E-Mountainbikes auf Wanderwegen
In der Schweiz werden E-Bikes nur als Velos taxiert, wenn sie eine Tretunterstützung bis maximal 25 km/h aufweisen. Nur dann werden sie auf Wanderwegen toleriert. Schnellere E-Bikes gelten als Motorfahrräder und sind damit sind nur auf Strassen erlaubt. Auf Wanderwegen gelten dieselben Regeln wie für andere Mountainbiker: immer der Situation angepasst fahren und den Wandernden den Vortritt lassen. Beim Überholen sollten Biker nie mehr als doppelt so schnell unterwegs sein wie die Wandernden. Mit schonendem und rücksichtsvollem Fahren können die Biker Schäden an den Wegen vermeiden: Sie sollten z.B. beim Bremsen vermeiden, dass das Hinterrad blockiert. Weitere Informationen: www.sac-cas.ch > Hütten > Mountainbike > Download: Koexistenz Wandern Velo MTB