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«Noshow»-Gebühr
Wie in den Alpen 3/2003 publiziert, sind die Sektionen und Hüttenwarte berech- tigt, für reservierte Schlafplätze, die nicht oder nicht rechtzeitig annulliert worden sind, eine Entschädigung einzu- fordern. Die so genannte « No-show»- Gebühr beträgt Fr. 2O.– pro reservierten Schlafplatz. Sie entfällt, wenn die Reser- vation bis spätestens am Vorabend an- nulliert wird. Die Hüttenwarte sind an- gehalten, die Gäste bei der Reservation auf dieses Vorgehen hinzuweisen. a
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