Dr. O. Flückiger: Die obere Grenze der menschlichen Siedelungen in der Schweiz
Dr. Otto Flückiger: Die obere Grenze der menschlichen Siedelungen in der Schweiz, abgeleitet auf Grund der Verbreitung der Alphütten. Separatabdruck aus der „ Zeitschrift für schweizerische Statistik11. Bern 1906.
Unter Zugrundelegung der Arbeiten von Dr. Imhof: Die Waldgrenze in der Schweiz, und von Dr. Jegerlehner: Die Schneegrenze in den Gletschergebieten der Schweiz, über welche ich im Jahrbuch XXXVI, pag. 327, und XXXVIII, pag. 405, referiert habe, hat es Dr. Flückiger unternommen, eine weitere Erscheinung der Höhengrenze der menschlichen Siedelungen in dem gleichen Gebiete zu verfolgen und die dabei maßgebenden Faktoren zu besprechen. Zu diesem Zwecke wurde das Gebiet der Siedelungen im weitesten Sinne des Wortes gefaßt, also auch das Gebiet der Alphütten, das in der Schweiz mit ihrer intensiven Alpwirtschaft eine große Rolle spielt, mitgerechnet. Die Höhengrenze der Ökumene, wie der verstorbene Geograph Ratzel das bewohnte Gebiet im Gegensatz zum unbewohnten genannt hat, ist also nach den Verhältnissen im Hochsommer berechnet. Von den aus der Siegfriedkarte eruierten Siedelungen sind für die Zwecke vorliegender Arbeit die Club-und Schutzhütten, sowie die Bergwirtshäuser ausgeschlossen worden. „ Sie bilden im Kreise der höchstgelegenen natürlichen Siedelungen ein fremdes Element, sind nicht aus den Lebensbedingungen der Umgegend heraus entstanden und stören als ein Werk menschlicher Willkür das Bild, das uns die andern Niederlassungen von den klimatischen und orographischen Verhältnissen zu geben vermögen. " Der Verfasser hat von seinem Standpunkt aus gewiß ein Recht zu dieser Restriktion; vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus würde natürlich diese Auslassung durchaus nicht begründet sein, wenngleich nicht verschwiegen werden soll, daß man in diesem Punkte anfängt, des Guten zu viel zu tun und den Massenverkehr an Orte lockt, wo er nach den klimatischen und orographischen Verhältnissen nicht hingehört.
Das Material, das sich aus den Untersuchungen auf der Siegfriedkarte ergab, ist nach Tälern geordnet; in den Tälern werden die Talhänge gesondert behandelt, da sie oft, wegen Sonn- und Schattenseite, verschiedene klimatische Bedingungen aufweisen. Ich kann hier nicht auf die vielen interessanten Details der Arbeit hinweisen, ich muß mich dabei begnügen, zu konstatieren, daß speziell im Wallis, dessen Täler mir fast ausnahmslos genau bekannt sind, die Resultate des Verfassers mit meinen Beobachtungen stimmen, so daß wohl auch in den übrigen Landesgegenden Verlaß auf ihn ist. Aus dem Wallis zuerst wird durch Vergleich der Siedelungsgrenze, welche von 2160 m. im Val de Bagnes auf 2485 m. im Eifischtal ansteigt, um nach Osten zu auf 2160 m. im Binntal abzusinken, der schon von Ad. und H. Schlagintweit aufgestellte, von Imhof und Jegerlehner in der Diskussion der Wald- und Schneegrenze bestätigte Satz verifiziert, daß diese Höhengrenzen um so höher steigen, je mehr man sich dem Gebiete höchster Massenerhebung nähert. Warum im Vergleich zum Eifischtal die Siedelungsgrenze im Saastal unter der nach dieser Formel zu erwartenden liegt, hat Dr. Fankhauser meines Erachtens richtig beurteilt; ebenso die Sonderstellung, welche das Val d' Illiez und Val de Trient und das Simplontal einnehmen. Diese Beweisführung wird nun im Berner Oberland einschließlich der Freibürger Alpen fortgesetzt. Hier liegt die Siedelungsgrenze bedeutend tiefer als in den Seitentälern des Wallis, aber der Unterschied zwischen den einzelnen Tälern ist geringer; die Höhenlinie kulminiert im Grindelwaldtal. Im Tessin liegt die obere Siedelungsgrenze tiefer, als man nach der allgemein südlichen Exposition erwarten sollte. Dies hängt teils mit der geringen durchschnittlichen Bodenerhebung, teils mit der großen Regenmenge zusammen. Das Gotthardgebiet zeigt dagegen ein sekundäres Maximum von 2200 in. trotz des Regenreichtums. In der Mittel- und Nordschweiz, d.h. den Urkantonen, Glarus, St. Gallen und Appenzell, ist durchwegs ein Sinken der Siedelungsgrenze mit zunehmender Entfernung von den zentralen Teilen der Alpen zu bemerken. In Graubünden sind wieder zwei sekundäre Maxima, Bernina und Samnaun, konstatiert. In letzterem, wo die Massenerhebung relativ geringer ist, erklärt sich das Aufsteigen der Siedelungsgrenze aus dem Vorhandensein eines sonnigen und abgeschlossenen Talkessels. Der Verfasser sclüießt seine Übersicht mit dem Endergebnis, daß die beträchtlichen Unterschiede der Siedelungs- höhe in der Schweiz wesentlich den Differenzen im Betrag der Massenerhebung zuzuschreiben sind. Eine Tabelle der eigenartig, nicht nach Tälern von West nach Ost geordneten Gebirgsgruppen mit ihren Siedelungs-grenzen und eine Karte der Linien gleicher Höhe der Siedelungsgrenze in der Schweiz beschließen die auch für Alpenclubisten lehrreiche Publi-kation.Redaktion.