Gerichtsentscheid zu Gebirgslandeplätzen
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Gerichtsentscheid zu Gebirgslandeplätzen

Das Verfahren um die Gebirgslandeplätze rundum Zermatt muss nochmals aufgerollt werden, das hat nach dem Bundesverwaltungsgericht auch das Bundesgericht1 bestätigt. Beide Gerichte kommen zum Schluss, dass das Umweltdepartement UVEK bei der Bezeichnung der Gebirgslandeplätze Ende 2010 in der Region Wallis-Südost unvollständige Grundlagen verwendet hat: «Weil kein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt wurde», wie es im Urteil heisst. Die Verfügung wurde aufgehoben und zur Neubeurteilung an das Departement zurückgewiesen.

Hintergrund des Entscheids ist die Überprüfung der Gebirgslandeplätze (GLP) im Rahmen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL-GLP). Gegen die Verfügung des UVEK in der Region Zermatt hatte neben der Fliegerlobby auch der SAC Beschwerde eingereicht. Der SAC verlangte, dass namentlich beim Gebirgslandeplatz Monte Rosa im BLN-Gebiet2 Dent Blanche-Matterhorn-Monte Rosa geprüft wird, ob das Schutzziel «Ruhe und Stille, Erholung» erreicht wird, wenn gewerbsmässig mit Helikoptern gelandet und gestartet wird. Laut Zahlen des Bundesamts für Zivilluftfahrt fanden auf dem GLP Monte Rosa im Jahr 2008 total 794 gewerbsmässige Bewegungen statt, 788 Starts und Landungen allein für umstrittene Heliskiflüge.

 

Erfolg und Ausgleich

Aus Sicht des SAC ist der Schutz nur zu erreichen, wenn lediglich Übungsflüge erlaubt sind. Dies bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht. Heliskiing sei zwar für eine Destination wie Zermatt wirtschaftlich wichtig. Die Schutzziele des Natur und Heimatschutzgesetzes seien aber höher zu gewichten, BLN-Gebiete verdienten «in besonderem Mass die ungeschmälerte Erhaltung und die grösstmögliche Schonung», bestätigte nun auch das Bundesgericht.

«Wir werten den Entscheid als Erfolg und betrachten ihn als echten Ausgleich zwischen den Interessen der Gebirgsfliegerei und des Natur- und Landschaftsschutzes», sagt SAC-Zentralpräsident Frank-Urs Müller.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist wegweisend, weil auch in anderen alpinen Regionen Landeplätze nahe oder in BLN-Gebieten liegen, auch für diese werden im Rahmen der Überprüfung künftig Gutachten der ENHK einzuholen sein.

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