson, Monte Rosa und Diablerets Mitglieder dieser Association sind, ihr als solche beitreten. Wir haben in der Abgeordnetenversammlung in Zürich hierüber die erforderlichen Mittheilungen gemacht, sowie in Circularen wiederholt zum Beitritt zu dieser Gesellschaft ermuntert und hoffen, es werde jenem Wunsche gehörig Rechnung getragen.

Auf Ansuchen derselben Gesellschaft sagten wir ihr die Unterstützung des S.A.C. für die Gründung und Unterhaltung eines botanischen Gartens, « La Linnœa », bei Bourg St. Pierre zu. Wir beantragten der Abgeordnetenversammlung in Zürich die Entrichtung eines Beitrages von Fr. 300 aus der Centralcasse pro 1889 und die Ermächtigung des C. C, in Zukunft je nach seinem Ermessen jährlich weitere Beiträge von höchstens Fr. 100 zu verabreichen. Dieser Antrag ist zum Beschlüsse erhoben worden. Es steht dagegen jedem Mitgliede des S.A.C. der freie Eintritt in den Garten der Gesellschaft bei Bourg St. Pierre jederzeit offen.

Ebenfalls in der Abgeordnetenversammlung in Zürich stellte die Section Rhätia folgende Anträge: „ Die Centralkasse des S.A.C. soll in Zukunft auch die Kosten für den Unterhalt des Inventars in den Chibhüiten tragen. Die Hütten sollen Eigenthum des Gesainmtclubs werden und den Sectionen nur die Aufsicht über dieselben obliegen. " Dem gegenüber beantragten wir Ablehnung des zweiten und Erledigung des ersten Antrages in dem Sinne, daß am Ende jedes Jahres per Hütte Fr. 50 an den Unterhalt des Mobiliars aus der Centralkasse bezahlt werden, wofern keine Klagen über den Bestand desselben eingehen.

Die Versammlung hat nach längerer Discussion den Antrag der Section Rhätia auf Uebergang des Eigenthums an den Clubhlitten auf den Gesammtverein abgelehnt und mit Bezug auf die Bestreitung der Kosten ftir den Unterhalt des Inventars in den Clubhütten beschlossen:

„ Das C. C. soll denjenigen Sectionen, welche das Bedürfhiß hiefür nachweisen, jährlich einen Beitrag von mindestens Fr. 50 an die Kosten für den Unterhalt des Inventars in den Clubhütten aus der Centralcasse verabreichen, insofern der Bestand desselben den Vorschriften der Statuten betreffend die Clubhütten des S.A.C. entspricht.Von dieser Ermächtigung haben wir seither schon wiederholt Gebrauch gemacht Die Section Diablerets wollte das C. C. eingeladen wissen, die Frage zu studiren, ob nicht Fremde, welche die Clubliütten benutzen, zur Bezahlung einer bestimmten Taxe anzuhalten seien. Wir verhielten uns diesem Wunsche gegenüber ablehnend und es hat dann jene Section solchen fallen gelassen.

Die Section Diablerets errichtete unserm um das Clubwesen höchst verdienten Ehrenmitgliede, Herrn Professor Eugène Rambert von Lausanne, im Sommer 1889 ein Denkmal in Pont de Nant sur les Plans. Die Kosten desselben beliefen sich auf Fr. 600. Die Abgeordnetenversammlung in Zürich hat auf unsern Antrag Fr. 200 aus der Centralkasse daran zu spenden beschlossen.

Der vom S.A.C. im Jahre 1888 noch zu leistende letzte Beitrag an die Kosten der Rhonegletscher ver-messung ist ausbezahlt worden. Das C. C. in Zürich hatte sich gegenüber dem Gletschercollegium damit einverstanden erklärt, daß über einen allfällig im Jahre 1888 nicht zur Verwendung kommenden Theil dieses Betrages im Jahre 1889 verfügt werden könne. Nach dem über die Publication der gewonnenen Re- saltate abgeschlossenen Vertrag muß das betreffende Werk den Mitgliedern des S.A.C. zum ermäßigten Preise von Fr. 10 abgegeben werden. Dasselbe ist bis dahin noch nicht erschienen.

