Wildruhezonen: aktuelle Daten online
Kompromiss im Kiental, Sonderregelung im Wallis: Die Karte zu Wildruhezonen und Wildschutzgebieten auf dem Portal von «Respektiere deine Grenzen» wurden aktualisiert.
Die Neuauflage von sieben Skitourenkarten zog 2014 eine Debatte über die eidgenössischen Jagdbanngebiete nach sich, in denen ein Routengebot besteht. Zum Teil waren lange Verhandlungen nötig, um sich auf die erlaubten Routen zu einigen: Im Falle des Jagdbanngebiets Kiental brauchte es zwei Sitzungen unter Einbezug von zehn Personen, um einen Kompromiss zu finden. Beteiligt waren Vertreter von Kanton, Swisstopo, vom Bundesamt für Umwelt, vom Schweizerischen Bergführerverband und vom SAC. Offiziell erlaubt sind jetzt die Abfahrten vom Chistihubel via Chüegwindli in den Gornergrund sowie vom Bundstock über die Nordflanke. Beide Routen führen an heiklen Lebensräumen vorbei: Wichtig ist, dass Wintersportler für den Routenverlauf die Tafeln vor Ort und die Angaben auf der Skitourenkarte 264S Jungfrau genau beachten. Der Kanton Bern verfolgt die Einhaltung und wird die Situation in drei Jahren erneut evaluieren. Im Gegenzug wird auf Routen verzichtet, die bisher im SAC Skitourenführer, aber nicht auf der Skitourenkarte beschrieben waren. Betroffen sind unter anderem die Direktabfahrten von der Bütlasse ins Gamchi oder Routen im Stieregwindli.
Verbindlich trotz Beschwerde
Die rund 140 empfohlenen Wildruhezonen im Wallis, die 2013 vom Kanton ausgeschieden wurden, sind vor allem im Chablais überarbeitet worden. Diese Zonen sind als prioritäre Wintereinstandsgebiete zu verstehen, für die empfohlen wird, sich an die markierten Routen, Strassen und Wege zu halten und den Hund an der Leine zu führen. Es wird somit auf die vier Regeln der Kampagne «Respektiere deine Grenzen» verwiesen. Gemäss Aussage des Kantons sollen diese Gebiete jedoch nicht grundsätzlich gemieden oder nur auf empfohlenen Routen begangen werden – dies im Gegensatz zu den Regeln für empfohlene Wildruhezonen in anderen Kantonen.
Bereits rechtsverbindlich dargestellt sind die beiden Wildruhezonen in Nendaz und Zinal (VS), obschon eine Beschwerde der Bergsportvertreter vor Bundesgericht noch hängig ist.
Weitere wichtige Neuerungen
Wieder als erlaubte Routen gelten die Skitouren auf die Gletscherspitza im Jagdbanngebiet Bietschhorn (264S Jungfrau) und die Becca Colinte im Jagdbanngebiet Combe de l’A (282S Martigny). Neue rechtsverbindliche Wildruhezonen wurden im Kanton BL ausgeschieden, und zum ersten Mal aufgeschaltet sind die Wildruhezonen von Liechtenstein. Die umstrittene Wildruhezone am Nesslenstock (OW, vgl. «Die Alpen» 04/2014) ist neu rechtsverbindlich und nicht mehr empfohlen.