Experten zur Aufklärung der Richter
Die Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen (FEB) sorgt dafür, dass Versicherungen, Richter und Berggänger auf der gleichen Wellenlänge liegen.
Nach dem körperlichen und dem seelischen Schmerz bei einem Bergunfall kommt der nicht weniger schmerzhafte Moment, wo man sich erklären muss. Vor den Versicherungen oder gar vor den Richtern. Man muss immer wieder durch die unangenehmen Erinnerungen gehen, und zwar vor Instanzen, die nicht über genügend technisches Rüstzeug in Sachen Bergsteigen verfügen. Hier kommt die Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen (FEB) ins Spiel.
Im Dienst von Privaten
«Die FEB versteht sich als Bindeglied zwischen Justiz und Bergsport», ist auf deren Website zu lesen. Neben Expertisen und Analysen zu Unfällen für die ermittelnden Behörden und die Versicherungen macht die Gruppe auch Expertisen für Private, die in ein juristisches Verfahren verwickelt sind. Die stärkste Nachfrage kommt zwar von den Versicherungen (50%), aber Rita Christen, Präsidentin der FEB, schätzt den Anteil an Privaten, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen, auf 30%.
Sobald die FEB kontaktiert wird, vermittelt sie einen für den gegebenen Fall geeigneten Experten. Die Kunden erteilen diesem darauf einen klaren Auftrag und einigen sich auch auf ein Honorar mit ihm. Laut Rita Christen «liegt der Richttarif der FEB für eine Stunde Arbeitszeit bei 150 Franken, wobei empfohlen wird, den Zeitaufwand für den Besuch des Unfallortes und Hintergrundrecherche zu einem tieferen Tarif zu verrechnen».
Die Experten, auf die die FEB zurückgreift, sind diplomierte Bergführer. «Die FEB schult und unterstützt die Gutachter in juristischer Hinsicht, aber sie bleiben unabhängig», erklärt Rita Christen.
Eine Verurteilung als Auslöser
Die FEB wurde 2011 vom Schweizerischen Bergführerverband (SBV), vom Schweizer Alpen-Club (SAC), vom Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee (Komp Zen Geb D A), vom Bundesamt für Sport (BASPO) und vom WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) gegründet. Sie löste eine vergleichbare Arbeitsgruppe ab, die bereits in den 1980er-Jahren ins Leben gerufen worden war.
Die Verurteilung eines Bergführers und eines SAC-Tourenleiters wegen schwerer Körperverletzung nach einem Lawinenunfall im Jahr 1987 war der Auslöser für die Gründung. Das Bundesgericht bestätigte damals ein Urteil, das ohne Beizug eines Experten gefällt worden war.