Bei Herausgabe des Jahrbuches pro 1888 1889 wollten wir auf ein uns vom Redactor desselben unterbreitetes Gesuch den Versuch unterstützen, die Curvenkarten durch Zuhülfenahme von Farbentönen und schiefer Beleuchtung verständlicher zu machen. Dieser Versuch hat leider nicht ein uns zufriedenstellendes Resultat gehabt und wir lehnten deßhalb ein Begehren der Betheiligten um Leistung eines größeren Beitrages an die Kosten, als wozu wir uns von vonieherein verpflichtet hatten, ab, da wir die Verantwortlichkeit dafür nicht allein tragen wollten. In Folge davon stellte Herr Ingenieur F. Becker in Zürich an die Abgeordnetenversammlung in Zürich folgenden Antrag-:

„ In Anbetracht, daß es sich bei der Publikation der Reliefkarte des Kantons Glarus um einen wissen-schaftlich-technischen Versuch handelt, welcher für die schweizerische Kartographie und damit für die Heimathkunde von besonderer Bedeutung ist; in Anbetracht ferner, daß die Firma Wurster, Randegger & Cie. in Winterthur die Steine der Ziegler'schen Karte des Kantons Glarus gratis zur Verfügung gestellt und damit diese Publikation als größere artistische Beilage zum Jahrbuch ermöglicht hat; übernimmt die Centralkasse des S.A.C. die Mehrkosten, welche sich bei der Erstellung der genannten Karte gegenüber dem Voranschlag ergaben. "

Wir überließen den Beschluß über diesen Antrag ohne Weiteres der Versammlung und dieselbe hat solchen aus Rücksichten der Billigkeit mit Mehrheit gutgeheißen.

Die Broschüre des Herrn Pfarrer IT. Baumgartnei* vdie Gefahren des Bergsteigens11 wurde in fran- zösischer Sprache im Frühjahr 1888 den Mitgliedern französischer Zunge zugesandt. Gleichzeitig wurde dieselbe auch in den Buchhandel gegeben.

Mit Rücksicht darauf, daß die Broschüre des Herrn Frid. Becker: „ Das Recognosciren im Hoch-gebirge11 nicht die gewünschte Verbreitung fand, richteten wir im März 1888 an die Sectionsvorstände die Bitte, eine bestimmte Anzahl dieser Broschüre für jede Section zu erwerben und solche ihren Mitgliedern, die sich um die Sache interessiren, gratis zur Disposition zu stellen. Unsere Bitte hat, wenn auch nicht bei allen, doch bei mehreren Sectionen Gehör gefunden und ist auf diese Weise der für jeden Clubisten werthvolle Inhalt dieser Broschüre wieder manchem derselben zur Kenntniß gelangt. Wünschbar wäre es immerhin, wenn dieß nodi in reichlicherem Maße geschehen würde.

Im März und April 1888 wurden in den Hochgebirgsgegenden der Schweiz ganz außergewöhnliche Verheerungen durch Lawinen verursacht und ist dadurch unseren Gebirgskantonen großer Schaden entstanden. Wir erachteten es in der Pflicht des S. A. (! ., zur Linderung der Noth Derjenigen, mit welchen wir so viel verkehren und deren Dienste wir so oft in Anspruch nehmen müssen, das Möglichste beizutragen. Wir erließen daher im April 1888 einen Aufruf zur Hülfeleistung für die durch Lawinenstürze heimgesuchten Bergbewohner und hatten die große Genugthuung, in kurzer Zeit die sehr erhebliche Summe von beinahe Fr. 90,000 für diesen Zweck zu unserer Verfügung zu erhalten. Ueber deren Verwendung haben wir im April 1889 einen besondern Bericht herausgegeben, aufweichen hierorts verwiesen wird1 ).

Von der Section Bern wurden wir in Folge Anregung von auswärts ersucht, unsern Einfluß dahin geltend zu machen, daß den Verunstaltungen der Fehwände bei der Teufelsbracke mit Reclamen ein Ziel gesetzt werde. Wir leiteten ohne Verzug die hiefür erforderlichen Schritte ein und haben vorerst den Erfolg erreicht, daß weitere Reclamen daselbst nicht mehr angebracht werden. Dabei begnügten wir uns jedoch nicht, sondern suchten auch die Beseitigung der bestehenden zu bewirkte Die dießbezüg lichen Verhandlungen mit dem h. Bundesrathe und der h. Regierung des Kantons Uri haben zu dem Resultate geführt, daß diese Beseitigung jedenfalls nächstens erfolgen wird.

Im Herbst 1889 tauchte das Project der Erstellung einer Eisenbahn auf den Gipfel der Jungfrau auf. Verschiedene Sectionen befaßten sich damit und es wurde u. A auch die Anregung gemacht, es solle der S.A.C. Stellung gegen die Ausführung dieses Projects nehmen. Wir glaubten aber unserseits keinerlei Schritte in Sachen thun zu sollen und es haben sich die betreffenden Sectionen vorläufig auch bei der Verfügung des Bundesrathes, daß dasselbe durch Sachverständige zu prüfen sei, beruhigt.

