Freier Zugang | Schweizer Alpen-Club SAC
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Freier Zugang Grundlegend für Bergsport und Naturerlebnisse

Zusammen mit Gleichgesinnten durch knietiefen Neuschnee auf den Gipfel stapfen. Märchenhaft. An rauem Granit die Felswand hochklettern. Unvergesslich. Am Wegrand blühendes Edelweiss bestaunen. Wunderschön. Damit solche Erlebnisse auch für kommende Generationen möglich sind, braucht es freien Zugang zu den Bergen.

Der freie Zugang zur Natur ist keine Selbstverständlichkeit und eine Grundvoraussetzung für den Bergsport. Er ist zudem ein hohes öffentliches Gut und hat in der Schweiz eine lange Tradition. Der SAC setzt sich für den freien Zugang ein - verantwortungsbewusst und differenziert. 

Bergsport soll möglichst in Selbstverantwortung ausgeübt werden können, mit Rücksicht auf empfindliche Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Der SAC sensibilisiert die Bergsportler und informiert über Verhaltensregeln, Lenkungsmassnahmen und gesetzliche Einschränkungen. 

Aktuell beschäftigen den SAC Reglementierungen in Wildruhezonen und Jagdbanngebieten besonders. Bergsport soll nur wo nötig reglementiert werden. Einschränkungen müssen im öffentlichen Interesse, verhältnismässig und nachvollziehbar sein. Die Interessen aller Akteure sollen dabei berücksichtigt und sorgfältig abgewogen werden. 

ZGB Artikel 699
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Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
ZGB Artikel 699

Wir orientieren uns an diesen Grundsätzen

  • Selbstverantwortung vor Regelung - Mittels Information und Sensibilisierung fördert der SAC Selbstverantwortung (Kampagne «Respektiere deine Grenzen», SAC-Ausbildungskurse, Verhaltenstipps, Materialien für Umweltbildung, etc.).
  • Lenkung vor Beschränkung - Das Schutzziel kann oft auch mit Lenkungsmassnahmen (statt kompletten Verboten) erreicht werden.
  • Sachliche Begründung und Nachvollziehbarkeit - Zugangsbeschränkungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich begründet, verhältnismässig und differenziert sind sowie alle Nutzer gleich behandeln.
  • Kooperation vor Konfrontation - Konflikte sollen wenn immer möglich im Dialog gelöst werden.

Wildruhezonen

Sie dienen dem Schutz der Wildtiere vor Störungen insbesondere während der kalten Jahreszeit. Saisonal beschränkt gelten Routengebote oder Zutrittsverbote. Wir erachten Wildruhezonen als geeignetes Lenkungsinstrument für ein naturverträgliches Nebeneinander von Wildtieren und Bergsportlern, wenn konkrete Konflikte bestehen. Und insbesondere, wenn gefährdete Arten geschützt werden sollen. Wir verstehen uns als Partner der Behörden und wollen bei der Diskussion um die Ausscheidung von neuen Wildruhezonen frühzeitig einbezogen werden.

Jagdbanngebiete

Sie dienten ursprünglich dem Schutz der im 19. Jahrhundert fast ausgerotteten Wildhuftiere. Heute haben sie den Schutz seltener und bedrohter wildlebender Säugetiere und Vögel sowie ihrer Lebensräume zum Ziel. Zwecks Artenschutz gibt es zahlreiche Ge- und Verbote in diesen Gebieten, auch grossflächige Einschränkungen und Routengebote für den Schneesport. Seit 2012 gelten nur noch Routen der swisstopo Schneesportkarten als erlaubt, obschon viele traditionelle Routen gar nie dort eingetragen wurden. Viele klassische Tourengebiete liegen in Jagdbanngebieten. Grossflächige Einschränkungen für Schneesport widersprechen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Einschränkungen für den Schneesport sollen nur dort erlassen werden, wo Schutz auch wirklich nötig ist. Schutzbestimmungen für Sommersport sind grundsätzlich nicht nötig. 

Lenkungsmassnahmen in Klettergebieten

Felsen sind Lebensraum und Rückzugsgebiet für spezialisierte Tiere und Pflanzen. Deshalb tragen wir beim Klettern eine besondere Verantwortung. In gewissen Klettergebieten brüten seltene und störungsanfällige Vögel wie der Wanderfalke oder Uhu, oft von Jahr zu Jahr an unterschiedlichen Orten. Mit saisonal abgestimmten Vereinbarungen, die die effektive Brutaktivität und die benötigte Distanz berücksichtigen, können seltene und störungsanfällige Vögel gezielt und wirksam geschützt werden. Mit Lenkungsmassnahmen (z.B. geeignete Zustiegswege, Umlenkungen etc.) können sensible Bereiche wie Geröllhalden oder Felsköpfe geschont werden.

Auf einen Blick Freier Zugang

Bergsport und Schutzgebiete
Bergsport und Schutzgebiete

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Schutzgebiete sind wichtig für Tiere und Pflanzen. Wo und wann bin ich als Bergsportlerin eingeschränkt?
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