Sektionen beim Hüttenbau entlastet
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Sektionen beim Hüttenbau entlastet Abgeordnetenversammlung 2017

Die Zukunft der SAC-Hütten und die überarbeiteten Richtlinien Umwelt und Raumentwicklung standen im ­Fokus der Abgeordnetenversammlung.

Um die Sektionen finanziell zu entlasten, sollen die Beiträge aus dem zentralen Hüttenfonds erhöht werden. Der Grundbeitrag an Bauvorhaben wird von 20% auf 30% der Kosten erhöht, für Unterhaltsprojekte gibt es neu 40% statt 30%. Festgehalten sind diese Punkte im neuen Hüttenreglement. Die Delegierten der Sektionen haben das Reglement an der Abgeordnetenversammlung Anfang Juni in Solothurn angenommen.

Neu gibt es vier Typen von Hütten

Im Reglement werden neu auch vier Hüttentypen unterschieden. Die definierten Ausbaustandards der einzelnen Typen dienen dazu, die Kosten von Bauvorhaben besser steuern zu können. Die Einteilung erfolgt zusammen mit der hüttenbesitzenden Sektion, wenn ein konkretes Bauprojekt vorliegt.

In den «Biwaks» ist die Infrastruktur höchst bescheiden, die Schlaf- und Kochmöglichkeiten sind rudimentär. Der Ausbaustandard der «Alpinhütte» ist etwas höher, sie bleibt aber einfach eingerichtet, die Schlafräume haben in der Regel mehr als acht Plätze. Die zumeist einfach erreichbaren «Bergwanderhütten» sind relativ gut ausgebaut, die Zimmer haben zwischen vier und acht Plätzen. Der vierte und komfortabelste Typ sind die «Berggasthäuser». Sie sind in höchstens einer Stunde zu Fuss erreichbar und darum auch für Tagesgäste attraktiv, das gastronomische Angebot ist breit, und die Zimmer sind familiär.

Selbstversorger weiterhin willkommen

Erfreulich für Leute mit schmalem Portemonnaie: Im neuen Reglement wird unmissverständlich festgehalten, dass es keinen Konsumzwang gibt. Selbst mitgebrachtes Essen darf auch in bewarteten Hütten zubereitet und verspeist werden. Selbstversorgerinnen und Selbstversorger dürfen bei der Reservation nicht benachteiligt werden.

Die Gratisübernachtung von Bergführerinnen und Bergführern hatte im Vorfeld zu reden gegeben. Einige Sektionen lehnten sie ab, andere forderten, dass Touren- und Wanderleiter gleich behandelt werden. Schliesslich hielt man in der Neufassung an der bisherigen Regelung fest. Dafür wird der Schweizer Bergführerverband seine Mitglieder dazu aufrufen, dem SAC beizutreten.

Wie bisher muss jede Hütte einen ganzjährig zugänglichen Schutzraum haben. Neu entscheiden aber die Sektionen, wie er ausgestattet ist. In der Schlussabstimmung wurde die Revision des Hüttenreglements, das neu «Reglement Hütten und Infrastruktur» heisst, mit 170 Jastimmen und 6 Enthaltungen gutgeheissen. Das revidierte Reglement tritt am 1. November 2017 in Kraft.

Klare Unterstützung für ausgewogene Positionen

Der zweite wichtige Diskussionspunkt waren die neuen SAC-Richtlinien Umwelt und Raumentwicklung. Der SAC leitet daraus ab, wie er sich in Umweltfragen äussert und verhält. Die Revision der Richtlinien, die aus dem Jahr 2002 stammen, hatte Anfang 2016 begonnen. Alle Ressorts des Zentralverbandes und alle Sektionen waren konsultiert worden. Etwa die Hälfte der Sektionen hatte sich zum Inhalt geäussert und Inputs eingebracht. Die Arbeitsgruppe habe das Ziel verfolgt, ausgewogene Positionen zu formulieren, sagte René Michel, im Zentralvorstand zuständig für das Ressort Umwelt und Raumentwicklung. So sei die verbandsintern kontrovers diskutierte Position bezüglich des motorisierten Flugverkehrs und der Gebirgslandeplätze (GLP) abgeschwächt worden: In den neuen Richtlinien heisst es, der Verband «möchte möglichst keine GLP in Schutz- und Inventargebieten». Mehr Platz erhalten haben die Themen Bergsport und Naturschutz sowie Freier Zugang. In erster Linie setzt der SAC dabei auf die Stärkung der Selbstverantwortung der Bergsportler und nicht auf Reglementierung.