Auch das Hüttenwesen hat uns in der Berichtsperiode sehr viel Arbeit und eine weitläufige, mit einer Section sogar nicht ganz angenehme Correspondenz verursacht.

Eine ziemliche Anzahl der bestehenden Clubhütten ist s. Z. sehr flüchtig und mit wenig Sachkenntniß erstellt worden, und es sind größere und kleinere Reparaturen und Verbesserungen wegen mangelhafter Construction fortwährend, d.h. Jahr für Jahr, auszuführen. Es kamen auch Fälle vor, wo wegen mangelhaften Ver- schließens der Hütten dieselben, wie auch das Inventar, Schaden litten. Ebenso wurden Fensterladen u. $ zur Feuerung verwendet.-ESi darf ebeaniciit ii71Chronik.

geBsen werden, daß in den Kegionen, in welchen die Hütten sich befinden, die Naturkräfte ganz anders, intensiver wirken, als in den Tiefen der Thäler. Diesem Umstand sowohl, wie den gemachten Erfahrungen Rechnung tragend, wird das C. C. nur noch solche Bauten genehmigen, beziehungsweise, subvenu tioniren, welche; möglichst solid erstellt werden.

Das Minimalinventar ist leider auch bis jetzt noch nicht in allen Hütten completirt worden, einige waren sogar ohne Inventarj Wir ermangelten natürlich nicht, jeweilen den über die bezüglichen Hütten Aufsicht tragenden Sectionen von dem Inhalt der einlaufenden Inspectionsberichte Kenntniß zu geben. Es steht zu erwarten, daß in der Folge in dieser Hinsicht die Klagen sich mehr und mehr vermindern werde«, indem diejenigen Sectionen, welche aus ökonomischen Gründen etwas zurückgeblieben sind, Unterstützung aus der Centralcasse zu gewärtigen haben, insofern der Bestand des Mobiliars den Vorschriften der Hütten-statuten entspricht.

Immer sind noch verschiedene Sectionen mit der Einsendung der Hüttenordnungen zur Genehmigung im Rückstände.

Ueber die Beschlüsse des C. C. .'betreffend einzelne Hütten ist Folgendes zu erwähnen:

Der Section Basel wurden bewilligt für Reparatur:

. resp. Instandstellung der Stockjehütte Fr. 900 und für Verbesserung an der Schwarzegghütte Fr* 250. Erstere wurde leider seitdem laut Mittheilung der Section im November 1889 von einer Lawine vollständig zerstört. Die Section rath den Wiederaufbau an, will aber die Verwaltung nicht mehr übernehmen. Das C. C. wird sich Mühe geben, eine Section für den Wiederaufbau an lawinensicherer Stelle zu gewinnen, unter Zusicherung eines erheblichen Beitrages an denselben aus der Centralcasse.

0:

Für eine Reparatur an der Trifthüfte wurden der Section Bern Fr. 26. 50 und für die Berglihütte Fr. 208. 80 ausbezahlt. Für die dieser Section unterstellte Roththalhütte beantragt dieselbe Streichung derselben aus der Liste der Clubhütten. Die Führerschaft in Lauterbrunnen hat an anderer, Stelle eine neue Hütte erstellt und das Mobiliar aus der Clubhütte, trotz Einsprache der Section, in die neue Hütte geschafft; immerhin ist das Eigenthumsrecht der Section Bern an demselben gewahrt worden. Eine Subvention für diese Hütte wurde nicht gewährt. In einem Bericht wird darüber gesagt: Die Hütte ist leider aus Stein erbaut, der neue Jungfrauweg ist viel schwieriger, als ihn die Führer schildern.

Die Silvrettahütte ist vollständig zerfallen. Das C. C war im Falle, mit der Section Davos, welche diese Hütte von der Section Rhätia im Jahr 1888 vorbehaltlos übernommen hatte, bezüglich Wiederaufbau derselben eine lange, unerquickliche Correspondenz unterhalten zu müssen. Schließlieh entschloß sich die Section, unter Zusicherung einer 75 ô/o der Kosten betragenden Subvention ans der Centralcasse, die etwa Fr. 2250 betragen wird, einen Neubau à la Vereinahütte auszuführen. Zu einem Holzbau à la Mattseehütte konnte sich die Section Davos leider nicht entschließen. Mit dem Bau der neuen Hütte soll im Frühjahr 1890 begonnen werden.

