Nur teilweise Wildruhezone
Zum Artikel«Glarus: Zu 27% Wildruhe-zone» in «Die Alpen» 07/2017
Soweit ich mich auf der Website vom Kanton Glarus betreffend Wildruhezonen informieren kann, entsprechen Ihre gemachten Angaben nicht dem, was der Kanton Glarus offiziell seit dem 1. Juli 2017 publiziert.
Das Wildschutzgebiet Kärpf ist nur teilweise zur Wildruhezone erklärt worden. Ebenfalls in die rote Zone bei ihrem Bild fällt des Ski- und Tourengebiet Elm, was bei einer Wildruhezone absolut nicht sein kann.
Stellungnahme der Redaktion
Die Zahl von 27% wurde wie folgt errechnet: Ca.18,15% eidg. Jagdbanngebiete (wovon der grösste Anteil auf das Jagdbanngebiet Kärpf entfällt, in dem auch das Skigebiet Elm und ein Grossteil des Skitourengebiets Kärpf liegen) und ca. 8,55% kantonale Wildruhezonen ergeben zusammen ca. 26,7% der Kantonsfläche. Damit gelten auf rund 27% des Kantonsgebietes Zugangsbeschränkungen. Die Abbildung stammt von der Website des Bundes. Dargestellt sind die beiden Datensätze eidg. Jagdbanngebiete («Wildschutzgebiete») und die kantonalen Wildruhezonen («Wildruhezonen»). Der Titel wurde der Kürze halber vereinfacht. Die Datensätze auf den Websites des Bundes werden auch 2017/18 zu Winterbeginn aktualisiert werden.