Wanderwege sind fürs Mountainbiken verboten
Zum Leserbrief Mountainbiken auf Trails ist nicht grundsätzlich verboten, «Die Alpen» 02/2021
Im Leserbrief wird auf Artikel 43 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr hingewiesen. Das ist gut und recht, nur muss der ganze Artikel zitiert werden. Dort steht Folgendes: «Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.» Jetzt stellt sich die Frage, was es für Wanderwege gibt: 1. Die gelb signalisierten Wanderwege, die keine hohen Anforderungen an die Benutzer stellen. 2. Bergwanderwege, die höhere Anforderungen bezüglich Ausdauer, Bergtüchtigkeit und Trittsicherheit stellen. 3. Alpinwanderwege, sehr anspruchsvolle Wanderrouten, die im Gebirge teilweise durch wegloses Gelände führen. Damit ist klar, dass das Befahren von mit gelb, weiss-rot-weiss oder weiss-blau-weiss signalisierten Wanderwegen verboten ist. Für die Umsetzung dieses Gesetzes wären die Kantone und Gemeinden zuständig. Auch gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Velokonferenz und des Kantons Bern ist meines Wissens aus sicherheitstechnischen Argumenten eine Wegbreite von 2,5 Metern auf der ganzen Länge eines Weges die Mindestbreite für eine gemeinsame Nutzung.
Motorfahrzeuge haben auf Fuss- und Wanderwegen nichts verloren, auch wenn die Wege breit genug sind. Und E-Velos oder E-MTB sind Motorfahrzeuge. Ein gutes Beispiel, wie es sein sollte, ist der Kanton Appenzell Innerrhoden, dort dürfen sich Mountainbiker nur auf eigenen signalisierten Bikerouten bewegen, das Befahren von Wanderwegen ist verboten, so wie vom Bundesgesetz vorgesehen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit einer Busse rechnen. Jetzt stellt sich die Frage, wo abseits der normalen Strassen Velofahrer, Mountainbiker und E–MTBler überhaupt noch fahren dürfen. In der Schweiz gibt es ca. 16 000 Kilometer rot signalisierte Velo– und MTB-Routen, die befahren werden dürfen.