«Ich würde mich schämen»
Zum Artikel Zu Unrecht ins Tal geschickt,«Die Alpen» 04/2018
Es gibt in dieser Sache zwei, drei Aspekte zu beachten: Das Hüttenreglement schreibt vor, dass es keinen Konsumationszwang gibt. So weit, so gut. Dem steht die geschäftliche Situation des Hüttenwarts gegenüber, seine Existenz. Ein nicht konsumierender Gast besetzt den Platz eines konsumierenden.
Wenn ich mir vorstelle, was für einen Riesenaufwand die Hüttenwarte und Hüttenwartinnen betreiben, um uns Bergsteigern einen angenehmen Aufenthalt zu bieten, und dies unter zum Teil sehr schweren Bedingungen, da käme es mir doch nie in den Sinn, mein Essen inklusive Kocher und des nötigen Materials auf eine bewartete SAC-Hütte zu tragen, selber zu kochen, den Abwasch und den Abfall aber dem Hüttenwart zu überlassen. Ich würde mich trotz Reglement schämen.