Dort schützen, wo es nötig ist | Schweizer Alpen-Club SAC
Unterstütze den SAC Jetzt spenden

Dort schützen, wo es nötig ist SAC und SBV kritisieren die grossflächigen Zugangsbeschränkungen im Kanton Bern

Im Dezember 2023 verabschiedete der Berner Regierungsrat die letzte Tranche der Revision der Wildtierschutzverordnung. Darin werden in zahlreichen Berggebieten grossflächige Weg- und Routengebote im Winter, Frühling und Sommer erlassen, die zu unverhältnismässigen Einschränkungen für den Bergsport führen. Der Schweizer Alpen-Club SAC und der Schweizer Bergführerverband SBV können den Beschluss des Regierungsrats nicht mittragen. Die Verordnung tritt per August 2024 in Kraft.

Das Berner Jagdinspektorat hat seit 2016 die rund 80 bestehenden kantonalen Wildschutzgebiete in drei Etappen überprüft, in denen bislang einzig jagdliche Bestimmungen galten. Betroffene Gemeinden und ausgewählte Verbände wie der Schweizer Alpen-Club SAC und der Berner Bergführerverband BBV wurden in die Mitwirkung eingeladen. Die Forderungen des SAC und BBV lauteten bei allen Stellungnahmen klar: kleinräumige statt grossflächige Zugangsbeschränkungen, keine präventiven Verbote, wo kaum Leute unterwegs sind und gute Lösungen für weglose alpine Sommerrouten.

Trotz eines regelmässigen und konstruktiven Dialogs mit dem Jagdinspektorat folgte Ende 2023 die grosse Ernüchterung. Der Regierungsrat erliess auf unverhältnismässig grossen Flächen neue Zugangsbeschränkungen von Dezember bis August. Betroffen ist beispielsweise das gesamte Lohnermassiv, das Suldtal, das Niedersimmental und der Hohgant. Neu darf man sich dort nicht mehr von behördlich erlaubten Wegen entfernen, bzw. sich einzig auf den erlaubten Routen im weglosen Gelände bewegen. Für den Bergsport sind grossflächige Routengebote im Winter und Weggebote im Sommer einschneidend, denn sie betreffen das weglose Gelände im Berggebiet.

Regierungsrat setzt Akzeptanz aufs Spiel

Weshalb in anspruchsvollem, alpinem Gelände, das nur wenige Menschen begehen können, staatliche Routen- und Weggebote erlassen werden, ist für den SAC und BBV nicht nachvollziehbar. In der Regel kanalisieren Topografie, objektive Gefahren und Abgeschiedenheit die Menschen in diesem Gelände automatisch. Und obwohl die Outdooraktivitäten zugenommen haben, funktioniert das Nebeneinander von Bergsportlern und Wildtieren mit angemessener Rücksicht in der Regel gut.

Für Bergführer sind grossflächige Routengebote im Winter und Weggebote im Sommer sehr einschneidend. Gemäss Pierre Mathey, Geschäftsführer des Schweizer Bergführerverbandes und Ueli Frutiger, Präsident des Berner Bergführerverbandes braucht man in den Bergen aus Sicherheitsgründen eine gewisse Flexibilität bei der Routenwahl. Je mehr Einschränkungen beim freien Zugang in die Berge gemacht werden, desto schwieriger wird dies. Zudem gehen Routen und damit Erwerbsmöglichkeiten verloren.

Am Anfang des Prozesses signalisierte das Jagdinspektorat dem SAC und BBV, dass Einschränkungen des Zugangs nur in kleinräumigen Kernzonen geplant seien. Auch bestehende Routen würden begehbar bleiben. Beides ist im Beschluss nicht wiederzufinden. Mit so weitreichenden Einschränkungen steht der Kanton Bern schweizweit allein da. Einzig im Nationalpark gibt es vergleichbare Regelungen.

«
Das Ziel des SAC ist es, den freien Zugang zu den Bergen möglichst umfassend zu erhalten, aber dort wo es gut begründet ist, für den Schutz der Natur auch Hand zu bieten. Entsprechend sensibilisieren wir für naturverträglichen Bergsport.
Philippe Wäger
Ressortleiter Hütten und Umwelt

«Diesen Beschluss können wir jedoch nicht unterstützen: Er ist unverhältnismässig, nicht nachvollziehbar und weit weg von der Realität in den Bergen. Der Regierungsrat riskiert, die bei Bergsportlern bestehende Akzeptanz für Einschränkungen in Wildruhezonen ganz grundsätzlich aufs Spiel zu setzen.»

Feedback