Von Seite der Section Davos und dem Bauunternehmer gelangten wiederholt Klagen gegen die Section Rhätia, Wegen Nichtbezahlung eines Restes von Fr. 305 der Bausumme der Vereinahütte, an das C..C. Nach energischem Einschreiten des letztern fand diese Angelegenheit im Mai 1888 ihren ersehnten Abschluß. Die Hütte wird nun von der Section Davos unterhalten und beaufsichtigt.

Der Section Tödi, wnr4e » für Reparatur an der Glärnischhatte pro 1888 Fr. 22. 80 bezahlt. An der .- ....

Grünhornhütte beabsichtigt diese Section eine Vergrößerung vorzunehmen.

Die neue Mountet- oder Constanshütte wurde im Jahr 1888 fertig gebaut und im September gl. J. eingeweiht; dieselbe ist aus Stein, zweistöckig, gebaut und hat für 23 Personen Schlafstellen. In der Hütte wird eine Wirthschaft gehalten; Hüttenreglement, Restaurationstarif und Pflichtenheft für den Restaurateur wurden im August 1889 dem C. C. zur Genehmigung vorgelegt. Der Section Diablerets, welche diese Hütte baute, wurde eine Subvention von Fr. 1500 ausbezahlt. Für die Reparatur der Ornyhütte erhielt dieselbe Section Ende 1889 Fr. 207.

Von der Section Rhätia wurden uns, verbunden mit dem Gesuch um einen Beitrag, Plan und Kostenrechnung für eine Hütte am Calanda vorgelegt ( Juni 1889 ). Wir hielten dafür, daß ein Bedürfniß für eine Clubhütte am Calanda nicht vorliege, lehnten einerseits das Gesuch ab, äußerten aber anderseits den Wunsch, es möchte die Section die ihr unterstellten Hütten in Stand stellen. Ende 1880 wurden der Section für Reparatur der Zapportbütte Fr. 15 und für die Aelahütte Fr. 5 ausbezahlt. Die Rechnungen für Reparatur der Mortel- und der Bovalhütte sind pendent.

Von der Section Zofingen steht eine Vorlage für Reparatur dès Pavillons Dollfus in Aussicht.

Die Section Bllimlisalp hat die Aufsicht und den Unterhalt der Frauenbalmhütte, und die Section Burgdorf die Aufsicht und den Unterhalt der Glecksteinhütte ( zweite Hälfte 1889 ) ganz übernommen. Reparaturkosten für letztere Fr. 240. 75.

Anfangs 1888 erklärte die Section Alvier, daß sie die Alvierhütte aufgegeben habe.

Der Section Wildhorn wurden die Kosten für Anschaffung von Decken für die Wildhornhütte aus der Centralcasse zu vergüten beschlossen ( 1888 ). Die im 1'.:/ ::.: ...... ..;-.;./, ' .;;:.. Jähr 1887 ausgeführte Reparatur der Hütte soll sich bewährt haben.

Für die Concordiahütte werden Verbesserungen gewttnscht und gewärtigen wir von der Section Monte-Rosa, der wir die bezüglichen Inspectionsberichte übermittelt haben, eine diesbezügliche Vorlage. Dieselbe Section wird am Moste-Rosa eine neue Hütte, „ Betempshütte ", erstellen, für dieselbe soll, entsprechend dem Beschluß der Delegirtenversammlung in Zürich, das Legat des Heprn Ingenieur Bétemps sei. im Betrage von Fr. 3000 zur Verwendung gelangen. Darüber, ob die halb zerfallene Weißhornhütte repa-rlrt werden oder eingehen isoli, sind noch keine Beschlüsse gefaßt.

Die Kosten für Reparatur der Dossenhütte wurden mit Fr. 40. 05 aus der Centralcasse gedeckt.

Für Anschaffung von Decken für die Säntishütte leistete die Centralcasse einen Beitrag von Fr. 20.

Mit der Section Biel, welche die ihrer Aufsicht unterstellte Hütte am Oberaarjoch mit Holz versorgen läßt, wurde für Benützung derselben per Person und Besuch eine Taxe von Fr. 3 vereinbart und die Hüttenordnung in diesem Sinne genehmigt. Für Anbringung einer Doppelthüre wurden, einem Wunsche der Section entsprechend, Fr. 25 gewährt. Wegen Verbesserung des Weges zum Oberaargletscher stehen wir in Correspondenz mit der Section, beziehungsweise mit Hrn. Nägeli zur Grimsel.

Für Verbesserungen an der Muttseehütte ( innere Thüre etc. ) wurde ein Beitrag von Fr. 40 bezahlt.

Die Guggihütte wurde aus der Liste der Clubhütten gestrichen, indem einerseits eine mit größern Kosten verbundene Verlegung nothwendig geworden wäre, anderseits aber ein wirkliches Bedürfnis für Erhaltung derselben nicht vorliegt.

