Rechte und Pflichten | Schweizer Alpen-Club SAC
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Rechte und Pflichten von SAC-Tourenleitenden

Obwohl die Anzahl der Bergsportlerinnen und -sportler in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen ist, blieb die Zahl der Unfälle weitgehend konstant. Diese Tatsache ist unter anderem das Resultat erheblicher Anstrengungen im Ausbildungsbereich sowie der effizienteren Rettung dank moderner Kommunikationsmöglichkeiten. Wie bei allen Tätigkeiten, die von menschlichem Verhalten geprägt sind, müssen auch beim Bergsteigen stets gewisse Restrisiken in Kauf genommen werden. Bergsport umfasst sportliche Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko, ist jedoch keine Risikosportart.

Angesichts der Restrisiken ist es verständlich, wenn die SAC-Tourenleiterinnen und -leiter das Bedürfnis haben, sich neben alpinistischem Wissen auch Kenntnisse über die rechtlich relevanten Bestimmungen im Bergsport anzueignen. Die Analyse und Kenntnis von Fehlern in Unfallsituationen kann juristischen Folgen vorbeugen und sie unter Umständen sogar ausschliessen.

Der  Leitfaden «Rechtliche Stellung von Tourenleiterinnen und Tourenleitern im SAC»

  • informiert über Grundzüge, Unterschiede und Folgen von Straf- und Zivilrecht
  • zeigt auf, dass Tourenleiterinnen und -leiter bei Einhaltung von grundlegenden Vorkehrungen eine Tätigkeit ausüben, bei der sie im schweizerischen Rechtsraum Unterstützung zu ihren Gunsten erwarten können
  • informiert darüber, welche Vorkehrungen und Sicherheitsmassnahmen für die Gewährleistung eines möglichst guten Rechtsschutzes unabdingbar sind (Tourenvorbereitung)
  • informiert über das Versicherungswesen
  • hilft weiter, wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem ernsthaften Zwischenfall kommt.

 

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