Erneuerbare Energien ja – aber nicht überall

Neuen Anlagen für die Energiegewinnung in Schutzgebieten und unerschlossenen Landschaften steht der SAC skeptisch gegenüber. Anlagen sollen dort konzentriert werden, wo sie eine hohe Effizienz aufweisen und wenig Konflikte verursachen. Die Sektion Bern machte sich mit Anträgen für eine offenere Haltung stark. Sie verlangte, dass Projekte auch in Schutzgebieten nicht pauschal abgelehnt, sondern indivi­duell geprüft werden. Claudia Cermann erklärte, dass der Klimawandel Auswirkungen haben könne, die die Alpen und die Möglichkeiten für Berggängerinnen und Berggänger weit stärker beeinträchtigten als Energieanlagen. Die Anträge der Sektion Bern fanden einen gewissen Zuspruch. Unter dem Strich unterstützten die Abgeordneten jedoch die Haltung des Zentralvorstandes deutlich. In der Schlussabstimmung wurden die neuen SAC-Richtlinien Umwelt und Raumentwicklung bei einer Enthaltung und zwei Neinstimmen gutgeheissen.

Die wichtigsten Beschlüsse

Jahresrechnung

Die Jahresrechnung 2016 wurde angenommen. Sie schliesst mit einem Verlust von 140 000 Franken ab. Philippe Aubert, im Zentralvorstand für die Finanzen zuständig, bezeichnete das Ergebnis als «nicht befriedigend, aber auch nicht alarmierend». Die Hauptgründe für die roten Zahlen sind geringere Sponsoringeinnahmen, weniger Mitgliederwachstum, höhere Abschreibungen auf dem Buchbestand und höhere Kosten im Bereich Leistungssport Sportklettern.

Mehrjahresplanung

Die Mehrjahresplanung 2018–2020 wurde angenommen. Eine gewisse Unsicherheit besteht laut Philippe Aubert vor allem in folgenden vier Punkten: Entwicklung der Mitgliederzahlen, ­Kosten für die Teilnahme der Sport­kletterinnen und Sportkletterer an Olympia 2020, Einnahmen des Verlags sowie Aufwand und Ertrag der Digitalisierungsstrategie.

Hüttenreglement

Das neue Reglement Hütten und Infrastruktur wurde angenommen. Die Beiträge an Bau- und Unterhaltsvorhaben der Sektionen aus dem SAC-Hüttenfonds wurden um 10% erhöht. Neu werden vier verschiedene Hüttentypen beziehungsweise deren Ausbaustandard unterschieden. Neu aufgenommen wurden Aussagen zu den Zugangswegen. Festgehalten wird auch, dass Selbstversorger in SAC-Hütten weiterhin nicht benachteiligt werden dürfen. Wie bisher müssen alle Hütten einen ganzjährig offenen Schutzraum haben. Wie dieser ausgestaltet wird, fällt in die Kompetenz der Sektionen

SAC-Richtlinien Umwelt und Raumentwicklung

Wahlen und Verabschiedungen

Melchior «Menk» Schläppi, Sektion Oberhasli, wurde neu in den Zentralvorstand gewählt. Er übernimmt vom zurücktretenden Erik Lustenberger das Ressort Recht. Françoise Jaquet wurde als Präsidentin des Zentralvorstands für eine zweite Amtsperiode bestätigt.

Pierre Tissot, Sektion Moléson, wurde zum neuen Mitglied der Geschäfts­prüfungs­kommission gewählt. Er ersetzt Pierre-André Kolly, der nach zwei Amtsperioden zurücktritt.

Jürg Hiltbrunner trat als Co-Präsident der Hüttenkommission zurück. Sein Nachfolger ist Hans-Rudolf Keusen.

Die nächsten Versammlungen

Präsidentenkonferenz: 11. November 2017 in Luzern

Abgeordnetenversammlung: 9. Juni 2018, Ort noch offen

Ehrenmitglieder: Yves und Claude Remy

Weit über 50 000 Gründe gibt es für die Wahl von Yves und Claude Remy zu Ehrenmitgliedern des SAC: So viele Bohrhaken hat die legendäre Zweierseilschaft in ihrer bisherigen Laufbahn im Fels versenkt. Seit 1970 haben die Brüder in allen gros­sen Wänden unzählige Kletterrouten eröffnet und saniert, darunter viele Klassiker. 2016 erhielten sie für ihren Beitrag zum modernen Klettersport den ­Albert Mountain Award. Jetzt ist der SAC nachgezogen: Die beiden wurden von den Abgeordneten per Akklamation zu Ehrenmitgliedern ernannt.

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