Bund gegen Risikogesetz: SAC will es beibehalten
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Bund gegen Risikogesetz: SAC will es beibehalten

Der Bund soll Anbieter von Outdooraktivitäten weiterhin per Gesetz zu Mindeststandards verpflichten. Dies fordert der SAC in der Vernehmlassung zur Aufhebung des Gesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten. Das Gesetz war 1999 nach einem schweren Canyoningunfall im Berner Oberland ausgearbeitet worden und ist seit 2014 in Kraft.

Der Bundesrat möchte sich nun den administrativen Aufwand sparen: Durch die Aufhebung des Gesetzes sollen 150 000 Franken eingespart werden.

In seiner Stellungnahme argumentiert der SAC, dass das Gesetz die Kunden von Outdooranbietern schütze und dass seriöse Anbieter ohne die vorgeschriebenen Standards von Billiganbietern konkurrenziert würden. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass Versicherungen für Outdooraktivitäten teurer würden.

Als Verband sei der SAC nicht betroffen, da Sek­tions­touren ehrenamtlich geleitet werden und daher nicht unter das Gesetz fallen. Im Interesse der Sicherheit setze man sich dennoch für Mindeststandards ein.

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