Für den projectirten Bau einer Hütte am Dom wurde der Section Uto eine Subvention von 50 °/o der Baukosten, im Maximum Fr. 2000, zugesichert. Auch diese Section kann sich leider nicht entschließen, einen Holzbau zu erstellen.

An der Windegg im Triftgebiet hat Führer A. von Weißenfluh eine Hütte erbaut und verlangte Unterstützung von Seite des C. C., die ihm selbstverständlich nicht gewährt worden ist. Leider werden in diese Hütte aus der Trifthütte Gegenstände verschleppt.

Die Section Chaux-de-Fonds beschäftigt sich mit dem Gedanken, am Fuße der Fußhörner am obern Aletschgletscher eine Hütte zu errichten. Gelangt dieses Project, was sehr zu wünschen ist, zur Verwirklichung, so wird dem Clubisten eine wirklich großartige Gebirgswelt zugänglich gemacht. Wir werden nicht ermangeln, demselben unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen zu lassen.

Was wir über das Project der Fußhornhlitte gesagt haben, gilt in nicht minderem Maße auch für dasjenige der Erstellung einer Cabane bei Chanrion, im Val de Bagnes: Die Section Genf, welcher die Delegirtenversammlung in Zürich die Verwendung des Legates des Herrn Bétemps für diese Hütte nicht be- willigte, hat den lobenswerthen Entschluß gefaßt, dieselbe gleichwohl zu bauen.

Die Section Gotthard trug sich mit dem Gedanken, am Obersee im Erstfelderthal eine Hütte in Holz à la Muttseehütte zu errichten; bis heute sind uns jedoch positive Vorlagen nicht gemacht worden, wohl ans Mangel an Unterstützung von Seite anderer Sectionen, auf welche die Section Gotthard gezählt hatte.

Für Verbesserung des Mythenweges haben wir der Section Mythen Fr. 500, für Verbesserung des Weges auf den Ruchen-Glärnisch und Reparatur der alten Clubhütte daselbst der Section Tödi Fr. 250 aus der Centralcasse verabfolgt.

In Bern fett « ich ein Initiativcomité für Schaffung einer BibHoçfëaffkie für Schweiz.Landeskunde gebildet. Dasselbe ersuchte auch uns am Unterstützung seines Projectes, welche wir demselben bereitwilligst zugesagt.

Eine Betheiligung des S.A.C. an der Pariser Weltausstellung im Jahre 1880 glaubten wir deshalb ab-'lehnen zu sollen, weil miser Verein s. Z. in sehr erschöpfender Weise an der Landesausstellung in Zürich vertreten war und eine Betheiligung an ersterer jedenfalls unverhältnißmäßig große Kosten verursacht hätte.

Der Verkehr mit Verbindungen und Vereinen im Auslande, deren Bestrebungen und Ziele mit den unsrigen identisch oder verwandt sind, war in der Berichtsperiode ein sehr angenehmer und freundlicher. Wir haben den 8. A. C. bei den Jahresfesten und Versammlungen verschiedener auswärtiger Alpenyereine vertreten lassen, und es haben dessen Repräsentanten überall eine äußerst freundschaftliche, liebevolle und gastfreundliche Aufnahme gefunden, wofür wir den betreffenden Vereinen hier noch besonders unsern wärmsten Dank aussprechen. Neu in Tauschverkehr sind wir getreten mit dem Ungarischen Karpathenverein, dem Grazer Alpenclub und der Société neuchâteloise de géographie.

Ueber das Clubfest in Zürch vom 17. bis 19. August 1889 verweisen wir auf den besondern Pestbericht. Unsere angenehme Pflicht ist es nur, hier noch besonders der Section Uto für das treffliche Arrangement und die äußerst gelungene Durchführung den wärmsten Dank aller Clubisten auszusprechen. Sie and die Feststadt haben dadurch ihren alten Ruf zuvorkommendster Gastfreundschaft auf s Neue glänzend bewährt.

Werthe Clubgenossen! Wir sind zum Schlüsse .unseres ersten Geschäftsberrehtes gelangt. Mögen Sie aus demselben den Eindruck erhalten, daß wir. soweit USOChronik.

es uns unsere bescheidenen Kräfte gestatteten, stets bestrebt waren, die Interessen unseres lieben S.A.C. zu wahren und das Ansehen und den Ruf desselben möglichst za heben. Möge derselbe zu immer weiterer Blüthe gelangen und allezeit gedeihen!

Glarus, 31. December 1889.

Der Berichterstatter: Gallati.

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