© Kraftwerke Oberhasli AG / David Birri
KWO und Verbände einigen sich zum Grimselprojekt Wasserkraft-Speicherprojekt Vergrösserung Grimselsee
Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO), der Schweizer Alpen-Club SAC, der Schweizerische Fischerei-Verband, der Bernisch Kantonale Fischerei-Verband und die Umweltschutzorganisationen Aqua Viva, Stiftung Landschaftsschutz, Pro Natura und WWF haben sich in einer gemeinsamen Vereinbarung im Rahmen des Wasserkraft Speicherprojekts «Vergrösserung Grimselsee» auf Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung von Lebensräumen geeinigt. Die Parteien bezeichnen den Dialog und die Vereinbarung als Erfolg und einen wichtigen Schritt vorwärts.
Am 28. Mai 2024 haben die Kraftwerke Oberhasli das Konzessionsgesuch für die Vergrösserung des Grimselsees beim Kanton eingereicht. Die Erhöhung der Grimselstaumauern ist Teil der zur Prüfung empfohlenen Projekte des nationalen Runden Tischs Wasserkraft. Das Projekt wird nach seiner Fertigstellung 240 GWh zusätzlich abrufbare Energie für die Wintermonate bereitstellen und leistet so einen Beitrag zu einer sicheren Winterstromversorgung der Schweiz.
Die Erhöhung der beiden Staumauern Spitallamm und Seeuferegg um 23 Meter hat selbstredend auch Auswirkungen auf die Natur und Landschaft. Vor allem wird ein ökologisch wertvolles Gletschervorfeld und damit eine natürliche Gewässer- und Gebirgslandschaft überstaut. In Gesprächen zwischen KWO und den Verbänden wurde deshalb gemeinsam intensiv nach Möglichkeiten gesucht, die durch die Stauseevergrösserung überfluteten Lebensräume andernorts bestmöglich zu kompensieren (vgl. Box).
Beide Seiten loben den konstruktiven und effizienten Prozess. Die Vereinbarung konkretisiert die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzmassnahmen nach Natur- und Heimatschutzgesetz und Restwassermengen gemäss Gewässerschutzgesetz, und fordert den Kanton auf, diese in der Konzession festzuhalten. Der nationale Runde Tisch Wasserkraft sieht zudem zusätzlich notwendige Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vor, wie sie mit der Abstimmung vom 9. Juni auch im Gesetz verankert worden sind. Das Bestreben, diese Massnahmen gemäss Runden Tisch Wasserkraft gemeinsam zu entwickeln und deren Umsetzung verbindlich zu sichern, wurde auch in der Vereinbarung aufgenommen. Die Verhandlungen für die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen werden in den nächsten Monaten zwischen der KWO, den Verbänden und dem Kanton Bern fortgeführt.
Um was geht es bei den ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen?
Es handelt sich um eine Vereinbarung mit gemeinsamen Anträgen an die Konzessionsbehörde im Sinne von Art. 12d NHG und Art. 55c USG. Partei sind einerseits die Kraftwerke Oberhasli AG und andererseits Aqua Viva, Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, Pro Natura Bern, Schweizer Alpen-Club SAC, Schweizerischer Fischerei-Verband, Bernisch Kantonaler Fischerei-Verband, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, WWF Schweiz und WWF Bern.
Die Vereinbarung beantragt Restwasserregimes für 6 betroffene Wasserfassungen; aufgrund einer Schutzund Nutzungsplanung (nach Art. 32 Bst. c GSchG) werden die Dotierwassermengen bei vier Wasserfassungen tiefer angesetzt als dies ohne eine solche vorgeschrieben wäre. Zur Kompensation werden an vier anderen Wasserentnahmen im Gebiet der KWO höhere Dotierwassermengen vorgeschlagen sowie eine Fassung zurückgebaut. Zudem werden sechs bauliche Massnahmen zur strukturellen Aufwertung oder zur Revitalisierung von Auen und Talflüssen vereinbart. Damit wird einerseits die Energieproduktion und andererseits der ökologische Effekt von Restwasser soweit möglich optimiert.
Für den Verlust von terrestrischen Lebensräumen durch die Überflutung werden 8 Massnahmen vereinbart. Diese reichen von der Aufwertung von Trockenstandorten (Wiesen und Weiden), über das Pflanzen von Arven-Bäumen, dem Schutz bzw. der Aufwertung einer Flachmoorlandschaft (Oberaar) sowie eines Gletschervorfeldes (Steingletscher). Für den Verlust von aquatischen Lebensräumen durch die Überflutung hat man sich auf Revitalisierungs-Massnahmen, neue Dotierwassermengen und einen TeilNutzungsverzicht im Urbachtal geeinigt. Die Parteien sind sich einig, dass mit dem vereinbarten Massnahmenpaket diese gesetzlichen Vorgaben gut erfüllt sind. Zudem habe sich die Parteien daraufhin verständigt, die Identifizierung und Festlegung von zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen gemäss nationalen Runden Tisch Wasserkraft (und gemäss Art 9a Abs.3 Bst.e StromVG) gemeinsam voranzutreiben. Die Vereinbarung fordert den Kanton auf, diesen Prozess zu unterstützen und einerseits die KWO zu diesen Massnahmen zu verpflichten und andererseits die Festsetzung von z.B. neuen Nutzungsverzichten behördenverbindlich festzulegen.