Gerichtsurteil tangiert Triftprojekt
Das Bundesgericht hiess Ende November eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen Aqua Viva und Schweizerische Greinastiftung gut. Sie wehren sich gegen die Staumauererhöhung am Grimselsee um 23 Meter und die Flutung des Gletschervorfelds des Unteraargletschers. Das Bundesgericht begründet das Urteil mit der fehlenden Grundlage im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden könnten. «In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich», teilt das Bundesgericht mit. Der Grosse Rat des Kantons Bern verschob deshalb den Entscheid über die Konzession für das Triftprojekt.